mikail
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Thema:
Einkünfte aus Vermietung von 50/50 auf 100% für den Alleinverdiener ändern wegen GKV Familienversicherung
Es gibt zwar so ein ähnliches Thema aber im Detail ist es anders und es gab keine Lösung, deswegen hier nochmal unser Problem...
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Experten/innen, Sehr geehrte Forumbenutzer*innen,
meine Frau ist Hausfrau und hat kein Einkommen. Ich bin angestellt und habe einen ganz normalen AN-Lohn (z.B. 2700 Euro im Monat). Kein Ehevertrag. Alles Gesetzliche ist gültig. Steuererklärung gemeinsam veranlagt. Zwei Kinder, die noch in die Schule gehen und für die Kindergeld bezogen wird.
Meine Frau hat vollstes Vertrauen und ich betreue ALLE unsere gemeinsamen finanziellen und wirtschaftlichen Geschäfte... Schon seit unserer Heirat.
Wir haben mit meiner Frau sieben Apartments nach und nach im Laufe unserer Ehe gekauft.
Vier mit Finanzierung. Eigentum 50:50
Zwei ohne Finanzierung Eigentum 50:50 ohne Finanzierung
Eins davon hatten wir nur auf meinem Namen gekauft. Also zu 100:0 nur auf mich. Mit Finanzierung.
Da die Krankenkasse von mir wegen der Familienversicherung Informationen und den ESt-Bescheid verlangt hat, habe ich diese auch der Krankenkasse gesendet.
Die Krankenkasse hat dann gesagt, dass sich meine Frau so schnell wie möglich freiwillig gesetzlich selbst versichern muss. Da wir mittlerweile hohe Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben und
50 % dieser Einnahmen auf den Namen meiner Frau in dem ESt-Bescheid zugeschrieben wurden (7000 Euro jährlich) und diese über die monatliche Einkommensgrenze von 455 Euro im Jahr 2020 sind. (Die monatliche Einkommensgrenze lag im Jahr 2018 bei 435,00 Euro, im Jahr 2019 bei 445,00 Euro)
Das Problem greift rückwirkend zum 01.2018, da ich ab diesem Zeitpunkt dieser neuen Krankenkasse beigetreten bin.
(Meine Frau muss vermutlich die Beiträge rückwirkend ab diesem Datum nachzahlen.)
Aber auch, weil die anteiligen Mieteinnahmen seitdem auch höher sind als die zugelassene Einkommensgrenze. Denn wir haben nach und nach die Apartments gekauft und mit den letzten zwei gekauften Apartments die zugelassene Höchstgrenze überschritten.
Die Mietverträge laufen nur über mich und die Mietzinsen werden von den Mietern nur auf meinen Namen überwiesen. Das Konto ist aktuell ein gemeinsames Konto (Oder-Konto). Dies könnte ich aber ändern. (Soll ich dies ändern? Ist es wirklich vorteilhaft?)
Die Familienversicherung kostet monatlich stand 07/2020 ca. 180 Euro im Monat bzw. 2160 Euro im Jahr. Diese sind zusätzliche Belastungen für uns…
Die ESt-Bescheide von 2016 bis 2018 habe ich schon bekommen und ich vermute diese sind auch rechtsgültig, da ich kein Wiederspruch eingelegt habe. 2019 wurde noch nicht abgegeben.
1. Was kann ich ab jetzt bzw. für die Zukunft machen, sodass meine Frau wieder in dem Steuerbescheid kein Einkommen mehr hat bzw. das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (100:0) nur auf mich läuft und dementsprechend sie wieder in die Familienversicherung, die über läuft, versichert sein kann, damit wir uns diese 180 Euro im Monat sparen.
a. Würde es ausreichen, wenn wir einen Vertrag zwischen Ehepartnern machen und bestätigen, dass die Mieteinnahmen und die dazugehörigen Ausgaben nur dem Ehemann zugewiesen werden, um bei der Einkommenssteuererklärung das Einkommen aus V+V (100:0) einteilen zu können?
b. Was könnten wir ansonsten machen, um dieses Ziel zu erreichen?
c. Wenn es gar keine Möglichkeit gibt, habe ich recherchiert, dass wir zum Notar müssen und eine Umschreibung (Schenkung) von den 50% meiner Frau auf mich tätigen müssen. Somit wären unsere Eigentumsverhältnisse für die Teilung der Mieteinnahmen 100:0. Sowohl alle Einnahmen als auch alle Ausgaben würden dann auf meinen Namen laufen. (Meine Frau ist damit einverstanden, damit haben wir keine Probleme.). Meine Frau wäre wieder familienversichert.
Ist dies so korrekt?
Müssten wir auf etwas anderes achten? Z.B. die Darlehensgeber, diese wären auch einverstanden, denn der Notar hat auch mündlich bestätigt, dass soweit die Darlehensverträge so weiterlaufen wie bisher, ist es der Bank gleichgültig wie die Eigentumsverhältnisse sich verändern bzw. sind.
Wenn die Bank vom Notar/Grundbuchamt die Änderung durch ein Schreiben mitbekommt, dann bekommen wir ein Dokument „Grundschuldzweckerklärung“. Dies wird unterschrieben und zurück an die Bank gesendet. Damit wäre die Umschreibung erledigt!
d. Aber müssen wir jetzt oder in Zukunft auf etwas anderes achten, was sich nachteilig auswirken könnte, wie z.B. folgendes:
- Steuern nicht mehr ganz oder teilweise absetzen (z.B. AFA )
- Keine Anerkennung von Seiten der Krankenversicherung (somit würden wir umsonst Notargebühren bezahlen und die Aktion wäre umsonst)
- Beim Verkauf nach zehn Jahren, wie z.B. die Spekulationssteuer o.Ä.?
e. Kann man die Notarkosten inkl. Grundeintragsgebühren, welche ca. 4500 Euro betragen, von der Steuer absetzen. Wenn ja, wo muss ich dies als Beschenkter in der Lohnsteuer angeben…
Bitte um eine Rückmeldung und Unterstützung.
Danke schon mal im Voraus.
VG aus Nürnberg
mikail
Einkünfte aus Vermietung von 50/50 auf 100% für den Alleinverdiener ändern wegen GKV Familienversicherung
Es gibt zwar so ein ähnliches Thema aber im Detail ist es anders und es gab keine Lösung, deswegen hier nochmal unser Problem...
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Experten/innen, Sehr geehrte Forumbenutzer*innen,
meine Frau ist Hausfrau und hat kein Einkommen. Ich bin angestellt und habe einen ganz normalen AN-Lohn (z.B. 2700 Euro im Monat). Kein Ehevertrag. Alles Gesetzliche ist gültig. Steuererklärung gemeinsam veranlagt. Zwei Kinder, die noch in die Schule gehen und für die Kindergeld bezogen wird.
Meine Frau hat vollstes Vertrauen und ich betreue ALLE unsere gemeinsamen finanziellen und wirtschaftlichen Geschäfte... Schon seit unserer Heirat.
Wir haben mit meiner Frau sieben Apartments nach und nach im Laufe unserer Ehe gekauft.
Vier mit Finanzierung. Eigentum 50:50
Zwei ohne Finanzierung Eigentum 50:50 ohne Finanzierung
Eins davon hatten wir nur auf meinem Namen gekauft. Also zu 100:0 nur auf mich. Mit Finanzierung.
Da die Krankenkasse von mir wegen der Familienversicherung Informationen und den ESt-Bescheid verlangt hat, habe ich diese auch der Krankenkasse gesendet.
Die Krankenkasse hat dann gesagt, dass sich meine Frau so schnell wie möglich freiwillig gesetzlich selbst versichern muss. Da wir mittlerweile hohe Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben und
50 % dieser Einnahmen auf den Namen meiner Frau in dem ESt-Bescheid zugeschrieben wurden (7000 Euro jährlich) und diese über die monatliche Einkommensgrenze von 455 Euro im Jahr 2020 sind. (Die monatliche Einkommensgrenze lag im Jahr 2018 bei 435,00 Euro, im Jahr 2019 bei 445,00 Euro)
Das Problem greift rückwirkend zum 01.2018, da ich ab diesem Zeitpunkt dieser neuen Krankenkasse beigetreten bin.
