Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben

Diskutiere Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Forum-Leser, ich erbe mit Person X einige Mietshäuser. Dieser will die Erbengemeinschaft so schnell wie möglich auflösen. Ich habe...
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #1

FrauSarah

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Hallo liebe Forum-Leser,

ich erbe mit Person X einige Mietshäuser. Dieser will die Erbengemeinschaft so schnell wie möglich auflösen. Ich habe leider noch keinerlei Erfahrungen mit Immobilien.

Zum meinen Fragen:
- Wie läuft eine Auflösung einer Erbengemeinschaft ab, wenn Immobilien im Spiel sind? Worauf muss ich achten?
- Wenn ich nun Besitzer einer Immobilie bin mit vermieteten Wohnungen ohne Hausverwalter oder anderen Eigentümern, was sind meine ersten Schritte? Was kommt auf mich zu?

Bin für alle Erfahrungen und Tipps, die ihr mit mir teilt dankbar.

Viele Grüße
 
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Andres

Andres

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Wie läuft eine Auflösung einer Erbengemeinschaft ab, wenn Immobilien im Spiel sind?
Zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
  • Die Erben verständigen sich auf eine Aufteilung des Nachlasses. Das Ergebnis dieser Verständigung wird vertraglich festgehalten, man nennt das Erbauseinandersetzung. Da Immobilien Teil der Erbmasse sind, muss dieser Vertrag notariell geschlossen werden.
  • Die Erben können sich nicht verständigen. Es kommt dann zu einer Zwangsversteigerung der unteilbaren Vermögenswerte. Der Erlös abzüglich der Kosten wird dann aufgeteilt. Real teilbare Vermögenswerte (z.B. Bankguthaben, Bargeld, ...) müssen natürlich nicht versteigert werden - sie werden direkt aufgeteilt.
Es wäre vielleicht noch darauf hinzuweisen, dass sämtliche Mitglieder einen Rechtsanspruch auf Auflösung der Erbengemeinschaft haben.

Worauf muss ich achten?
Ich habe keinen Anspruch, darauf eine erschöpfende Antwort zu geben. Dafür ist mir die Sache erstens zu vage und zweitens wäre sie selbst mit mehr Details zu komplex für eine einfache Antwort. Ich beschränke mich auf ein paar Gedanken, die mir spontan einfallen:

Mein erster Rat wäre, dass du dir sehr genau anschaust, was du da eigentlich geerbt hast. Gelegentlich erzähle ich hier die Geschichte von einem Bekannten, der von seinem Vater ein kleines Immobilienimperium geerbt hat. Zu Lebzeiten hat man darüber nicht geredet, unmittelbar nach dem Tod hatte man andere Sorgen, irgendwann kam dann die Erkenntnis: Die "Erbschaft" ist ja gar nichts wert! Alles ist kreditfinanziert, eine wirkliche Tilgung hat nie stattgefunden, diverse Problemmieter im Bestand, mit denen man sich nicht streiten wollte, deutlich von der Substanz gelebt, die zunehmend sanierungsbedürftig wird. Der Vater hat eben von der freien Liquidität gelebt und sein Leben genossen. Der Sohn stand dann plötzlich mit einem Geschäftsmodell da, das nicht mehr so richtig funktioniert hat, diverse Baustellen, kaum eigenes Kapital, null Erfahrung. Nachdem er die Sache nach rund 2 Jahren weitgehend unter Kontrolle hatte - Verbraucherinsolvenz gab es damals nicht - hat sich seine Frau scheiden lassen. Wer hätte das auch gedacht: Zwei "Jobs" (und nichts anderes ist die Vermietung einer mittleren zweistelligen Anzahl von Wohnungen) zu haben, von denen einer viele graue Haare und kein Geld bringt, ist nicht so gut für die Beziehung.

