entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun)

Diskutiere entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; moin, habe auch mal wieder eine frage. der mieter hat den garten gemietet. für den zaun ist doch der vermieter verantwortlich, d.h wenn ich den...
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fizzgig

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moin,

habe auch mal wieder eine frage.
der mieter hat den garten gemietet. für den zaun ist doch der vermieter verantwortlich, d.h wenn ich den als vermieter entferne, darf ich das einfach so?
der zaun gehört mit keinem bestandteil dem mieter und ist/war baufällig (gefährdung durch drahtausbrüche).

danke euch

gruss
fizz
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #2

Capo

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Den darfst du entfernen, wenn der Zaun nicht mitgemietet wurde bzw im Vertrag enthalten ist. Wenn der Mieter bereits drin wohnt, gibt's den Grundsatz: gemietet wie gesehen und da war wohl der Zaun vorhanden....
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #3

fizzgig

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dankeschön :)

als er einzog war der zaun schon vorhanden.
ich würde als argument auch lieber die baufälligkeit vorziehen, wie steht es damit? muss ich den mieter vorher bescheid sagen?

gruss

fizz
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

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achtung! einfriedungsregelung!

kleiner hinweis am rande:

ich weiss nicht wo sich das grundstück befindet, aber meine eltern wurden einmal vom stadtbauamt vor gericht gezerrt (!!!) weil sie einen alten, baufälligen zaun durch einen neuen ersetzt haben, was vom stadtbauamt als "neueinfriedung" gewertet wurde (ok, der alte zaun war wirklich SEHR baufällig), die heutzutage in bawü VERBOTEN ist.

evtl. könnte es sein, dass du an dieser stelle NIE WIEDER einen zaun errichten darfst, wenn du den einmal entfernt hast, darum würde ich mir sehr gut überlegen, ob du den zaun wirklich einreisst und in jedem falle dokumentieren, dass das grundstück eingezäunt war (fotos, augenzeugen, evtl. direkt jemand vom stadtbauamt - keine ahnung was da am meisten sinn macht - am besten erkundigen).
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #5

fizzgig

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ok :) details:

zwei grundstuecke, meins und das meiner elttern, liegen nebeneinader.
in meinem haus wohnt noch ein mieter (november muss er endlich raus).
der besagte zaun ist ein rudiment vergangener jahre der quer beide grundstuecke abtrennt. er bestand (ist schon abgerissen :) ) aus alten rostigen maschendraht und wahnsinnig hübschen baumarktholzpalisaden.
nun meinte der mieter das das SEIN zaun war. er mietete die wohnung vor 5 jahren, da bestand der zaun, alswohl er den garten auch gemiete hat "(siehe capo).
nun bot ich ihm an den zaun nächstes jahr wieder aufzubauen wenn die erforderlichen gartenarbeiten vollzogen sind (bäume fällen usw)
ich bin der meinung das ich ihn nicht fragen musste, denn der zaun ist doch kein bestandteil des gartens?!
ausserdem hatte sich meine nichte schonmal daran verletzt (s.o.).

naja und ausserdem bin ich ziemlich sauer über den nachbarn, der wahre grund :)
ich möchte ihn gern beobachten, da er anfängt teile des hauses (hoflicht, regentonnen) abzubauen und "wegzuschaffen".
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #6
lostcontrol

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örgs...
na da streit ich mich doch lieber mit dem stadtbauamt...
ich drücke daumen!

p.s.: es lebe die digitalfotographie!!!
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #7

Capo

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Mein Vorschlag: Dringend den Zaun reparieren lassen. Auch wenn manche einzelteile und Firmen eine SEEEHHHRRR lange Vorlaufzeit haben. Aber den Abriss kann man ja schonmal selbst machen, oder nicht??
 
  • entfernung von grundstuecksbegrenzungen (zaun) Beitrag #8

fizzgig

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yep, gute idee, da hast du recht :)
ich habe natürlich die absicht nicht nur den zaun zu reparieren,...neeeiiiinn... ich werd ihn komplett erneuern und den mieter an den unkosten beteiligen :)

abriss in eigenleistung da auch "erhöhte verletzungsgefahr"bestand, hab sogar fotos.

ich danke euch :top
 
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