(Meine Frau muss vermutlich die Beiträge rückwirkend ab diesem Datum nachzahlen.)
Aber auch, weil die anteiligen Mieteinnahmen seitdem auch höher sind als die zugelassene Einkommensgrenze. Denn wir haben nach und nach die Apartments gekauft und mit den letzten zwei gekauften Apartments die zugelassene Höchstgrenze überschritten.
Die Mietverträge laufen nur über mich und die Mietzinsen werden von den Mietern nur auf meinen Namen überwiesen. Das Konto ist aktuell ein gemeinsames Konto (Oder-Konto). Dies könnte ich aber ändern. (Soll ich dies ändern? Ist es wirklich vorteilhaft?)
Die Familienversicherung kostet monatlich stand 07/2020 ca. 180 Euro im Monat bzw. 2160 Euro im Jahr. Diese sind zusätzliche Belastungen für uns…
Die ESt-Bescheide von 2016 bis 2018 habe ich schon bekommen und ich vermute diese sind auch rechtsgültig, da ich kein Wiederspruch eingelegt habe. 2019 wurde noch nicht abgegeben.
1. Was kann ich ab jetzt bzw. für die Zukunft machen, sodass meine Frau wieder in dem Steuerbescheid kein Einkommen mehr hat bzw. das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (100:0) nur auf mich läuft und dementsprechend sie wieder in die Familienversicherung, die über läuft, versichert sein kann, damit wir uns diese 180 Euro im Monat sparen.
a. Würde es ausreichen, wenn wir einen Vertrag zwischen Ehepartnern machen und bestätigen, dass die Mieteinnahmen und die dazugehörigen Ausgaben nur dem Ehemann zugewiesen werden, um bei der Einkommenssteuererklärung das Einkommen aus V+V (100:0) einteilen zu können?
b. Was könnten wir ansonsten machen, um dieses Ziel zu erreichen?
c. Wenn es gar keine Möglichkeit gibt, habe ich recherchiert, dass wir zum Notar müssen und eine Umschreibung (Schenkung) von den 50% meiner Frau auf mich tätigen müssen. Somit wären unsere Eigentumsverhältnisse für die Teilung der Mieteinnahmen 100:0. Sowohl alle Einnahmen als auch alle Ausgaben würden dann auf meinen Namen laufen. (Meine Frau ist damit einverstanden, damit haben wir keine Probleme.). Meine Frau wäre wieder familienversichert.
Ist dies so korrekt?
Müssten wir auf etwas anderes achten? Z.B. die Darlehensgeber, diese wären auch einverstanden, denn der Notar hat auch mündlich bestätigt, dass soweit die Darlehensverträge so weiterlaufen wie bisher, ist es der Bank gleichgültig wie die Eigentumsverhältnisse sich verändern bzw. sind.
Wenn die Bank vom Notar/Grundbuchamt die Änderung durch ein Schreiben mitbekommt, dann bekommen wir ein Dokument „Grundschuldzweckerklärung“. Dies wird unterschrieben und zurück an die Bank gesendet. Damit wäre die Umschreibung erledigt!
d. Aber müssen wir jetzt oder in Zukunft auf etwas anderes achten, was sich nachteilig auswirken könnte, wie z.B. folgendes:
- Steuern nicht mehr ganz oder teilweise absetzen (z.B. AFA )
- Keine Anerkennung von Seiten der Krankenversicherung (somit würden wir umsonst Notargebühren bezahlen und die Aktion wäre umsonst)
- Beim Verkauf nach zehn Jahren, wie z.B. die Spekulationssteuer o.Ä.?
e. Kann man die Notarkosten inkl. Grundeintragsgebühren, welche ca. 4500 Euro betragen, von der Steuer absetzen. Wenn ja, wo muss ich dies als Beschenkter in der Lohnsteuer angeben…
Bitte um eine Rückmeldung und Unterstützung.
Danke schon mal im Voraus.
VG aus Nürnberg
mikail