Dan85
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Liebes Forum,
ich hoffe, dass man mir in folgendem Sachverhalt weiterhelfen kann. Danke im Voraus!
Zur allgemeinen Sachlage: Durch einen Erbfall bin ich vor ein paar Jahren Eigentümer einer vollvermieteten Immobilie geworden. Mein Onkel bot die buchhalterliche Betreuung dieser an. Da er bereits eine große Immobilie besitzt, sah ich das Angebot als hilfreich an und schätzte ihn auf diesem Gebiet kompetent ein. Nun aber möchte ich mich allein um das Objekt kümmern, was das Einreichen der Anlage V beinhaltet. Ich überprüfte also die Anlagen V vergangener Jahre und vermute, dass mein Onkel Fehler beging. Mit anderen Worten: Ich würde es anders machen und kann seine Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen.
Mein Onkel trug in der Anlage V
in Zeile 21 "Summe der Einnahmen" den gesamten Saldo der Kaltmieten ein (die obige13 "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen" blieb leer) und
in Zeile 22 "Summe der Werbungskosten" einen Saldo aus reinen Instanthaltungskosten (übliche Sanierungen der Immobilie, also handwerkliche Kosten) zuzüglich der Afa (beides dokumentiert auf der Folgeseite der Anlage V).
Diese Zusammenrechnung weißt einen Überschuss für das besagte Jahr aus und ist damit steuerlich zu berücksichtigen.
Meine Herangehensweise (ich habe mir versucht möglichst viel anzulesen) sähe folgendermaßen aus und führt zu einem völlig anderen Ergebnis:
Beginnend
in Zeile 9 "Mieteinnahmen für Wohnungen" werden die Kaltmieten eingetragen
in Zeile 13 "Umlagen mit Erstattungen" werden alle Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter (Nach- und Rückzahlungen natürlich berücksichtigt) abgetragen,
was
in Zeile 21 "Summe der Einnahmen" einen höheren Saldo ausweist (Kaltmieten + Nebenkostenvorauszahlungen).
Was die Zeile 22 "Summe der Nebenkosten" anbelangt, komme ich zu einem hohen Saldo, welcher in Zeile 23 "Überschuss" zu einem negativem Ergebnis führt.
Meines Verständnisses nach kann ich folgende Abgänge des Mietkontos hier geltend machen, die vorher so nicht berücksichtigt wurden, als da wären:
- Lastschriften der Stadtwerke (Hausstrom, Wasser, usw.)
- Kontoführungsgebühren
- sämtliche Handwerksrechnungen (z.B. Installation Wärmemessers)
- Grundbesitzabgaben der Stadt
- Hausbesitzer- und Haftpflichtversicherung
und schlussendlich die Afa als gewinnschmälernden Kostenpunkt.
Einige Abgänge, wie z.B. Stadtwerke u. Grundbesitzabgaben schlagen hier groß zu Buche und schmälern den Ertrag. Meines buchhalterischen Verständnisses nach sind dies Aufwendungen, die für den Betrieb des Hauses auch so als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Mit anderen Worten: Dieser Rechnung nach hätte ich keine Einkommenssteuer für das Jahr entrichten müssen.
Da ich aber nicht ganz sicher bin, ob diese Methodik so korrekt ist, vorallem was etwaige Werbungskosten (siehe oben) anbelangt und ob diese abzugsfähig sind, bitte ich um Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüßen
ich hoffe, dass man mir in folgendem Sachverhalt weiterhelfen kann. Danke im Voraus!
Zur allgemeinen Sachlage: Durch einen Erbfall bin ich vor ein paar Jahren Eigentümer einer vollvermieteten Immobilie geworden. Mein Onkel bot die buchhalterliche Betreuung dieser an. Da er bereits eine große Immobilie besitzt, sah ich das Angebot als hilfreich an und schätzte ihn auf diesem Gebiet kompetent ein. Nun aber möchte ich mich allein um das Objekt kümmern, was das Einreichen der Anlage V beinhaltet. Ich überprüfte also die Anlagen V vergangener Jahre und vermute, dass mein Onkel Fehler beging. Mit anderen Worten: Ich würde es anders machen und kann seine Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen.
Mein Onkel trug in der Anlage V
in Zeile 21 "Summe der Einnahmen" den gesamten Saldo der Kaltmieten ein (die obige13 "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen" blieb leer) und
in Zeile 22 "Summe der Werbungskosten" einen Saldo aus reinen Instanthaltungskosten (übliche Sanierungen der Immobilie, also handwerkliche Kosten) zuzüglich der Afa (beides dokumentiert auf der Folgeseite der Anlage V).
Diese Zusammenrechnung weißt einen Überschuss für das besagte Jahr aus und ist damit steuerlich zu berücksichtigen.
Meine Herangehensweise (ich habe mir versucht möglichst viel anzulesen) sähe folgendermaßen aus und führt zu einem völlig anderen Ergebnis:
Beginnend
in Zeile 9 "Mieteinnahmen für Wohnungen" werden die Kaltmieten eingetragen
in Zeile 13 "Umlagen mit Erstattungen" werden alle Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter (Nach- und Rückzahlungen natürlich berücksichtigt) abgetragen,
was
in Zeile 21 "Summe der Einnahmen" einen höheren Saldo ausweist (Kaltmieten + Nebenkostenvorauszahlungen).
Was die Zeile 22 "Summe der Nebenkosten" anbelangt, komme ich zu einem hohen Saldo, welcher in Zeile 23 "Überschuss" zu einem negativem Ergebnis führt.
Meines Verständnisses nach kann ich folgende Abgänge des Mietkontos hier geltend machen, die vorher so nicht berücksichtigt wurden, als da wären:
- Lastschriften der Stadtwerke (Hausstrom, Wasser, usw.)
- Kontoführungsgebühren
- sämtliche Handwerksrechnungen (z.B. Installation Wärmemessers)
- Grundbesitzabgaben der Stadt
- Hausbesitzer- und Haftpflichtversicherung
und schlussendlich die Afa als gewinnschmälernden Kostenpunkt.
Einige Abgänge, wie z.B. Stadtwerke u. Grundbesitzabgaben schlagen hier groß zu Buche und schmälern den Ertrag. Meines buchhalterischen Verständnisses nach sind dies Aufwendungen, die für den Betrieb des Hauses auch so als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Mit anderen Worten: Dieser Rechnung nach hätte ich keine Einkommenssteuer für das Jahr entrichten müssen.
Da ich aber nicht ganz sicher bin, ob diese Methodik so korrekt ist, vorallem was etwaige Werbungskosten (siehe oben) anbelangt und ob diese abzugsfähig sind, bitte ich um Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüßen