Eigentümerwechsel - Mietvertrag

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  • Eigentümerwechsel - Mietvertrag Beitrag #1

Nataliee

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine spezielle Frage und zwar erwerbe ich nächste Woche eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz, die vermietet wird.
Im Mietvertrag steht nur das die Wohnung vermietet wird, der Stellplatz wird nicht erwähnt, jedoch wird er genutzt.
Es wird eben nur ein bestimmter Betrag für die Wohnung bezahlt. (kurz zur Info die Kaltmiete wurde 2022 erhöht).
Jetzt habe ich mir einige Mietverträge angeschaut, da wird der Stellplatz immer extra aufgeführt zur Kaltmiete.
Da ich ja die Miete nicht erhöhen darf, dürfte ich zumindest einen extra Betrag für den Stellplatz verlangen?
Danke schon mal :)

LG
 
  • Eigentümerwechsel - Mietvertrag Beitrag #2
Duncan

Duncan

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Da ich ja die Miete nicht erhöhen darf
Wo steht das? Gilt das unter allen Bedingungen? Nach welchem Zeitablauf? Was für ein Mietvertrag liegt zugrunde?
Wie lange besteht das Mietverhältnis in dieser Nutzungsform schon, hast du das so geschlossen ober der Voreigentümer?
Ist der Kaufvertrag schon abgewickelt oder besteht noch die Chance, dass der Voreigentümer die Miete erhöht und in der Zwischenzeit der Eigentumsübergang liegt?
Ich vermute hier einen konkludenten Mietvertrag inkl. Stellplatz, deshalb sollte man versuchen, die Gesamtmiete am Maximum des zulässigen zu orientieren ...
 
  • Eigentümerwechsel - Mietvertrag Beitrag #3

ehrenwertes Haus

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Im Mietvertrag steht nur das die Wohnung vermietet wird, der Stellplatz wird nicht erwähnt, jedoch wird er genutzt.
Von Wem wird der Stellplatz genutzt?

Da ich ja die Miete nicht erhöhen darf, dürfte ich zumindest einen extra Betrag für den Stellplatz verlangen?
Kann sein, kann sein dass nicht.
Wie fast immer kommt es auf die genauen Einzelumstände an, was wurde wie genau vereinbart.

Mündliche Absprachen sind genauso wirksam wie schriftliche Vereinbarungen. Das gesprochene Wort ist nur schwerer nachweisbar.


ich hätte mal eine spezielle Frage und zwar erwerbe ich nächste Woche eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz, die vermietet wird.
Du kannst dir im Kaufvertrag vom Verkäufer zusichern lassen, dass keine mündlichen Nebenabsprachen bestehen, insbesondere der Stellplatz weder vermietet noch unentgeldlich zur Verfügung gestellt wurde.

Sofern Wohnung und Stellplatz nicht als eine Einheit vermietet wurde, kannst du nach Eigentumsübergang den Stellplatz vermieten. An den Wohnungsmieter oder irgendeinen anderen Mieter.


Da ich ja die Miete nicht erhöhen darf,
kurz zur Info die Kaltmiete wurde 2022 erhöht
Du siehst, Mieterhöhungen sind prinzipiell möglich. Nur in deinem Fall nicht zu deinem Wunschtermin direkt nach Kauf.


Jetzt habe ich mir einige Mietverträge angeschaut, da wird der Stellplatz immer extra aufgeführt zur Kaltmiete.
Ein Stellplatz kann bei Wohnungsmietverträgen mit einem eigenen Mietbetrag ausgewiesen werden. Ein Muss ist das nicht.
Die Vertragsgestaltung ist frei, nur inhaltlich sind im Mietrecht Grenzen gesetzt.


Schau doch nochmal in den Mietvertrag und Übergabeprotokoll, ob ein Stellplatz irgendwo in dem Vertrag erwähnt wird.
 
  • Eigentümerwechsel - Mietvertrag Beitrag #4

Ferdl

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Du könntest auch schlicht den Verkäufer fragen ob und wenn ja, an wen der Stellplatz vermietet ist?
 
  • Eigentümerwechsel - Mietvertrag Beitrag #5

Gast25960

kurz zur Info die Kaltmiete wurde 2022 erhöht
Und damit funktioniert Deine Kalkulation nicht, bis Du dann das nächste Mal die Miete wieder ganz regulär erhöhen kannst? Soo lange ist es bis dahin ja auch nicht. Und über was für einen Betrag für den Stellplatz reden wir denn theoretisch? Da gibt es ja, je nach Ort und genauer Lage, auch ziemliche Unterschiede. Was sind die aktuellen Mieter denn grundsätzlich für Leute? Ist die Wohnung in Ordnung, kümmern die sich, wohnen da schon lange und alles läuft super? Oder sind das Chaoten, die die Bude verkommen lassen, ständig wegen allem stänkern, etc.?

Das sind Überlegungen, die ich durchaus mit einbeziehen würde. Vielleicht komme ich dann ja schon ganz ohne irgendwelche Juristerei zu dem Schluss, dass ich gute Mieter, die da seit Jahren wohnen, nicht unbedingt wegen €20/Monat von Anfang an negativ mir gegenüber einstellen möchte. Oder aber ich komme zu dem Schluss, dass ich die Mieter eh am liebsten so schnell wie möglich loswerden möchte und wenn ich durch den Stellplatz noch €100/Monat bis dahin extra kriegen kann, dann mach ich das auch.

Und wenn Deine Kalkulation von Anfang an so knapp ist, dass Du das zusätzliche Geld für den Stellplatz dringend brauchst, dann stimmt eventuell was mit Deiner Kalkulation nicht. Aber davon gehe ich jetzt erstmal nicht aus 😉.
 
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