Einbau von Wasserzählern

Diskutiere Einbau von Wasserzählern im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Meine Frage: Hat der Mieter irgentwie ein Recht auf den Einbau von Wasserzählern? Die Gründe dafür kennen wir alle!! Hat es mehr Gewicht, wenn ich...
  • Einbau von Wasserzählern Beitrag #1

tabaluga

Meine Frage: Hat der Mieter irgentwie ein Recht auf den Einbau von Wasserzählern? Die Gründe dafür kennen wir alle!! Hat es mehr Gewicht, wenn ich meine Nachbarn mit in das Boot ziehe, nach dem Motto viel hilft viel?? Problem bei mir persönlich. Ich bin nicht oft zuhause und der Wasserverbrauch wird nach qm abgerechnet. :stupid dabei guck ich meinem Vermieter noch, weil ja eigentlich nach Personen abzurechnen ist. Aber selbst hierbei steh ich mich ungünstig, weil ich ja nicht so oft zuhause bin.
Hab ich die Berechtigung die Wasserabrechnung vor meiner Einzugszeit zu erhalten um nachzuprüfen wie sich der Verbrauch durch mich verändert hat. Soviel ich weiss sind die Wohnungen hier alle Eigentumswohnungen, ein Großteil gehört aber noch der Wohnungsbaugesellschaft.

Bald ist :haseOstern..... und wir versinken im Schnee.....
 
  • Einbau von Wasserzählern Beitrag #2

RMHV

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Original von tabaluga
Meine Frage: Hat der Mieter irgentwie ein Recht auf den Einbau von Wasserzählern?
Schlicht und einfach... NEIN
Die Gründe dafür kennen wir alle!! Hat es mehr Gewicht, wenn ich meine Nachbarn mit in das Boot ziehe, nach dem Motto viel hilft viel??
Wenn man davon ausgeht, dass ein einzelner Mieter keinen Anspruch hat, werden zwei Mieter noch immer keinen Anspruch haben. Das ganze kann dann fast nur auf den Versuch hinauslaufen, den Vermieter durch eine "gemeinschaftliche Erpressung" zu überreden. Dies wird mit Sicherheit ein erfolgreicher Beitrag zu einer guten Stimmung sein :zwinker
Problem bei mir persönlich. Ich bin nicht oft zuhause und der Wasserverbrauch wird nach qm abgerechnet. :stupid dabei guck ich meinem Vermieter noch, weil ja eigentlich nach Personen abzurechnen ist. Aber selbst hierbei steh ich mich ungünstig, weil ich ja nicht so oft zuhause bin.
Es ist ein immer wieder verbreitetes Märchen, dass Wasserkosten nach Personen zu verteilen wären. Wenn eine Verbrauchserfasung nicht erfolgt, gilt für die Verteilung von Betriebsksoten außerhalb der Heizkostenverordnung Vereinbarung oder Wohnfläche; und zwar in dieser Reihenfolge.

Hab ich die Berechtigung die Wasserabrechnung vor meiner Einzugszeit zu erhalten um nachzuprüfen wie sich der Verbrauch durch mich verändert hat.
Mieter scheinen ihre Nase zwanghaft in fremde Angelegenheiten stecken zu müssen. :zwinker
Wenn man mal davon absieht, dass es keinen Anspruch auf Einsicht in sämtliche Vermieterunterlagen gibt, drängt sich zunächst die Frage nach dem Sinn auf.
Der Mieter hat einen Anteil der für die Abrechnungsperiode angefallenen Kosten zu tragen. Dieser Anteil wird nach irgendeinem Umlageschlüssel berechnet. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Mieter wüsste, dass sich der Verbrauch im Jahr seines Einzugs verdoppelt oder von mir aus auch halbiert oder nicht verändert hätte. Welche Wert hätte wohl eine derartige Erkenntnis? Woher will der Mieter denn wissen, dass eine Veränderung aus seinem Einzug resultiert und nicht aus hunderten von möglichen anderen Gründen?
 
  • Einbau von Wasserzählern Beitrag #3

tabaluga

Danke ersteinmal für die Antwort. Die Wortwahl läßt aber zu wünschen übrig.

Mieter scheinen ihre Nase zwanghaft in fremde Angelegenheiten stecken zu müssen. Für mich ist mein Wasserverbrauch sehr wohl keine fremde Angelegenheit.

Dies Beispiel zeigt wieder einmal mehr, das der Mieter, trotz Betriebskostenverordnung, der Arsch der Vermieter ist. Hat nur Pflichten und kaum Rechte, zumindest wenn es um die Abrechnung geht.

Mehr sag ich dazu nich......
 
  • Einbau von Wasserzählern Beitrag #4

DiplomHM

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Auch wenn die ein oder andere Wortwahl von RMHV nicht die geschicktest war, so hat er aber Recht!

Hier gibt es auch nichts schön zu reden, sondern der Mieter hat in diesem Fall nunmal kein Recht auf den Einbau von Wasserzählern zu bestehen. Das ist ja auch nicht mal so in fünf Minuten passiert.

Auf den Kosten für die Installation bleibt nämlich auch nur der Vermieter hocken! Und was käme dann als nächster Schritt, wenn Zähler da wären? Vom Mieter: "Das kann gar nicht sein, dass ich sooooooviel Wasser verbrauche! Die Zähler müssen defekt sein!"

Und sich an die Betriebskostenverordnung oder Heizkostenverordnung zu klammern, hat hier auch gar keinen Sinn! Denn die Abrechnung und die Umlage der Kosten entspricht dieser ... Sie entspricht nur mal wieder nicht dem Sinne des Mieters!

Zumal ich auch davon ausgehe, dass das bei Vertragsabschluss bekannt war!
 
  • Einbau von Wasserzählern Beitrag #5

wolle

das der Mieter, trotz Betriebskostenverordnung, der ***** der Vermieter ist

Sorry, aber das ist schon lange nicht mehr der Fall. Außerdem kennen die meisten Mieter ihre Pflichten noch nicht einmal, wie zB das Melden von defekten einrichtungen. Aber wehe wenn man als Mieter mal selbst davon betroffen ist.

Was soll der Vermieter denn tun, wenn der Mieter sich durch eine Unterschrift mit dem Vertrag einverstanden erklärt. Kein Vertrag soll im Nachhinein so oft geändert werden, wie der Mietvertrag. (Zudem muss ich immer wieder feststellen, dass auch die 24Stunden vom Mieter so gut wie nie genutzt werden, um den Vertrag zu lesen.)

Das Mietrecht ist doch schon fast für einen Laien undurchschaubar.

Wenn du die alte Abrechnung einsehen willst, frage doch deinen Vormieter. Wenn der dir diese Auskunft nicht gibt, der Vermieter darf es auch Datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun. Aber der Datenschutz wird ja weiter aufgelöst, vielleicht hast du in 2 Jahren mehr erfolg. ;)

Meine Meinung: Mieter sollten öfters mal Bedenken, was der Vermieter von dieser Abrechnung hat; nämlich gar nix. Er muss den Wasserverbrauch bezahlen. Wenn nach Verbrauch abgerechnet wird, haben einige Mieter etwas dagegen, weil sie dann mehr bezahlen müssen. Vielleicht legt ihr mal alle zusammen und sponsert dem Vermieter die Wasserzähler...
 
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