Epe
Hallo! Ich suche ein Muster "Empfehlungsschreiben" von Vermieter an Mieter. Kennt jemand was passendes? Danke!
Original von capo
Bestimmtist das eine gute Möglichkeit, das Wohnverhalten zu checken
Wichtig ist aber nur das Geld am Ende. Wenn also Job, dann Wohnung. Wenn kein Job, dann Sozialwohnung![]()
abtretungsvereinbarung mit dem mieter treffen, dann geht die kohle direkt aufs vermieterkonto. um wohngeld zu beantragen braucht der mieter eine vermieter-unterschrift unter dem entsprechenden wohngeldantrag. wäre eine gute gelegenheit besagte abtretungsvereinbarung vom mieter zu verlangen (ob das wohl legal ist oder als "erpressung" gilt? keine ahnung, ein guter zeitpunkt über sowas zu sprechen ist es allemal).Original von capo
Übel ist es nur, wenn die Miete vom Amt an den Mieter geht und der nur bis zur nächsten Spielhalle/Kneipe damit kommt.
naja - ich hab diesbezüglich mit "unserem" amt direkt telefoniert, weil ich bei einer mieterin mit rückstand nicht unbedingt gleich kündigen wollte, sondern sie erstmal etwas "zurechtrücken" wollte nach dem motto "unterschreib das, ansonsten bleibt mir nur die kündigung" - die vom amt hätten da überhaupt kein problem gesehen, allerdings lag das wohngeld deutlich niedriger als die miete (obwohl von haus, lage und zustand her unterm schnitt). hatte sich dann insgesamt erledigt, aber seither weiss ich einiges mehr über wohngeld etc.Original von capo
Das verweigert "unser" amt. Die persönliche Entwicklung des Mieters ist das höchste Gut.![]()
Original von lostcontrol
übrigens auch eine interessante erkenntnis, dass das wohngeld möglicherweise nicht tatsächlich die miete abdeckt. das ist eigentlich für beide seiten ungerecht - für den mieter, der z.b. durch unverschuldete plötzliche arbeitslosigkeit so in eine echte notlage kommt, aber auch für den vermieter, denn wer möchte schon ständige vom amt verursachte mieterwechsel ausbaden müssen?
Original von lostcontrol
naja, ich weiss nicht... für € 245 warm kriegt man doch heutzutage nicht viel mehr als ein wohnklo...
natürlich hast du recht, dass einer "das amt zahlt die miete"-mentalität ganz sicher nicht vorschub geleistet werden sollte, aber wenn jemand aufgrund einer plötzlichen notlage die miete nicht mehr bezahlen kann und wegen einer "arbeitspause" von 3 monaten oder so dann gezwungen wird umzuziehen (makler und umzugskosten werden da übrigens teilweise vom amt übernommen, manchmal sogar noch neue möbel etc. - dass das im endeffekt deutlich mehr geld sein könnte als die eigentliche miete, darüber scheint niemand nachzudenken) - das kann's ja auch nicht sein, oder?
und wenn die vermieter dann (3 monate kündigungsfrist) plötzlich ihre miete nicht mehr oder nur teilweise kriegen während der arme wohngeldbezieher sich zurücklehnt und in aller ruhe einen makler für sich eine neue wohnung suchen lässt... naja...