Ein- oder Zweifamilienhaus?

Diskutiere Ein- oder Zweifamilienhaus? im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Bei der Datenerhebung zur neuen Grundsteuer haben wir unser Haus in als Zweifamilienhaus angegeben. Solange Eltern noch lebten, bewohnten...
  • Ein- oder Zweifamilienhaus? Beitrag #1

Kirque

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Hallo,
Bei der Datenerhebung zur neuen Grundsteuer haben wir unser Haus in als Zweifamilienhaus angegeben. Solange Eltern noch lebten, bewohnten diese tatsächlich auch das Erdgeschoss, während wir im Obergeschoss wohnten, eben wie in zwei getrennten Wohnungen. Es gab und gibt aber keine getrennte Erfassung der Heiz- Wasser- oder Stromkosten, da jeweils nur ein Zähler für das Haus insgesamt vorhanden ist. Immerhin lassen sich die Zugänge zu den Wohnungen getrennt verschließen, und es gibt auch zwei Hauseingänge und eigene Toiletten, Bäder und Küchen. Es gibt aber keine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Seit die Eltern seit ein paar Jahren nicht mehr leben, nutzen meine Frau und ich beide Geschosse, quasi als wenn wir zwei Wohnungen mit offenen Türen nutzen würden. Dementsprechend haben wir bei der Erfassung das Haus auch als 2-Familienhaus angegeben.

Nun haben wir eine Rückfrage des Finanzamtes bekommen, in der gefragt wird, ob das Grundstück tatsächlich als Zweifamilienhaus mit 2 Wohnungen genutzt wird.

Spontan würde ich das dem Finanzamt so mitteilen, bin aber nicht sicher, ob wir uns damit Nachteile einhandeln könnten, möglicherweise sogar abseits der rein steuerlichen Betrachtung (ein 2-Familienhaus ist in der Grundsteuer günstiger als ein 1-Familienhaus) Nachteile einhandeln könnten. Wie ist so ein Haus einzuordnen, und was wäre ggf. sonst noch zu berücksichtigen?
 
  • Ein- oder Zweifamilienhaus? Beitrag #2

lirumlarum

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Nur kurz, ob ich’s richtig verstanden hab:
- das Haus war bisher als Einfamilienhaus gemeldet (daher die Rückfrage)?
- ihr habt das Haus ohne weitere Genehmigung oder Notarbeteiligung oder anderweitige Rücksprache in zwei Wohnungen umgebaut/aufgeteilt?
- ihr nutzt jetzt das Haus (wie vorgesehen und wohl bisher auch so „beim Amt“ hinterlegt) als Einfamilienhaus
- trotzdem gibst du es in der Grundsteuererklärung als Zweifamilienhaus mit tatsächlich zwei Wohnungen an, weil du dadurch eine geringere Steuerschuld erwartest?

Das klingt jetzt böser/vorwurfsvoller als tatsächlich gemeint, aber ich versteh jetzt nicht ganz, welche Antwort du dir erhoffst?
 
  • Ein- oder Zweifamilienhaus? Beitrag #3

Kirque

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So ungefähr. Als wir seinerzeit mit den Eltern zusammen das Haus gekauft und bezogen hatten, war es als Einfamilienhaus genutzt worden. Vor dem Einzug bauten wir es geringfügig um -eine gewisse Trennung muss bei aller Familienliebe schon sein, schließlich lebten drei Generationen mit ihren jeweils eigenen Vorstellungen in dem Haus. Es handelte sich nur um Änderungen im inneren des Hauses (Ständerwand, zwei Türen...), also eher nichts, wofür man eine Baugenehmigung benötigt. De facto bewohnten wir also -wie ich es verstehe- fortan ein Zweifamilienhaus, und das haben wir auch so angegeben. Da in den Medien Ein- und Zweifamilienhäuser meist zusammengefasst genannt wurden, haben wir da auch keinen Unterschied vermutet.
Erst auf die Nachfrage des FinA hin fragten wir unseren Steuerberater, der knapp meinte, ein Zweifamilienhaus sei in der Grundsteuer günstiger -da würden wir uns natürlich nicht wehren. Nur wollen wir uns dafür nicht strafbar machen oder sowas in der Art. Deshalb möchte ich gern mehr über die rechtlichen Unterschiede und Voraussetzungen verstehen.
 
  • Ein- oder Zweifamilienhaus? Beitrag #4

Ferdl

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Im Allgemeinen ist das FA amoralisch, es interessiert sich für den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt, während die (Bau)rechtliche Zulässigkeit irrelevant ist. Wenn beide Wohnungen abgeschlossene Wohneinheiten sind, also über eine Wohnungseingangstür verfügen sowie Küche und Bad vorhanden sind, wird das als Zweifamilienhaus einzustufen sein. Keine Rolle spielt es, dass beide Wohnungen von der gleichen Familie bewohnt werden.
Neben Steuerlichen, könnte das auch Versicherungsrechtliche Auswirkungen haben.
Die VS kann man anfragen, die Grundsteuerbewertungstabellen sind im Internet zu finden.
Das wäre jetzt mal das wo ich nach schauen würde.
 
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