Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo ich möchte jetzt einen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung stellen. Gibts da einen Musterbrief oder so was ist zu beachten was muß...
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #1

svens

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hallo

ich möchte jetzt einen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung stellen.

Gibts da einen Musterbrief oder so was ist zu beachten was muß drin stehen??

Wie schaut aut es mit denn Nachzahlungsforderungen vom Vermieter aus??

Muß ich die jetzt bezahlen oder ist das erst mal wegen dem Einspruch verschoben bis alles geklärt ist??

svens
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #2

mietermini

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Einspruch Nebenkostenabrechnung

Hallo svens,

ein Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung durch den Mieter muss begründet sein, sich also nicht pauschal gegen die Abrechnung als Ganzes richten.

Sie müssen sich in jedem Fall mit der Abrechnung befassen, möglichst Ihr Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen nutzen (der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen die Belege zu übersenden) und dann einen qualifizierten Einspruch an Ihren Vermieter verfassen. Sollten Sie das selbst nicht können oder wollen, empfiehlt es sich einen fachkundigen Berater, z. B einen Fachanwalt für Mietrecht oder eine Mieterinteressengemeinschaft für die Abrechnungsprüfung einzusetzen.

Der Nachforderungsanspruch des Vermieters ist mit Zugang der Abrechnung - soweit diese korrekt - erstellt wurde fällig. Sie befinden sich also in Verzug, müssen somit damit rechnen, dass der Vermieter seinen Anspruch notfalls auf de Rechtsweg geltend machen wird.

Sollte der Einspruch berechtigt sein, wird der Vermieter sicher bis zur Klärung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten.

Gruß Mietermini
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #3

svens

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hallo

und danke.

war ja beim mieterverein und der hatt nur über die art der nebenkostenaufstellung den kopf geschütelt.

eine seite mit einer tabelle von 5 zeilen usw.
er meint das die abrechnung schon nicht ok ist weil man nicht extat nachvoll ziehen kann wie was an kosten anfällt.

und der punkt hausmeisterkosten die liegen bei mir bei über 1euro pro qm im monat.

er hatt gesagt soll denn einspruch in 2facher ausführung machen also eine für mich und einen für den vermieter??

svens
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

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Original von svens
eine seite mit einer tabelle von 5 zeilen usw.
er meint das die abrechnung schon nicht ok ist weil man nicht extat nachvoll ziehen kann wie was an kosten anfällt.
naja - das liegt aber sicher nicht an der tabellarischen form.
tabellen sind nun mal das geeignete mittel für sowas.

hat dir der mieterschutzbund nicht gesagt was konkret nicht nachvollzogen werden kann? das solltest du ja schon reinschreiben in deinen einspruch.
also z.b. "der abrechnungzeitraum wurde nicht angegeben" oder "der verteilerschlüssel fehlt" oder sowas in der art...

Original von svens
er hatt gesagt soll denn einspruch in 2facher ausführung machen also eine für mich und einen für den vermieter??
ist das nicht ohnehin selbstverständlich dass du eine ausführung für dich selbst behälst?
vermutlich möchte der mieterschutzbund auch eine kopie davon, falls die geschichte weitergehen sollte...
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #5

RMHV

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Original von svens
war ja beim mieterverein und der hatt nur über die art der nebenkostenaufstellung den kopf geschütelt.

Bei Mietervereinen neigt man dazu, persönliche Wunschträume als endgültige Wahrheit zu betrachten. Was soll die Allgemeinheit also mit der Aussage anfangen, dass irgendjemand "den kopf geschütelt" hätte?

eine seite mit einer tabelle von 5 zeilen usw.
er meint das die abrechnung schon nicht ok ist weil man nicht extat nachvoll ziehen kann wie was an kosten anfällt.

