Beluga
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Wenn in Einzelabrechnung fehler unterlaufen (z.B. wegen besondere Kosten die nur seine Wohnung betrifft, oder falsche Hausgeldangabe), wobei Gesamtabrechnung mehrheitlich genehmigt worden ist,
wie soll der betreffende Eigentümer vorgehen, damit seine Einzelabrechnung berichtigt wird ?
Oder gilt seine Einzelabrechnung auch als mehrheitlich beschlossen und nicht mehr korrekturfähig ?

wie soll der betreffende Eigentümer vorgehen, damit seine Einzelabrechnung berichtigt wird ?
Oder gilt seine Einzelabrechnung auch als mehrheitlich beschlossen und nicht mehr korrekturfähig ?
