Beluga
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Inwieweit ist man berechtigt Einsicht in Grundbücher eines Dritten zu nehmen
(außer bei Vorliegender Vollmacht, belegbarem Forderungsanspruch wie
z.B. Vollstreckungstitel, oder Grundschuldbestellung ) ?
Wie ist z.B. nur bei
einer Absicht sich über das Vermögen eines Dritten zu informieren ?
oder zwecks Geltendmachung einer angeblichen Forderung ?
Wie ist mit Datenschutz ?
(außer bei Vorliegender Vollmacht, belegbarem Forderungsanspruch wie
z.B. Vollstreckungstitel, oder Grundschuldbestellung ) ?
Wie ist z.B. nur bei
einer Absicht sich über das Vermögen eines Dritten zu informieren ?
oder zwecks Geltendmachung einer angeblichen Forderung ?
Wie ist mit Datenschutz ?
