Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter

Diskutiere Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, möchte gerne eine Eigentumswohnung kaufen, die momentan von einem Zwangsverwalter verwaltet wird, weil der Käufer private Insolvenz...
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #1

freakabelle

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Hallo,

möchte gerne eine Eigentumswohnung kaufen, die momentan von einem Zwangsverwalter verwaltet wird, weil der Käufer private Insolvenz angemeldet hat...

bei einem ersten Notartermin kam heraus, dass die Bank des Verkäufers und die Wohnungseigentumsverwaltung ANsprüche anmelden, beide müssen der Löschung im Grundbuch zustimmen und der Verkäufer muss die Kosten tragen.

Da er dazu wahrscheinlich riesig Lust hast würde mich interessieren, wie es für mich als Käufer überhaupt aussieht...ist es überhaupt realistisch, an diese Wohnung noch ranzukommen? kennt sich jemand aus??

helft mir bitte..
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #2

freakabelle

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recht herzlichen Dank :stupid
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #3
Martens

Martens

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Original von freakabelle
recht herzlichen Dank :stupid

äh, mit Verlaub,
dies ist nicht die kostenpflichtige Anwaltshotline - wir arbeiten hier alle, so wie sich das einrichten läßt, dafür aber kostenfrei.

Ich bitte um Beachtung!

So, zum eigentlichen Problem kann der Notar Auskunft geben.
Es gibt einen Zwangsverwalter, wie weit dessen Handlungsbefugnisse gehen, weiß ich in diesem Falle nicht.
Weiterhin gibt es vermutlich einen Insolvenzverwalter, der über die Eigentumswerte des insolventen Eigentümers verfügt.

Die Bank muß die Ansprüche soweit herunterschrauben, daß mit dem Kaufpreis die Grundbucheinträge gelöscht werden können, sonst würde der Käufer die Verbindlichkeiten übernehmen, was meist nicht im Sinne des Ganzen ist.

Ob die nachrangigen Forderungen der Verwaltung(?) oder der WEG auch getilgt werden können, hängt von den erstrangigen Forderungen der Bank ab. Aber auch hier wird die WEG durch ihren Verwalter ein Interesse daran haben, daß die Wohnung einen solventen Eigentümer bekommt und deshalb vermutlich Abstriche machen müssen.

Also den Notar nach den Formalien fragen und die Bank bitten, die Verhandlungen mit den weiteren Beteiligten zu führen, die wollen immerhin Dein Geld haben.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #4

Irmi

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Hallo,

der Notar soll Auskunft geben, welche? zu welchenGunsten?

Am besten und schnellsten setzt Du dich mit dem Insolvenzverwalter zusammen. Dieser kann Dir weiterhelfen und die nötigen Verhandlungsgespräche mit den Gläubigern führen.
Ein Kaufvertragsabschluss macht nur Sinn, wenn Du die Sicherheit hast, dass das Grundbuch lastenfrei übergeben wird.

Irmi
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #5

freakabelle

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Ja genau, das war sehr lustig, der Notar soll Auskunft geben, schon klar.
Dem kann es Wurst sein, wer die Schulden nachher abbezahlt, er bekommt ja sein Geld so oder so.

Mittlerweile weiß ich auch, wie hoch die Schulden sind, die der Verkäufer angehäuft hat durch Nicht-Zahlung des Hausgeldes und der TG-Gebühren, nur leider wird die Hausverwaltung die Sicherungshypothek so lange nicht zur Löschung freigeben, bis sich jemand dazu bereit erklärt, das zu zahlen.

Hab jetzt mal mein Angebot abgegeben und erfahre heute auch, ob sie den Deal annehmen. So kanns gehen.

