Bille
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Hallo, ich habe ja schon anderweitig ein Thema zu unserer Lage erstellt. Jetzt kommen immer wieder Fragen zum Mietvertrag. Es zieht bei uns in eine kleine Dachwohnung ein alleinstehender Harz4 Empfänger ein. Wie halten uns an die Mietgrenze die das Amt zahlt. Der Satz ist ja relativ niedrig angesetzt. Jetzt meine Frage: angenommen, er lernt jemanden kennen und es zieht noch eine zweite Person mit ein. Wie könnte sich das dann auf den Mietpreis auswirken, wenn die zweite Person ein Einkommen hat? Kann diese Eventualität irgendwie im Mietvertrag festgehalten werden? Dass dann die Miete entweder etwas angehoben werden kann.... oder, oder, oder....