verleihnix
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Hallo,
unser Mieter hat bei Einzug in die Mietwohnung an einer Wand im Wohnzimmer die neue, weiß gestrichene Rauhfaser entfernt und stattdessen grau und weiße Farbe in Spachteltechnik aufgebracht und anschließend mit einer Wachsschicht überzogen.
Jetzt, nach rund 5 Jahren, möchte er bei seinem Auszug die Wand nicht wieder – wie im Mietvertrag vorgesehen - weiß streichen sondern höchstens eine neue Wachsschicht aufbringen.
Jetzt die Fragen:
Handelt es sich bei dem nicht überstreich-/übertapezierbaren Wandbelag um eine bauliche Veränderung, die der Mieter gem. Vertrag bei Auszug entfernen muß oder stellt das Streichen der Wand lediglich eine „Schönheitsreparatur“ dar, auch wenn hier ohne entsprechende Vorbehandlung des Untergrundes (lt. Malerfachbetrieb hilft da wohl nur Abschleifen der Spachteltechnik) kein Anstrich bzw. keine Tapete aufgebracht werden kann?
Kann sich der Mieter darauf berufen, dass er seine Verpflichtungen zum Streichen durch Auftragen einer neuen (zusätzlichen) Wachsschicht auf die Spachteltechnik erfüllt, auch wenn ich die Wand anschließend abschleifen und streichen (evtl. noch tapezieren) muss, um die Wohnung problemlos vermieten zu können?
unser Mieter hat bei Einzug in die Mietwohnung an einer Wand im Wohnzimmer die neue, weiß gestrichene Rauhfaser entfernt und stattdessen grau und weiße Farbe in Spachteltechnik aufgebracht und anschließend mit einer Wachsschicht überzogen.
Jetzt, nach rund 5 Jahren, möchte er bei seinem Auszug die Wand nicht wieder – wie im Mietvertrag vorgesehen - weiß streichen sondern höchstens eine neue Wachsschicht aufbringen.
Jetzt die Fragen:
Handelt es sich bei dem nicht überstreich-/übertapezierbaren Wandbelag um eine bauliche Veränderung, die der Mieter gem. Vertrag bei Auszug entfernen muß oder stellt das Streichen der Wand lediglich eine „Schönheitsreparatur“ dar, auch wenn hier ohne entsprechende Vorbehandlung des Untergrundes (lt. Malerfachbetrieb hilft da wohl nur Abschleifen der Spachteltechnik) kein Anstrich bzw. keine Tapete aufgebracht werden kann?
Kann sich der Mieter darauf berufen, dass er seine Verpflichtungen zum Streichen durch Auftragen einer neuen (zusätzlichen) Wachsschicht auf die Spachteltechnik erfüllt, auch wenn ich die Wand anschließend abschleifen und streichen (evtl. noch tapezieren) muss, um die Wohnung problemlos vermieten zu können?