Sommersprosse
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ziehe demnächst nach hamburg in eine whg, die laut mietvertrag 3,5 zi, küche, bad,balkon hat.
nun hat mein vormieter die whg ohne einbauküche angemietet, und vor ca 6 jahren bei seinem einzug selbst eine einbauküche in die whg gesetzt, auf eigene kosten.
meine vermieterin kauft ihm (dem vormieter) die küche ab. nun möchte sie aber für die elektrogeräte ( herd/kühlschrank/spülmaschine) keine haftung übernehmen, sprich ich müsste ein defektes gerät ersetzen, so ihre auffassung.
hierfür soll noch ein zusatz zu dem mietvertrag aufgesetzt werden.
nun möchte ich gern wissen, ob das so einfach möglich ist, oder ob sie, da sie die küche meinem vormieter abgekauft hat, auch für diese voll aufkommen muss, und die erforderlichen instandsetzungen übernehmen muss.
ich bin dankbar für jede hilfe...
danke schonmal & viele gruesse,
ich habe folgendes Problem:
ziehe demnächst nach hamburg in eine whg, die laut mietvertrag 3,5 zi, küche, bad,balkon hat.
nun hat mein vormieter die whg ohne einbauküche angemietet, und vor ca 6 jahren bei seinem einzug selbst eine einbauküche in die whg gesetzt, auf eigene kosten.
meine vermieterin kauft ihm (dem vormieter) die küche ab. nun möchte sie aber für die elektrogeräte ( herd/kühlschrank/spülmaschine) keine haftung übernehmen, sprich ich müsste ein defektes gerät ersetzen, so ihre auffassung.
hierfür soll noch ein zusatz zu dem mietvertrag aufgesetzt werden.
nun möchte ich gern wissen, ob das so einfach möglich ist, oder ob sie, da sie die küche meinem vormieter abgekauft hat, auch für diese voll aufkommen muss, und die erforderlichen instandsetzungen übernehmen muss.
ich bin dankbar für jede hilfe...
danke schonmal & viele gruesse,