Einbaupflicht einer Spüle nach Einzug?

Diskutiere Einbaupflicht einer Spüle nach Einzug? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin gerade erst auf dieses Forum aufmerksam geworden und durch die Vielzahl der Beiträge begeistert. Deshalb versuche ich meine Frage...
  • Einbaupflicht einer Spüle nach Einzug? Beitrag #1

mantachan

Hallo,

ich bin gerade erst auf dieses Forum aufmerksam geworden und durch die Vielzahl der Beiträge begeistert.
Deshalb versuche ich meine Frage hier zu stellen, in der Hoffnung, jemand kann mir weiterhelfen.

Seit Januar dieses Jahres ist ein Mieter in meinem Haus von der zweiten in die erste Etage umgezogen. Dadurch konnte ein neuer Hausverwalter in die zweite Etage einziehen. Der Mieter wohnt seit gut 20 Jahren im Hause. Er bekam als Gegenleistung für seinen Umzug die Wohnung komplett renoviert und auch eine neue Heizungsanlage ist eingebaut worden. Der eigentliche Umzug wurde auch von mir und dem Hausverwalter gesponsert bzw. auch körperlich vollzogen (Tragen der Möbel etc.)
Das einzige Problem war, dass wir keine Spüle auf die Schnelle gefunden haben. Der Mieter sagte, dass es kein Problem wäre und er sich darum kümmern würde. Im Juni, als ich in Deutschland war, hatte der Mieter immer noch keine Spüle eingebaut. Ich habe ihm daraufhin eine Spüle angeboten mit Unterschrank und Eckeinrichtung, quasi komplett auf die "eigenwillige" Struktur abgestellt. Diese wurde aber vom Mieter abgelehnt.
Wie ich soeben aus einer Email vom Hausverwalter erfahren habe, hat der Mieter bis heute immer noch keine Spüle eingebaut. Er benutzt eine Schüssel, die auf einem Gestell steht und in dieser wird das Geschirr abgespült. Das Wasser wird dann im Badezimmer entsorgt.
Der Mieter gibt an, dass er viel zu arbeiten hat und sich nicht darum kümmern könnte. Er arbeitet als Kellner und Barkeeper in einer Wirtschaft. Er verlässt das Haus i.d.R. gegen 13.00 Uhr und kommt Nachts zwischen 24.00 und 1.00 Uhr nach Hause. Meist hat er zwei Tage in der Woche frei.
Unter der Wohnung befindet sich ein Geschäft, welches eine Schokoladen und Trüffel Confisserie ist.
Sollte nun ein Wasserschaden auftreten, wäre ich der Dumme, denn es ist keine Spüle eingebaut.

Kann ich nun den Mieter zwingen, eine Spüle einzubauen? Und auf wessen Kosten? Es war vorher auch keine Spüle bei Übergabe der Wohnung durch den Hausverwalter vorhanden. Besteht eine Einbaupflicht einer Spüle?

Wäre froh, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Lieben Dank im voraus...

mantachan
 
  • Einbaupflicht einer Spüle nach Einzug? Beitrag #2

wolle

Besteht eine Einbaupflicht einer Spüle?

kurz und bündig: Nein!

ist eben so! SORRY! :gehtnicht

Nachtrag: Bei einem Wasserschaden, der durch eine fehlende Spüle verursacht wurde (Wasserhahn nicht geschlossen) haftet der Mieter voll. Das ost wohl grobe Fahrlässigkeit. Da zahlt keine Leitungswasser-Versicherung!! :ätsch
 
  • Einbaupflicht einer Spüle nach Einzug? Beitrag #3

hase101

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Ist ja ein Dingen, da ist man als Vermieter schon so freundlich und macht und tut... und der Mieter will es nicht mal. :gehtnicht

Ich denke aber alleine schon, damit du mit einem ruhigen Gewissen schlafen kannst, würde ich mit dem Mieter einen Termin absprechen, wo du dann diese Spüle einbauen tust. Spüle auf deine Kosten, somit wird sie auch Bestandteil der Wohnung.

Sag dem Mieter einfach DU möchtest da nun eine Spüle reinbauen, denn im Falle eines Wasserschadens, würde die normale Versicherung das nicht zahlen, wenn dort keine Spüle eingebaut wäre.

Vielleicht reicht dieses Argument soooo ja :zwinker
 
Thema:

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