Einbauküche in Mietwohnung

Diskutiere Einbauküche in Mietwohnung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe folgendes Problem: ziehe demnächst nach hamburg in eine whg, die laut mietvertrag 3,5 zi, küche, bad,balkon hat. nun hat mein...
  • Einbauküche in Mietwohnung Beitrag #1

Sommersprosse

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ziehe demnächst nach hamburg in eine whg, die laut mietvertrag 3,5 zi, küche, bad,balkon hat.
nun hat mein vormieter die whg ohne einbauküche angemietet, und vor ca 6 jahren bei seinem einzug selbst eine einbauküche in die whg gesetzt, auf eigene kosten.
meine vermieterin kauft ihm (dem vormieter) die küche ab. nun möchte sie aber für die elektrogeräte ( herd/kühlschrank/spülmaschine) keine haftung übernehmen, sprich ich müsste ein defektes gerät ersetzen, so ihre auffassung.
hierfür soll noch ein zusatz zu dem mietvertrag aufgesetzt werden.

nun möchte ich gern wissen, ob das so einfach möglich ist, oder ob sie, da sie die küche meinem vormieter abgekauft hat, auch für diese voll aufkommen muss, und die erforderlichen instandsetzungen übernehmen muss.

ich bin dankbar für jede hilfe...

danke schonmal & viele gruesse,
 
  • Einbauküche in Mietwohnung Beitrag #2

Capo

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Jetzt gibt es verschiedene Varianten:
1. Du kaufst der Vermieterin die EBK ab und haftest natürlich für ausfälle bzw musst für die Instandsetzung (Rep) selbst aufkommen. (ebenso für den Ausbau bei Auszug)
2. Die Vermieterin vermietet dir die EBK, dh die Miete darf aufgrund der Gegenstände etwas höher sein. Für die Instandsetzung muss sie also dann selbst aufkommen.
3. Die verlangst von der Vermieterin den ausbau und mietest von Anfang an ohne..

Egal wie, die Klausel der Vermieterin ist nicht gültig und sie hat im 2 Fall für die Geräte auf zu kommen. Hintergrund: Sie ist Eigentümerin der Geräte und stellt sie dir zur Verfügung. Damit darfst du die Geräte gar nicht ersetzen. Wie bei dem Rest der Wohnung. Die Instandhaltung des Waschbeckens kann genauso wenig auf den Mieter abgewälzt werden.
 
  • Einbauküche in Mietwohnung Beitrag #3

aspren01

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Was Du beachten solltest um zu entscheiden ob die Bedingungen OK sind:
1. Rechtslage
----------------
Rechtlich kenne ich mich da nicht aus, ob der Vermieter das machen darf, aber ich denke wenn es in den Mietvertrag aufgenommen wird, dann ist es schon moeglich und rechlich akzeptabel, Vielleicht kann jemand anders da mehr drueber sagen

2. Zusaetzliche Mietkosten
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Frag mal den Vermieter wieviel er denn mehr verlangt wenn Du die Kueche mitmietest. Wenn der Vermieter durch die Mitvermietung der Kueche nicht gravierend die Miete erhoeht hat, dann waere das ja kein schlechter Deal. Du bekommst eine Kueche gestellt anstatt sie Kaufen zu muessen. Jetzt musst Du eben defekte Geraete ersetzten, aber das wuerde Dir auch bluehen wenn Du Deine eigene kaufen wuerdest. Ich denke aber dass wenn er die Miete so 30-50 Euro wegen der Kueche erhoeht hat dann sollte der Vermieter das Risiko von defekten Geraeten tragen.

3. Alter/Zustand der Kueche
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Es kommt darauf an wie alt die Kueche ist. Wenn die Geraete schon sehr anfaellig sind, dann wuerde ich mich nicht auf so was einlassen. Du musst Dir also ueberlegen wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass Du dann wirklich neue Geraete kaufen musst. Wenn die Kueche fast neu ist, dann ist das auch nicht anders wie wenn Du eine selber kaufst. Geraete koennen immer kaputt gehen, aber je aelter sie sind desto wahrscheinlicher wirds.

Also musst Du die Punkte gegeneinander abwaegen und entscheiden, ob sich das fuer Dich rechnet im Vergleich zu wenn Du Deine eigene Kueche bringen wuerdest.
 
  • Einbauküche in Mietwohnung Beitrag #4

Capo

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me würde die Instandhaltung der Geräte den Mieter (wie man das so schön nennt:) unverhältnismäßig benachteiligen. Damit ist die Klausel unwirksam.

An deiner Stelle würde ich den Vormieter fragen, wieviel er vom Vermieter bekommen hat. Diesen Betrag würde ich dem Vermieter anbieten. Wenn dieser Betrag dem Vermieter zu niedrig ist, darf er/sie das Dingens ausbauen..

Ich würde mich nicht auf den Mietkauf und der Instandhaltung einlassen. So machen wir das auch mit unseren Mietern. Vom laminat bis zur EBK oder den trendigen Downlights...
 
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