Einbau von Heizkostenzählern

Diskutiere Einbau von Heizkostenzählern im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich möchte das meine Heizkosten verbrauchsabhänig gemäß der Energieschutzverordnung abgerechnet werden. Dazu ist der Einbau von...
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #1

gast

Hallo,

ich möchte das meine Heizkosten verbrauchsabhänig gemäß der Energieschutzverordnung abgerechnet werden. Dazu ist der Einbau von Heizkostenzählern notwendig. Wer trägt die Kosten? Wie verteilen sie sich ggf.?

Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #2

wolle

Den Einbau trägt der Vermieter. Die Wartung (wie so oft) der Mieter. Die Ablesung ist Vermietersache.

Die EnEV ist eine Bauvorschrift. Sie regelt die techn Bedingungen beim jährlichen Energieverbrauch. (Heizungsanlage und Dämmung)

Die Berechnung der Betriebskosten wird in der BetrKV geregelt. (Wartung)
In der HeizKV ist die Verteilung der Kosten geregelt.

Gruß,
Capo
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #3

gast

Vielen Dank für die prompte Antwort. Stimmt hab ich verwechselt.
Wie können die Kosten für Anschaffung und Einbau umgelegt werden?

Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #4

wolle

Ich bin etwas verwirrt. Das Suffix bei der Eingabe sollte normalerweise erscheinen.
Damit wird angezeigt, ob man Vermieter oder Mieter ist.
Hier sind ja beide unterwegs.
Wenn du Mieter bist:die Kosten trägt der Vermieter.
Wenn du Vermieter bist:
Sorry, das geht nicht. Du musst sogar die wiederkehrende Eichung bezahlen.
Alle 6 Jahre. Deswegen gibt es auch keine Vorschrift, die eine Änderung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung vorschreibt. Wenn du das machen willst, kommen einige Kosten auf dich zu. Deswegen würde ich dann auch von Funk-ablesungen abraten. Die treiben die kosten weiter in die Höhe.
Der Wartungsvertrag kann vollständig umgelegt werden (auf die Jahre verteilt).
(Aber das weißt du ja bestimmt schon)


Capo
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #5

gast

Ich bin Mieter. Da ich gelesen habe dass Pauschalen und ähnliches eigentlich nicht zulässig sind bei Heizkosten, dies bei mir jedoche der Fall ist, wollte ich nun, die gesetzliche verbrauchsabhängige Abrechnung fordern. Das liegt daran, dass mein Vermieter die Höhe der Pauschale mitten im Jahr ändern möchte, da ich einen Sohn bekommen habe.

Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #6

Wolfgang

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Eine Pauschale gibt es nicht bzw ist nicht zulässig. Die HeizKV läßt jedoch eine pro qm abrechnung zu. Die verbrauchsabhängige Abrechnung sollte zur Zeit auch kein Prob. für den Vermieter mehr darstellen, weil die Kosten sich im allgemeinen im Rahmen halten.
Die Kosten trägt der Vermieter. Bis auf die Wartung! Die zahlst du mit deinen Betriebskosten.
Deswegen denke ich nicht, dass der Vermieter da mitspielt, aber eine Pauschale ist nicht rechtens.

Wolfgang
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #7

gast

Guten Morgen Wolfgang,

ersteinmal Danke für die Infos. Was meinst du mit mein Vermieter wird da nicht mitspielen?

Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #8

wolle

...weil er nicht verpflichtet ist nach Verbrauch abzurechnen.
Wenn er schon eine Pauschale veranschlagt hat, dann kennt er seine Rechte aber nicht unbedingt auch seine Pflichten.

Gruß

Capo
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #9

gast

Ich möchte euch kurz die Situation schildern. Mein Vermieter besitzt ein Haus. Im EG wohnt er selbst mit seiner Frau im Dachgeschoss ich mit Frau und Kind. Die Heizung (Öl) steht im Keller des Hauses. Soweit alles normal. Nun hat er einen Kaminofen in seiner Wohnung und heizt deshalb selbst. Das Warmwasser bezieht er von der Heizung im Keller. Ich beziehe sowohl Warmwasser und Heizungswasser von der Heizung im Keller. Ich habe bisher beim Kauf einer Ölbetankung 80% der Füllung bezahlt. Nun soll ich 85% wegen meinem Sohn zahlen. Er bezeichnet dieses System Pauschale. Ich denke jedoch dass dies so rechtlich nicht zulässig ist und ich habe mich leider damals bei Vertragsabschluss über den Tisch ziehen lassen. Die Erhöhung wollte ich nun nutzen um die ganze Sache in geordnete Bahnen zu lenken. Was meint ihr dazu? Was macht Sinn? Mir fehlt auf diesem Gebiet leider das rechtliche Wissen.

Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #10

wolle

Da du den Vertrag unterschrieben hast, ist eine Pauschale nach §560 zulässig.
Sorry!
Aber wie gesagt, ein Wechsel ist zwar möglich, jedoch wird der Vermieter da wohl kaum zustimmen, doch genau das ist bedingung für eine verbrauchsabhängige Abrechnung.
Ich würde erstmal versuchen, ob der Vermieter einer Umstellung auf qm-abhängige Abrechnung zustimmt. Dabei verliert der Vermieter am wenigsten.
Ansonsten kommst Du nur durch Kündigung da raus.
Der Vermieter muss jedoch unverzüglich eine ermäßigung der Betriebskosten mitteilen. (siehe oben)
Eine Erhöhung ist jedoch nur wirksam, wenn sie begründet worden ist. (z.B. Erhöhung der Zulieferpreise)
Das hat der Vermieter wohl kaum getan, da das Öl wohl auf Dauer den gleichen Preis hat, oder?

Mehr Chancen sehe ich nicht.
Sorry, dass wir nicht helfen konnten.:(

Gruß,

Capo
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #11

gast

Bezieht sich der § 560 nicht auf die kalten Betriebskosten? Ich dachte das Pauschalen bei Warmwasser und Heizung generell nicht zulässig sind und auch durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden können.

Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #12

Wolfgang

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Eine Heizkostenpauschale ist unzulässig.
Denn hier wirkt die HeizKV §7.
Danach können 50 - 70% nach den abgelesenen Werten abgerechnet werden.
entsprechend 50-30% nach der Wohnfläche.
Das hat Capo wohl etwas falsch verstanden. (Er ist eben mehr der Techniker:D )
Diese Pauschale ist wirklich unzulässig.
Das bedeutet aber dass dein Vertrag ungültig ist. Das ist wohl das was du wissen wolltest.
Press deinem Vermieter die HeizKV unter die Nase und er muss umstellen.
Eine Heizkostenabrechnung ohne qm gibt es eben nicht. Also die Pro kopf sache ist schwachsinn. Dich konnte der Vermieter nicht 'besche...' Das Gesetz schützt dich.
Sein Kamin kommt in die Berechnung nicht mit rein. Der heizt zwar, aber nicht ausschließlich.
Somit ist ein Kamin nicht zu Heizzwecken genutzt.

Auch deinem Vermieter muss klar sein, dass er da EHKVs einbauen sollte. Aber das wären ja mehrkosten und wenn man schon 80% seiner Kosten bezahlt bekommt....
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #13

gast

Vielen Dank für eure fachkundigen Infos!!
Bislang bin ich mit den 80 % im Vergleich zu meiner vorherigen Wohnung sehr gut gefahren. Da mein Vermieter seine Wohnung wohl ausschließlich mit dem Ofen/Kamin geheizt hat. Seit dem letzten Winter habe ich jedoch das Geühl, dass er sich an "meinem" Heizungswasser bedient, indem er die Heizkörper in seiner Wohnung nutzt. Die sind ebenso an das Heizsystem angeschlossen wie meine. Diese sollten immer abgedreht sein, laut Vertrag. Schließlich dann die Ankündigung der Erhöhung auf 85% wegen eines 6 Monate alten Babys sehe ich nicht ein.

Nochmal vielen Dank!
Grüße
Tobias
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #14

hase101

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Lol, ist schon sehr dreist von einem Mieter der in der Oberwohnung wohnt ... vielleicht sogar noch weniger qm hat sich 80 % des Oels bezahlen zu lassen.

50 : 50 da hätte ich ja noch verständnis für , oder halt die erwähnten Ablesegeräte, die an den Heizkörpern angebracht werden.

Sagt mal sind in Mehrfamilienhäusern nicht Warmwasseruhren sogar Pflicht? Oder gilt das nur wenn eine gewisse Anzahl an Parteien im Haus wohnt?
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #15

wolle

Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist bedingung und somit auch die WWzähler
 
  • Einbau von Heizkostenzählern Beitrag #16

hase101

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und wie sieht das mit Kaltwasserzählern aus, vor Jahren hab ich mal gehört das diese auch Pflicht werden sollten sind die es mittlerweile?
 
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