Ob die Abrechnung in Ordnung ist oder nicht, lässt sich aus der Entfernung nicht beurteilen. Sicher ist aber, dass "eine seite mit einer tabelle von 5 zeilen usw." keinesfalls eine ausreichende Begrundung für einen Einwand gegen eine Betriebskostenabrechnung sein kann.
Nur weil irgendjemand bei einem Mieterverein meint etwas nicht nachvollziehen zu können, wird dies nun nicht zu einer unumstößlichen Tatsache. Man gibt sich in gewissen Kreisen oft ganz besonders begriffstutzig.

und der punkt hausmeisterkosten die liegen bei mir bei über 1euro pro qm im monat.
Ja und? Was ist denn daran falsch? "Zu viel" ist keine substantiierte Begründung für Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung. Etwas mehr wird man schon vorbringen müssen.
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #6

svens

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hallo

so jetzt steht man wieder am anfang viel meinungen und was macht mann nun?? :wand:

habe mal die abrechnung reingestellt kann sich also mal ein bild gemacht werden.

zu denn hausmeisterkosten.

beim altem vermieter sind für das ganze objekt im jahr 1000euro an kosten agefallen.
jetzt sind es gute 8000euro im jahr und kann keinen unterschied der arbeiten vom Hausmeister erkennen.
weiß nur das für reinigungsarbeiten jeden monat knapp 800euro anfallen und das ist für mich nicht nachvollziehbar.

svens
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #7
lostcontrol

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mir fehlt da die angabe wie hoch dein anteil an den kosten ist.
also die spalte "ihr anteil" zwischen "verteilerschlüssel" und "kosten wohnung".

bezüglich hausmeister:
belege zeigen lassen vom vermieter.
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #8

svens

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die spalte "kosten wohnung" das ist ja mein Anteil das was ich bezahlen muß.

noch ne frage zum einspruch.

kann da ja alle punkte niederschreiben dir meiner meinung nach nicht richitg sind usw.
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #9
lostcontrol

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Original von svens
die spalte "kosten wohnung" das ist ja mein Anteil das was ich bezahlen muß.
ja - in euro.
ich schreib bei mir immer rein z.b. wieviel % oder wieviel qm oder wieviel parteien usw.
also bei deinem beispiel z.b.:
kostenart: grundsteuer / Kostengesamt: 5.288,40 € / Verteilerschlüssel: qm / Ihr Anteil: 62,49 qm / Kosten Wohnung: 142,68

Mir ist an der Abrechnung zum Beispiel unklar, was mit "einheiten" gemeint ist. und warum's davon unterschiedlich viele gibt bei müll und hausmeister.
parteien können ja nicht gemeint sein.
und selbst wenn: gewerbliche parteien mit einer ums vielfache grösseren grundfläche können ja wohl kaum gleich behandelt werden wie private mieter mit einer deutlich kleineren grundfläche.

was steht eigentlich in deinem mietvertrag bezüglich betriebskostenverteiler?
ist das da aufgeschlüsselt?
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #10

svens

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es handelt sich um 8 wohnungen und 2 gewerbe.

davon sind 5 wohnungen bewohnt also müll durch 5 einheiten.

und hausmeister durch 10 einheiten.

und in meinem vertrag ist auch nix von einheiten geschrieben als muß auch nach m² berechnet werden.

svens
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #11
lostcontrol

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Original von svens
und in meinem vertrag ist auch nix von einheiten geschrieben als muß auch nach m² berechnet werden.
das ist nach einheiten abgerechnet - merkste doch wenn du nachrechnest (bzw. das muss man nich mal nachrechnen, das sieht man ja auf den ersten blick:
7857,93:10=785,793
d.h.: du zahlst für deine 62,49qm genausoviel wie die gewerbebetriebe jeweils.
ich würde ja annehmen dass auf 1.830,57:2= 915,285qm deutlich mehr hausmeisterarbeit anfällt als auf 62,49qm.
steht nichts dazu in deinem mietvertrag wie die hausmeisterkosten verteilt werden?
also ich glaub da würd ich mich auch wehren - das ist definitiv unverhältnismässig.

