Einsicht in Bücher der Hausverwaltung

Diskutiere Einsicht in Bücher der Hausverwaltung im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo zusammen, rechtlich nicht ganz eindeutig: Hat der einzelne Eigentümer grundsätzlich das Recht, bei der Hausverwaltung Einsicht in die...
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Andy027

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Hallo zusammen,

rechtlich nicht ganz eindeutig:
Hat der einzelne Eigentümer grundsätzlich das Recht, bei der Hausverwaltung Einsicht in die Bücher zu nehmen?
Oder kann das nur der Verwaltungsbeirat im Rahmen seiner jährlichen Buchprüfung?

Wäre klasse, wenn das jemand mit Sicherheit beantworten kann!

Viele Grüße
Andy027
 
  • Einsicht in Bücher der Hausverwaltung Beitrag #2

WEG Hannes

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Hallo Andy,

dies macht der Rechnungsprüfer (Beirat) bei uns ist es ein Finanzb. :lol da geht nichts verloren glaube mir. :vertrag

Was problematisch werden kann ist, wenn die HV Sonderleistungen erbringt und einfach sich das Geld nimmt. :wand: Immer schön aufpassen sonst :eek :crazy
 
  • Einsicht in Bücher der Hausverwaltung Beitrag #3
Martens

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moin Andy,

jeder einzelne Eigentümer hat das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsakten seiner WEG.

Zu berücksichtigen ist dabei, daß soetwas zu erhöhtem Aufwand für die Verwaltung führt - meist ist es ja mit der Einsichtnahme allein nicht getan und es ergibt sich anschließend ein mehr oder minder ungezwungenes Gespräch - und daher solche Einsichtnahmen nicht ständig und durch jeden Eigentümer durchgeführt werden sollten.

Aber, wenn man nach einem Termin fragt, um sich irgendwelche konkret zu benennenden Unterlagen (z.B. die Versicherungspolicen der letzten drei Jahre) anzusehen, sollte das jeder Verwaltung problemlos möglich sein.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Einsicht in Bücher der Hausverwaltung Beitrag #4

Andy027

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Hallo Martens,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Kannst Du mir vielleicht noch mitgeben, wo dieses Recht definiert ist (BSB? WEG? ...?) Habe nämlich nichts gefunden - und ich will "gut gerüstet" in den "Kampf" gehen ;-)

Viele Grüße
Andy027

PS: die Eigentümergemeinschaft ist eine "Spezlwirtschaft", ebenso der Verwaltungsbeirat, daher kann ein "Alleingang" erforderlich sein.
 
  • Einsicht in Bücher der Hausverwaltung Beitrag #5
Martens

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moin Andy,

nein, ich kann Dir nicht genau sagen, wo so etwas steht und habe auch grad keine Lust, danach zu suchen.

Ich würde Dir raten, einfach mal beim Verwalter nach einem Termin zur Einsichtnahme zu fragen, schriftlich oder telefonisch.

Ich bin nicht der Ansicht, daß so etwas immer auf einen "Kampf" hinauslaufen muß, davon gibt es auf der Welt schon mehr als genug und fast alle sind überflüssig.

trotzdem viel Erfolg,
Christian Martens
 
  • Einsicht in Bücher der Hausverwaltung Beitrag #6

Andy027

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Nun, wenn unter den anderen Eigentümern "Spezlwirtschaft" und "Vereinsmeierei" Einzug halten, die anarchisch ohne offizielle Beschlüsse irgendwelche Initiativen durchdrücken wollen und die "hintenherum" bereits nach Ausscheiden eines Verwaltungsbeirates bereits den nächsten "aus der Tasche zaubern", verstehst Du hoffentlich mein Mißtrauen.
Ich meine, auch wenn ich jetzt keine Buchprüfung vornehme, aber wahrscheinlich werde ich der HV die Entlastung verweigern (wegen Befangenheit, weil der Identisch ist mit dem Bauträger) und dem Verwaltungsbeirat ebenfalls (weil der nichts dagegen gemacht hat bzw. keinen anderen Hausverwalter bestellt hat und weil der bestimmt die Buchprüfung nicht gewissenhaft und im Interesse der anderen Eigentümer vorgenommen hat). Wahrscheinlich stecken die alle unter einer Decke... :motzki
 
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