Kirque
Erfahrener Benutzer
Hallo,
Bei der Datenerhebung zur neuen Grundsteuer haben wir unser Haus in als Zweifamilienhaus angegeben. Solange Eltern noch lebten, bewohnten diese tatsächlich auch das Erdgeschoss, während wir im Obergeschoss wohnten, eben wie in zwei getrennten Wohnungen. Es gab und gibt aber keine getrennte Erfassung der Heiz- Wasser- oder Stromkosten, da jeweils nur ein Zähler für das Haus insgesamt vorhanden ist. Immerhin lassen sich die Zugänge zu den Wohnungen getrennt verschließen, und es gibt auch zwei Hauseingänge und eigene Toiletten, Bäder und Küchen. Es gibt aber keine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Seit die Eltern seit ein paar Jahren nicht mehr leben, nutzen meine Frau und ich beide Geschosse, quasi als wenn wir zwei Wohnungen mit offenen Türen nutzen würden. Dementsprechend haben wir bei der Erfassung das Haus auch als 2-Familienhaus angegeben.
Nun haben wir eine Rückfrage des Finanzamtes bekommen, in der gefragt wird, ob das Grundstück tatsächlich als Zweifamilienhaus mit 2 Wohnungen genutzt wird.
Spontan würde ich das dem Finanzamt so mitteilen, bin aber nicht sicher, ob wir uns damit Nachteile einhandeln könnten, möglicherweise sogar abseits der rein steuerlichen Betrachtung (ein 2-Familienhaus ist in der Grundsteuer günstiger als ein 1-Familienhaus) Nachteile einhandeln könnten. Wie ist so ein Haus einzuordnen, und was wäre ggf. sonst noch zu berücksichtigen?
Bei der Datenerhebung zur neuen Grundsteuer haben wir unser Haus in als Zweifamilienhaus angegeben. Solange Eltern noch lebten, bewohnten diese tatsächlich auch das Erdgeschoss, während wir im Obergeschoss wohnten, eben wie in zwei getrennten Wohnungen. Es gab und gibt aber keine getrennte Erfassung der Heiz- Wasser- oder Stromkosten, da jeweils nur ein Zähler für das Haus insgesamt vorhanden ist. Immerhin lassen sich die Zugänge zu den Wohnungen getrennt verschließen, und es gibt auch zwei Hauseingänge und eigene Toiletten, Bäder und Küchen. Es gibt aber keine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Seit die Eltern seit ein paar Jahren nicht mehr leben, nutzen meine Frau und ich beide Geschosse, quasi als wenn wir zwei Wohnungen mit offenen Türen nutzen würden. Dementsprechend haben wir bei der Erfassung das Haus auch als 2-Familienhaus angegeben.
Nun haben wir eine Rückfrage des Finanzamtes bekommen, in der gefragt wird, ob das Grundstück tatsächlich als Zweifamilienhaus mit 2 Wohnungen genutzt wird.
Spontan würde ich das dem Finanzamt so mitteilen, bin aber nicht sicher, ob wir uns damit Nachteile einhandeln könnten, möglicherweise sogar abseits der rein steuerlichen Betrachtung (ein 2-Familienhaus ist in der Grundsteuer günstiger als ein 1-Familienhaus) Nachteile einhandeln könnten. Wie ist so ein Haus einzuordnen, und was wäre ggf. sonst noch zu berücksichtigen?