In einer kleinen WEG, wo alle Eigentümer an einem Strang ziehen, macht man einfach eine Versammlung, beschliesst was man beschliessen will und gut ist.
Nein, das macht man nicht "einfach". Man kann sich unter solchen Umständen treffen, aber es ist dann keine Eigentümerversammlung. Nicht schlimm, aber die Begrifflichkeit ist falsch. Man kann sich dort über alles unterhalten - völlig unproblematisch. Man kann dort aber keinen "einfachen" Beschluss fassen. Man kann einen Umlaufbeschluss fassen, was aber auch ganz ohne Versammlung möglich wäre. Alle Eigentümer müssen dann in Textform zustimmen. Oder man kann eine Vereinbarung errichten. Das ist formlos, alle Eigentümer müssen zustimmen und die Vereinbarung gilt (ohne Eintragung ins Grundbuch) nur zwischen denen, die zugestimmt haben. Davon würde ich allgemein abraten. Der Mehraufwand zum Umlaufbeschluss ist gering und die Rechtssicherheit für den Fall, dass es kurzfristig zu Eigentümerwechseln kommt (Erbe, Verkauf, Zwangsversteigerung, ...), kann Gold wert sein.
Da der alte Verwalter ohnehin nicht erreichbar ist, kann man den sofort abberufen und den Verwaltervertrag fristlos kündigen.
Dann sucht man einen neuen.
Klar, gute Verwalter gibt es wie Sand am Meer. Sie warten nur darauf, die Verwaltung einer kleinen Gemeinschaft angetragen zu bekommen. Solange kann man den aktuellen Verwalter schonmal in die Wüste schicken. Das erleichtert die Dinge bestimmt.
Falls der Sarkasmus nicht angekommen sein sollte: Erst sucht man einen neuen Verwalter, dann beruft man den aktuellen ab, zumindest solange der aktuelle Verwalter nicht aktiv Schaden anrichtet. Der Verwaltervertrag endet 6 Monate nach Abberufung auch ohne Kündigung. Wenn der Wechsel vollzogen ist, kann man sich Gedanken machen, ob man den Vertrag fristlos kündigen möchte, d.h. ob dafür Gründe vorliegen. Solange man vom aktuellen Verwalter noch Leistung will, wäre es keine schlaue Idee, eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Da du jetzt bestimmt wieder schreiben wirst, dass man ja ruhig mal fristlos kündigen kann, auch wenn die Voraussetzungen erkennbar nicht gegeben sind, weil die Gegenseite sich dann erst einmal wehren müsste: Deine Meinung ist dir unbenommen, ich teile sie nicht und ich würde niemandem raten, so vorzugehen.