Andy027
Benutzer
Hallo zusammen,
rechtlich nicht ganz eindeutig:
Hat der einzelne Eigentümer grundsätzlich das Recht, bei der Hausverwaltung Einsicht in die Bücher zu nehmen?
Oder kann das nur der Verwaltungsbeirat im Rahmen seiner jährlichen Buchprüfung?
Wäre klasse, wenn das jemand mit Sicherheit beantworten kann!
Viele Grüße
Andy027
rechtlich nicht ganz eindeutig:
Hat der einzelne Eigentümer grundsätzlich das Recht, bei der Hausverwaltung Einsicht in die Bücher zu nehmen?
Oder kann das nur der Verwaltungsbeirat im Rahmen seiner jährlichen Buchprüfung?
Wäre klasse, wenn das jemand mit Sicherheit beantworten kann!
Viele Grüße
Andy027