Einzelkündigung + neuer Untermieter

Diskutiere Einzelkündigung + neuer Untermieter im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, Ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall: Ein Pärchen bei uns im Haus hat sich getrennt. Beide stehen im Mietvertrag. Nun...
  • Einzelkündigung + neuer Untermieter Beitrag #1

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Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Pärchen bei uns im Haus hat sich getrennt. Beide stehen im Mietvertrag. Nun zieht eine Person aus, bleibt aber im Mietvertrag stehen. Ein Aufhebungsvertrag, in dem die Person rausgestrichen wird, soll nicht erstellt werden. Die Person, die in der Wohnung bleibt möchte untervermieten.

Wie sieht das aus?
  1. Können wir uns von der auszuziehenden Person die Kontaktdaten geben lassen. Es besteht ja weiterhin der Vertrag (Haftung etc.), oder wäre das unzulässig?
  2. Nun muss ja bei einer Untervermietung nicht nur der Vermieter sondern auch die beteiligten Personen im Mietvertrag um Einwilligung gefragt werden. Sind wir dafür zuständig, dass der wegziehende Mieter auch einverstanden ist? Es geht ja schließlich darum, dass der weggezogene Mieter auch für den Untermieter haftet.
  3. Kann man eine Zwischenbilanz bezüglich der bisher entstanden Schäden ziehen?

Schöne Grüße

Joachim
 
  • Einzelkündigung + neuer Untermieter Beitrag #2
Andres

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Können wir uns von der auszuziehenden Person die Kontaktdaten geben lassen.
Ja, ansonsten ist die neue Meldeadresse aber auch über das Einwohnermeldeamt in Erfahrung zu bringen.

Nun muss ja bei einer Untervermietung nicht nur der Vermieter sondern auch die beteiligten Personen im Mietvertrag um Einwilligung gefragt werden.
"Einwilligung" finde ich ein unglückliches Wort. Wenn die Mieter Erklärungen hinsichtlich des Mietverhältnisses abgeben, dann haben alle Mieter gemeinsam diese Erklärung abzugeben. Das gilt für das Verlangen nach der Erlaubnis zur Untervermietung ganz genau so wie für eine Kündigung oder andere Sachverhalte. Insofern: Ja, beide Mieter haben gemeinsam die Erlaubnis zur Untervermietung einzuholen. Normalerweise ist das durch Vollmachten geregelt. Einfach mal in den Vertrag schauen - die meisten Vorlagen haben dafür entsprechende Vereinbarungen.

Kann man eine Zwischenbilanz bezüglich der bisher entstanden Schäden ziehen?
Bevor wir nun groß spekulieren: Um was für Schäden geht es hier ungefähr?
 
  • Einzelkündigung + neuer Untermieter Beitrag #3

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Ja, beide Mieter haben gemeinsam die Erlaubnis zur Untervermietung einzuholen
Die "Einwilligung" des Vermieters kann sich einer der Hauptmieter ja auch mündlich holen. Woher möchte der Vermieter wissen, ob der zweite Hauptmieter zugestimmt hat. Oder müssen explizit beide fragen, bzw. müsste der Vermieter beim zweiten Hauptmieter nachfragen? Letztendlich geht es ja auch darum, dass eine Abmahnung im Haus steht, wenn nicht alle zugestimmt haben.
 
  • Einzelkündigung + neuer Untermieter Beitrag #4

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Bevor wir nun groß spekulieren: Um was für Schäden geht es hier ungefähr?
Es geht zB. um einen Austausch der Balkontür, weil hier eine Katzenklappe eingebaut wurde, oder um gebohrte Löcher im Parkettboden, Wasserschaden, weil die Waschmaschine falsch angeschlossen wurde
 
  • Einzelkündigung + neuer Untermieter Beitrag #5
Andres

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Die "Einwilligung" des Vermieters kann sich einer der Hauptmieter ja auch mündlich holen. Woher möchte der Vermieter wissen, ob der zweite Hauptmieter zugestimmt hat. Oder müssen explizit beide fragen, bzw. müsste der Vermieter beim zweiten Hauptmieter nachfragen?
Ich habe wenig Lust, das sprachlich so lange zu polieren, bis eine Aussage herauskommt, der ich vielleicht zustimmen würde. Ich ahne, dass eine solche Aussage deine eigentliche Frage auch gar nicht beantworten würde, daher versuche ich es mal ganz anders: Nur weil der Vermieter die Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen des Mietverhältnisses erteilt hat, dürfen die beiden Mieter im Innenverhältnis noch lange nicht "alles" tun.

Letztendlich geht es ja auch darum, dass eine Abmahnung im Haus steht, wenn nicht alle zugestimmt haben.
Nein. Die Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung ist keine Vereinbarung, der alle zustimmen müssen, wie es z.B. für eine Änderung des Mietvertrags der Fall wäre. Die Erlaubnis ist eine einseitige Erklärung des Vermieters. Ob der zweite Mieter nicht damit einverstanden ist, dass der Vermieter diese Erlaubnis erteilt, ist völlig irrelevant. Wenn man das Beispiel zuspitzen möchte: Der Vermieter könnte die Erlaubnis auch völlig unverlangt erteilen.

Es geht zB. um einen Austausch der Balkontür, weil hier eine Katzenklappe eingebaut wurde, oder um gebohrte Löcher im Parkettboden, Wasserschaden, weil die Waschmaschine falsch angeschlossen wurde
Ok, also Dinge, die wohl nicht mehr unter übermäßiger Abnutzung, Schönheitsreparaturen oder allgemein einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache laufen dürften. Solche Schäden dürfen (und sollten m.E.) sofort beanstandet werden, einschließlich eventueller Schadenersatzforderungen und deren Abrechnung.

Unter diesen Umständen frage ich mich aber, wieso der Vermieter überhaupt in Erwägung zieht, dem Mieter ohne Not irgendetwas zu erlauben. Solche Mietverhältnisse werden mit der Zeit doch nicht besser, also suche ich eher nach Wegen, wie man den Mieter zum Auszug motivieren kann.
 
  • Einzelkündigung + neuer Untermieter Beitrag #6

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Danke für die Antworten Andres.
 
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