ehrenwertes Haus
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Ein Fachbetrieb wird mit der Erneuerung der Wohnungselektrik beauftragt.
Außer Schlitzen, welche die zulässige Schlitzbreite und -Tiefe deutlich überschreiten, teilweise abseits der Installationszonen liegen und nicht eingehaltenen Mindestradien für Verlegung in Leerrohren gelingt dem Handwerker ein nicht beauftragter Durchbruch in die Nachbarwohnung. Immerhin hat er bei der neu geschaffenen Zwangbelüftung der Nachbarwohnung keine Leitungen getroffen...
Wer haftet für die neue Frischluftzufuhr bzw. das fachgerechte Verschließen, einschließlich Malerarbeiten und aller Vorarbeiten wie Baufreiheit herstellen?
Nach meinem Verständnis der Auftraggeber des Elektriker gegenüber dem Wohnungsnachbarn, der Elektriker gegenüber dem Auftraggeber.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Insgesamt wird vom Auftraggeber (Eigentümer und Vermieter) beider betroffenen Wohnungen) noch ein Gutachter eingeschaltet, ein Arbeitsstop des Elektrikers angeordnet bis zur Klärung der noch sichtbaren Problemstellen.
Mich Interessiert in diesem Fall weniger die mietrechtlichen Aspekte. Der Mieter der Nachbarwohnung (WG-Zimmer) ist sehr umgänglich. Da findet sich eine Lösung zur Zufriedenheit Aller.
Dennoch habe ich keine Idee, in welcher Höhe eine Mietminderung hier angemessen wäre. Hierzu wären ein paar Gedanken von euch hilfreich.
Der Durchbruch geht in eine WG-Wohnung, der betroffene Raum ist praktisch wie eine 1-Zi-Wohnung genutzt mit Ausnahme der Gemeinschaftsbereiche der WG Küche, Bad und Fur.
Außer Schlitzen, welche die zulässige Schlitzbreite und -Tiefe deutlich überschreiten, teilweise abseits der Installationszonen liegen und nicht eingehaltenen Mindestradien für Verlegung in Leerrohren gelingt dem Handwerker ein nicht beauftragter Durchbruch in die Nachbarwohnung. Immerhin hat er bei der neu geschaffenen Zwangbelüftung der Nachbarwohnung keine Leitungen getroffen...
Wer haftet für die neue Frischluftzufuhr bzw. das fachgerechte Verschließen, einschließlich Malerarbeiten und aller Vorarbeiten wie Baufreiheit herstellen?
Nach meinem Verständnis der Auftraggeber des Elektriker gegenüber dem Wohnungsnachbarn, der Elektriker gegenüber dem Auftraggeber.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Insgesamt wird vom Auftraggeber (Eigentümer und Vermieter) beider betroffenen Wohnungen) noch ein Gutachter eingeschaltet, ein Arbeitsstop des Elektrikers angeordnet bis zur Klärung der noch sichtbaren Problemstellen.
Mich Interessiert in diesem Fall weniger die mietrechtlichen Aspekte. Der Mieter der Nachbarwohnung (WG-Zimmer) ist sehr umgänglich. Da findet sich eine Lösung zur Zufriedenheit Aller.
Dennoch habe ich keine Idee, in welcher Höhe eine Mietminderung hier angemessen wäre. Hierzu wären ein paar Gedanken von euch hilfreich.
Der Durchbruch geht in eine WG-Wohnung, der betroffene Raum ist praktisch wie eine 1-Zi-Wohnung genutzt mit Ausnahme der Gemeinschaftsbereiche der WG Küche, Bad und Fur.