Sollte irgendjemand das lesen und mit dem Gedanken spielen, eine Immobile von einem insolventen Verkäufer erwerben zu wollen, meldet Euch bei mir. Ich helfe gern weiter weil ich weiß, wie das ist, wenn man Hilfe braucht und nur dumme Sprüche hört.
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von freakabelle
kennt sich jemand aus??


ja ich, ich komme übrigens auch aus deiner Region.... ich kann es dir nur empfehlen, wenn ein Makler von der Bank eingeschaltet ist, der dich rundum betreut und im vorfeld alles abgeklärt hat....

denn folgendes könnte passieren;

- beide Eigentümer haben sich zerstritten und einer von beiden wird nicht genehmigen, damit ist der KV in der schwebe und es droht doch die ZV... oder anders, einer wird nicht genehmigen, weil ihn die sache nicht interessiert...

sollte hier ein Insolvenzverwalter eingeschaltet sein, sind die eigentümer nicht mehr stimmberechtigt,,, das macht die sache nicht einfacher, er muss einen vertragsentwurf bekommen, den er absegnen muss, die hausgeldrückstände musst du nur übernehmen, wenn es in der gemeinschaftsordnung so geregelt ist, ansonsten gehen die mit in die masse, sofern es im kV vereinbart wurde...

mit den kosten ist es ganz einfach, da vertragsfreiheit besteht, kannst du die kosten übernehmen....

ist da schon ein Zwangsversteigerungstermin anberaumt, wenn ja wann ist der????

Übrigens, der Zwangsverwalter hat da wenig einfluss drauf, ich gehe davon aus, dass er sich nicht wirklich darum kümmert, denn objektiv betrachtet, wäre das ein enormer nachteil füh ihn...

sag bescheid, wenn du noch hilfe brauchst...
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #7

Beluga

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Die Hausverwaltung oder WEG ist nur einer der Gläubiger.

Der Zwangsverwalter wird von Gläubiger, meistens die Bank, eingesetzt, hat die Position des Wohnungseigentümers übernommen. Er haftet nur für die Hausgelder ab Datum seiner Bestellung.

Der Insolvenzverwalter verwaltet das Gesamt Vermögen des Insolvenz-
schuldners.

Jeder hat seine Interesse zu vertreten. - das Beste aus der betr. Wohnung
zu holen.

Kommt der Erwerb nicht zustande, droht eine Zwangsversteigerung, in welcher der Kaufpreis nach ober getrieben werden könnte.
Bei freihändigem Kauf hat man mehr Verhandlungsspielraum.

:bier
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von Beluga
Er haftet nur für die Hausgelder ab Datum seiner Bestellung.

da sind auch mehrere Pflichten als das Hausgeld zu zahlen, siehe dazu zwangsverwalterverordnung...

Original von Beluga
Der Insolvenzverwalter verwaltet das Gesamt Vermögen des Insolvenz-
schuldners.

indirekt richtig, wenn es sich hierbei, und meistens ist es der fall, um ein absonderungsgläubiger handelt, kann er es nicht verwerten (also quoten)

Original von Beluga
Kommt der Erwerb nicht zustande, droht eine Zwangsversteigerung, in welcher der Kaufpreis nach ober getrieben werden könnte.
Bei freihändigem Kauf hat man mehr Verhandlungsspielraum.

leider nicht, beruflich mache ich es ám laufenden band, die frage ist doch, was ist es dem käufer wert? wenn er es vor der versteigerung kauft, denn das gleiche, so viele antworten von banken, kann man auch dort bieten...
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #9

Beluga

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In Insolvenzfall macht es für alle Beteiligten keinen Sinn das Immobilie zu behalten.
Die Gläubiger, vor allem die Bank als Grundstück-Pfandgläubigerin will ihr Geld
wiedersehen anstatt zinslos weiter abzuwarten.
Wenn der Kaufpreis der Vorstellung von der Bank nicht entspricht, würde die
Bank das Objekt vorerst für sich behalten/ersteigen, anschließend durch ihre
Immobilienabteilung oder -Fond wieder verkaufen.
Dafür ist Insolvenzprofi da. :lol
 
  • Eigentumswohnungskauf vom Zwangsverwalter Beitrag #10

Insolvenzprofi

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Original von Beluga
Bank das Objekt vorerst für sich behalten/ersteigen

in 5 jahren berufserfahrung habe ich das noch nie erlebt,,,, oftmals wollen banken sogar 100% vom VKW haben,,, das sind dann die, die keine ahnung haben...
 
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