m08
Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Problem:
Mir wurde am Januar 2006 von meinem Vater eine Wohnung überschrieben, in der seit 20 Jahren eine alte Dame lebt.
Es wurde von mir mit der Mieterin im April ein neuer Mietvertrag aufgesetzt (im Prinzip genau der gleiche Vertrag wie bisher) nur bin ich eben nun der Vermieter, als Mietbeginn wurde 04/2006 eingesetzt.
Da die Dame nun ins Pflegeheim kommt, wurde der Mietvertrag auf 30.09.2006 gekündigt.
MEINE FRAGE:
Wie sieht es aus mit den "Schönheitsreparaturen" aus. Eigentlich wohnt die Mieterin laut neuem Mietvertag erst seit April 2006 in der Wohnung und müsste beim Auszug nichts bezahlen, oder kann man trotzdem auf die 20 Jahre zurück greifen so dass eine komplette Renovierung zu bezahlen ist?
Wie wird das im Allgemeinen gehandhabt ??
Gruß m08
habe eine Frage zu folgendem Problem:
Mir wurde am Januar 2006 von meinem Vater eine Wohnung überschrieben, in der seit 20 Jahren eine alte Dame lebt.
Es wurde von mir mit der Mieterin im April ein neuer Mietvertrag aufgesetzt (im Prinzip genau der gleiche Vertrag wie bisher) nur bin ich eben nun der Vermieter, als Mietbeginn wurde 04/2006 eingesetzt.
Da die Dame nun ins Pflegeheim kommt, wurde der Mietvertrag auf 30.09.2006 gekündigt.
MEINE FRAGE:
Wie sieht es aus mit den "Schönheitsreparaturen" aus. Eigentlich wohnt die Mieterin laut neuem Mietvertag erst seit April 2006 in der Wohnung und müsste beim Auszug nichts bezahlen, oder kann man trotzdem auf die 20 Jahre zurück greifen so dass eine komplette Renovierung zu bezahlen ist?
Wie wird das im Allgemeinen gehandhabt ??
Gruß m08