Eigentümerwechsel Stellplatz Mietvertrag

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espesse

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Hallo,

wir haben vor kurzem unsere Mietwohnung in einer WEG gekauft. Der dazugehörige Kfz Stellplatz (Sondernutzungsrecht) war schon immer an einen anderen Mieter vermietet. Der WEG-Verwalter bietet nicht an, den Mietvertrag in der neuen Konstellation - nur Verwaltung des Mietvertrages für den Stellplatz, da ja Wohnung selbst genutzt - weiterzuführen.

Uns liegt jetzt der Mietvertrag in der alten Konstellation vor. Können wir da einfach ein Änderungsvertrag aufsetzen bzgl. der Zahlungsmodalitäten? Oder reicht eine Mitteilung an den Mieter zwecks neuem Eigentümer und Kontoverbindung und der alte Vertrag - mit den altem Eigentümer und Verwalter in Vertretung - läuft weiter?

Danke und Gruß
 
  • Eigentümerwechsel Stellplatz Mietvertrag Beitrag #2
Andres

Andres

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Der WEG-Verwalter bietet nicht an, den Mietvertrag in der neuen Konstellation - nur Verwaltung des Mietvertrages für den Stellplatz, da ja Wohnung selbst genutzt - weiterzuführen.
Der WEG-Verwalter hat nichts mit der Verwaltung des Mietvertrags zu tun. Vielleicht bietet er zusätzlich eine Mietverwaltung (manchmal auch Sondereigentumsverwaltung genannt) an und vielleicht hatte er in dieser Aufgabe bisher auch diesen Stellplatz verwaltet. Grundsätzlich sind das aber zwei völlig verschiedene Themen.

Uns liegt jetzt der Mietvertrag in der alten Konstellation vor.
Wer sind die Vertragsparteien? Steht der Verwalter als Vermieter im Mietvertrag für den Stellplatz?

Oder reicht eine Mitteilung an den Mieter zwecks neuem Eigentümer und Kontoverbindung und der alte Vertrag - mit den altem Eigentümer und Verwalter in Vertretung - läuft weiter?
Grundsätzlich gehe ich davon aus, d.h. du bist mit Umschreibung im Grundbuch in den bestehenden Vertrag eingetreten.
 
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