was genau sind "versicherungen/haftpflicht gebäude"? - da müsste meiner ansicht nach schon klargestellt werden welche versicherungen AUSSER der gebäudehaftpflicht (sicherlich gibt's da auch 'ne gebäudeversicherung z.b.).

hast du deine einzelabrechnung von der ista bekommen? falls nicht: dringend einfordern, die steht dir definitiv zu!

ich würde an deiner stelle jetzt erstmal die hausverwaltung bitten dir einen termin zur einsicht in die belege geben (wahlweise dürfen sie dir die belege auch gegen kostenerstattung zusenden - müssen sie aber nicht).

was ist denn in deinem mietvertrag überhaupt festgehalten über die betriebskosten? da muss ja auch was dazu drin stehen...
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #12

svens

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das ist nach einheiten abgerechnet - merkste doch wenn du nachrechnest (bzw. das muss man nich mal nachrechnen, das sieht man ja auf den ersten blick: 7857,93:10=785,793

na das ist ja klar und zu sehen :lol aber im mietvetrag ist auch nichts in bezug auf abrechnung in einheiten vermerkt.
und so wie das nach gelesen habe gillt dann die abrechnung über m².

schornsteinfeger ist in der ista abrechnung mit drin und die habe ich auch bekommen.
das liegt ja auch alles im rahmen und hatt im vergleich zu den jahren davor das selbe niveau.

zu den betriebskosten steht im vertrag nur was alles dazu gehört also hauswart versicherung usw.
steht aber nicht drin wie es verechnet wird.

es geht ja im grunde nur um die hausmeisterkosten die von jährlich 1000euro jetzt bei 8000 liegen.
habe auch vom vermieter kopien(rechnungen) bekommen wie sich die kosten vom hausmeister sich zusammen setzen.

da wären es für das jahr 07
monat 1 - 4 je monat 200euro für hausmeisterdienst
monat 5 - 8 je monat 785euro (nur treppenhausreinignung)
monat 9 1129euro (nur treppenhausreinignung+ außenlanlage)
monat 10 -12 je monat 785euro (nur treppenhausreinignung)

(nur treppenhausreinignung SIND 40Std im Monat)

svens
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #13
lostcontrol

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also ich würde tippen dass die hausmeisterkosten bisher nach quadratmetern abgerechnet wurden und neuerdings nach parteien (was ich nicht korrekt finde).
was stand denn als verteilerschlüssel in der letzten abrechnung?
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #14

svens

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der alte vermieter hatt nach qm abgerechnet.

das erste halbe jahr beim neuen vermieter wurde auch nach qm aber nur für denn wohnbereich(muß mal schauen)und nun nach einheiten.


und habe noch denn gleichen alten vetrag.
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #15
lostcontrol

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Original von svens
der alte vermieter hatt nach qm abgerechnet.

das erste halbe jahr beim neuen vermieter wurde auch nach qm aber nur für denn wohnbereich(muß mal schauen)und nun nach einheiten.

und habe noch denn gleichen alten vetrag.
der neue vermieter darf nicht einfach so den verteilerschlüssel ändern - das muss er dir VOR BEGINN des abrechnungszeitraums mitteilen, wenn er das vorhat, damit du gleich einspruch erheben kannst.
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #16

svens

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hallo,

habe ja vor ca 2 wochen einen widerspruch gegen meine betriebskostenabrechnung eingelegt.

speziell auf die hausmeisterkosten und verteilerschlüssel.

heute habe ich die neue betriebskostenabrechnung bekommen und muß nicht nachzahlen sondern habe nun ein guthaben.

:banana :banana :banana

gruß
svens
 
  • Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Beitrag #17

Eddy Edwards

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Original von svens
heute habe ich die neue betriebskostenabrechnung bekommen und muß nicht nachzahlen sondern habe nun ein guthaben.
Da hat sich aber die Abrechnung erheblich verändert. Ist doch eigentlich ein Grund hier im Forum mal einen auszugeben! :bier
 
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