Trolljenta
Hallo,
wir haben vor einem Jahr ein Zweifamilienhaus gekauft, in welchem die Wohnung im EG an ein älteres, nicht verheiratetes Paar vermietet ist. Nun haben sich die beiden getrennt, und sie ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie bittet uns um Entlassung aus dem Mietvertrag.
Müssen wir dem nachkommen ? Und können wir Forderungen stellen ? So ist z.B. die Wohnung sehr abgwohnt und seit Jahren nicht renoviert worden. Der Mietvertrag sieht Renovierung bei Auszug vor (ist aber vermutlich nicht mit neuester Rechtsprechnung vereinbar, aber das ist ein anderes Thema). Eine Mietkaution existiert nicht.
Nun war meine Idee, sie aus dem Mietvertrag zu entlassen unter der Voraussetzung, dass eine Mietkaution gestellt wird. Kann man das machen ? Wir haben ja jetzt nur noch einen Schuldner statt 2, und dabei handelt es sich um einen pflegebedürftigen alten Mann.
Für Rückmeldungen oder fachkundigen Rat wäre ich sehr dankbar !
Silvia
wir haben vor einem Jahr ein Zweifamilienhaus gekauft, in welchem die Wohnung im EG an ein älteres, nicht verheiratetes Paar vermietet ist. Nun haben sich die beiden getrennt, und sie ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie bittet uns um Entlassung aus dem Mietvertrag.
Müssen wir dem nachkommen ? Und können wir Forderungen stellen ? So ist z.B. die Wohnung sehr abgwohnt und seit Jahren nicht renoviert worden. Der Mietvertrag sieht Renovierung bei Auszug vor (ist aber vermutlich nicht mit neuester Rechtsprechnung vereinbar, aber das ist ein anderes Thema). Eine Mietkaution existiert nicht.
Nun war meine Idee, sie aus dem Mietvertrag zu entlassen unter der Voraussetzung, dass eine Mietkaution gestellt wird. Kann man das machen ? Wir haben ja jetzt nur noch einen Schuldner statt 2, und dabei handelt es sich um einen pflegebedürftigen alten Mann.
Für Rückmeldungen oder fachkundigen Rat wäre ich sehr dankbar !
Silvia