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Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Pärchen bei uns im Haus hat sich getrennt. Beide stehen im Mietvertrag. Nun zieht eine Person aus, bleibt aber im Mietvertrag stehen. Ein Aufhebungsvertrag, in dem die Person rausgestrichen wird, soll nicht erstellt werden. Die Person, die in der Wohnung bleibt möchte untervermieten.
Wie sieht das aus?
Schöne Grüße
Joachim
Ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Pärchen bei uns im Haus hat sich getrennt. Beide stehen im Mietvertrag. Nun zieht eine Person aus, bleibt aber im Mietvertrag stehen. Ein Aufhebungsvertrag, in dem die Person rausgestrichen wird, soll nicht erstellt werden. Die Person, die in der Wohnung bleibt möchte untervermieten.
Wie sieht das aus?
- Können wir uns von der auszuziehenden Person die Kontaktdaten geben lassen. Es besteht ja weiterhin der Vertrag (Haftung etc.), oder wäre das unzulässig?
- Nun muss ja bei einer Untervermietung nicht nur der Vermieter sondern auch die beteiligten Personen im Mietvertrag um Einwilligung gefragt werden. Sind wir dafür zuständig, dass der wegziehende Mieter auch einverstanden ist? Es geht ja schließlich darum, dass der weggezogene Mieter auch für den Untermieter haftet.
- Kann man eine Zwischenbilanz bezüglich der bisher entstanden Schäden ziehen?
Schöne Grüße
Joachim