Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter

Diskutiere Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo ans Forum, ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig. Also es geht darum, ich habe eine Wohnung gekauft. Alle Formalitäten sind nun...
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #1

Manolo

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Hallo ans Forum,

ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig.

Also es geht darum, ich habe eine Wohnung gekauft.
Alle Formalitäten sind nun abgeschlossen und die Übergabe der Unterlagen wie Mietvertrag und alles weitere fand heute statt.

Die Maklerin sagte mir das man in dem Schreiben an die Mieterin (mitteilung über Eigentümerwechsel, Kontodaten Änderung usw) eine spezielle Formulierung nehmen muss.

Könnt Ihr mir weiterhelfen, vielleicht gibt es ja auch eine Vorlage?

Mfg
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #2

RMHV

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Original von Manolo

Die Maklerin sagte mir das man in dem Schreiben an die Mieterin (mitteilung über Eigentümerwechsel, Kontodaten Änderung usw) eine spezielle Formulierung nehmen muss.

Das ist einfach nur lächerlich...
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #3

Manolo

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Original von RMHV
Original von Manolo

Die Maklerin sagte mir das man in dem Schreiben an die Mieterin (mitteilung über Eigentümerwechsel, Kontodaten Änderung usw) eine spezielle Formulierung nehmen muss.

Das ist einfach nur lächerlich...

OK danke, also normal Mitteilung an die Mieterin mit der Erklärung das ich jetzt der Eigentümer bin und die Miete an mich überwiesen werden soll langt zu???
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #4

Cesar

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Ja eine bestimmte Form ist vorgeschrieben, und zwar:

DEUTSCHE SPRACHE :geil

Also die Maklerin hat da nicht ganz Recht. Es sollte schon ein richtig formulierter Brief an die Mieter geschrieben werden. Mit deiner Anschrift und Kontodaten, betreff usw.

Gruß

Cesar :hase
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #5

Irmi

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Hallo,

kann nicht ganz glauben, dass eine Maklerin solche Aussagen gemacht hat :stupid

Als neuer Eigentümer musst Du natürlich den Mietern dieses auch nachweisen und dazu gehört, dass Du in Deinem Anschreiben auch eine Kopie des Grundbuchblattes mit der Eigentumsumschreibung auf Deinen Namen und zwar nur dieses 1 Blatt übergibst. Erst bei Vorlage dieses Nachweises braucht der Mieter Dich als neuen Eigentümer und damit die Mietzahlungen an Dich zu akzeptieren. Solltest Du noch nicht im Grundbuch stehen, lasse den Verkäufer ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und die Mieter schriftlich aufordern, auf Dein angegebenes Konto künftig zu Miete zu überweisen. :tröst

Gruß Irmi
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #6

Insolvenzprofi

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stell dich als neuer eigentümer vor, und teile ihr deine bankverbindung mit und dass sie ab nächsten monat auf dein konto zahlen soll

die Maklerin wollte sich nur wichtig machen....

mfg
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #7

Irmi

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Hallo,

"stell dich als neuer eigentümer vor, und teile ihr deine bankverbindung mit und dass sie ab nächsten monat auf dein konto zahlen soll" :stupid :wand:

Als Profi solltest Du nicht solche Tipps abgeben. :gehtnicht :zwinker

Ohne schriftlichen Nachweis, dass der Eigentumswechsel im grundbuch eingetragen ist, braucht der Mieter gar nichts akzeptieren. Vielleicht liesst du Dich mal in den einschlägigen Mietgesetzen nach. :error :vertrag

Gruß Irmi
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von Irmi

Ohne schriftlichen Nachweis, dass der Eigentumswechsel im grundbuch eingetragen ist, braucht der Mieter gar nichts akzeptieren. Vielleicht liesst du Dich mal in den einschlägigen Mietgesetzen nach. :error :vertrag
lolll
ganz schön aufgebracht, aber nun mal klartext...

fakt ist, dass der wirtschaftliche Übergang der zeitpunkt ist, an dem der käufer ein recht auf die Miete hat, natürlich gebe ich Ihnen recht, im Innenverhältnis bezogen auf den nocheigentümer,

darüberhinaus wird den nocheigentümer damit sehr geholfen, denn er müsste wieder die überweisung answeisen an den erwerber ect....

nun ist es so, dass es in der praxis so gehandhabt wird, in der vergangenheit haben wir die besten erfahrungen damit gemacht, sowohl der mieter als auch der vermieter, sicher haben sie recht, mit dem GBA eintrag, aber wissen Sie, nennen sie mir einen Mieter der sich dagegen sträuben würde, wenn der nocheigentümer dieses ebenfalls bestätigt!

und ferner würde ich gerne wissen,ob sie mir ihrer art auf dauer erfolg hatten...

@Manolo: wenn du tipps brauchst, meld dich einfach, mach´s jut
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #9

Irmi

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Hallo Rainer,

gern hier nun auch den Klartext: :tröst

Sorry, aber die Smylis verlocken nun einmal :banana :party

aber nun zum ernst der Sache:

Habe leider von einigen Mietern bze. deren Anwälte lernen müssen, dass dieser Grundbuchnachweis rechtlich von den Mietern abgefordert werden darf.

Gebe Dir ja Recht, wenns mit den Mieter gut läuft und diese nicht unbedingt "Jurastudenten" sind, kanns auch ganz einfach ohne den Nachweis laufen :banana :hase :top :party

Gruß Irmi
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #10

Manolo

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Hallo,

ich wollt keinen Streit losbrechen :shame

Meine Frage ist nun dank euch beantwortet (wird bestimmt nicht die letzte sein),
ich danke euch.
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #11
H. & F. Rövenich GmbH

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Wenn, was ich bezweifle, ein GBA vorgelegt werden soll, dann aber nur die Eintragung in Abteilung 1. Alles andere geht dem Mieter nichts an.
 
  • Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter Beitrag #13

Berny

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1. Bisheriger VM schreibt an M mit Nennung des neuen VM und Datum Eigentumsübergang.
2. Neuer VM schreibt an M mit Angabe seiner Bankverbindung.
 
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Eigentümerwechsel: Mitteilung an Mieter

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