moin moin
Ich vermiete ein Grundstück mit Doppelhaushälfte mit einfachem Privat- Mietvertrag. Mein Mieter möchte nun von mir einen neuen Vertrag, d.h. genauer zwei Verträge. Im 1. Vertrag soll das Grundstück und das Haus enthalten sein- mit Ausnahme eines Zimmers. Das soll im 2. Vertrag seperat vermietet werden. Ich nehme an, das soll ein Arbeitszimmer, o.ä. werden. Es soll aber keine gewerblich vermietung sein. Darf ich für ein Objekt 2 Verträge aufsetzen? Ist das rechlich erlaubt? Was sagt das Finanzamt dazu, denn die haben ja Vorjahreswerte- und Verträge? Danke für eure Hilfe!