Schau dir an, was die Immobilien wert sind. Laufen noch Kredite? Restschuld, Laufzeit, Konditionen? Wie ist der Zustand, was steht in absehbarer Zukunft an? Gibt es laufende Streitigkeiten mit Mietern? Das sind alles sehr wichtige Fragen für die Beurteilung
  • welcher Betrag angemessen sein könnte, um X auszuzahlen und
  • ob man sich das insgesamt überhaupt antun möchte.
Mein zweiter Hinweis: Verträge innerhalb der Familie sind immer so eine Sache. Man sollte ja meinen, dass man sich innerhalb der Familie vertrauen kann, aber bei Geld eben immer wieder nicht nur die Freundschaft auf, sondern auch in der Familie muss man sich da gelegentlich um eine etwas objektivere Haltung bemühen. Dass es um solche Erbauseinandersetzungen Streit gibt, ist alles andere als ungewöhnlich. Dass es keinen (offenen) Streit gibt, aber eine der Seiten wirklich sauber über den Tisch gezogen wird, ist ebenfalls nicht ungewöhnlich. Klar, es kann alles gut gehen, aber wenn es vermeintlich um's große Geld geht, legen manche Leute alle Hemmungen ab.

Tipp 1 sollte dir schon eine ungefähre Vorstellung mitgeben, wo eine angemessene Ausgleichszahlung ungefähr liegen könnte. Auch die fairste Zahlung aller Zeiten musst du dir aber erst einmal leisten können. Es ist möglich, dass du dazu selbst einen Kredit aufnehmen musst. Das ist nicht zwingend ein Problem, wenn man völlig unbelastete, gut verwaltete Immobilien hat, aber man muss die eigenen finanziellen Möglichkeiten eben realistisch einschätzen. Nicht vergessen: X hat danach einen Haufen Bargeld und ist aus den Folgeproblemen raus. Wenn du die Immobilien übernehmen möchtest, sind alle offenen Baustellen nach der Auseinandersetzung dein Problem.

Ist eine angemessene Zahlung nicht zu leisten, können die notwendigen Mittel aus einem Teilverkauf (d.h. man verkauft z.B. eine Immobilie und behält den Rest) freigemacht werden.

Dritter Hinweis:
Wenn ich nun Besitzer einer Immobilie bin mit vermieteten Wohnungen ohne Hausverwalter oder anderen Eigentümern, was sind meine ersten Schritte? Was kommt auf mich zu?
(Davon abgesehen, dass du Eigentümer bist, nicht Besitzer - das sind die Mieter.)

Die unmittelbaren Maßnahmen sind zu ergreifen:
  • Mieter über den Eigentümerwechsel informieren, neue Bankverbindung mitteilen, falls nicht bestehende Konten weitergenutzt werden, Zahlungseingänge kontrollieren.
  • Laufende Vertragsverhältnisse systematisch erfassen: Kredite, Versicherungen, diverse Dienstleistungsverträge (Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst, ...), Betriebskosten (Miete Zähler, Abrechnungsservice Heizkosten, ...), Versorger (Strom, Gas, Wasser, ...), Angestellte? Wenn es keine geordneten Unterlagen gibt und man alles rekonstruieren muss (was bereits eine Warnsignal ist), liefern alte Kontoauszüge häufig gute Anzeichen, mit wem Verhältnisse bestanden.
  • Schnell eine funktionierende Verwaltung aufbauen. Wer kümmert sich um die alltäglichen Dinge? Gibt es Hausmeister? Wer stellt die Mülltonnen raus? Wer putzt das Treppenhaus? Wer bestellt Heizöl? Solche Dinge. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man ohne Vorerfahrungen aus dem Stand so etwas für mehrere Häuser aufbaut. Daher würde ich zumindest vorläufig eine Verwaltung zwischenschalten, zumindest bis man selbst in der Lage ist, das zu übernehmen.

Letzter Tipp: Willst du Vermieter sein? Ist dir klar, was das bedeutet, womit man sich dann befassen darf und wie das insgesamt abläuft? Meine Meinung ist, dass die Vermieterei zu viele unangenehme Seiten hat, um das "einfach so" zu machen, aus Pflichtgefühl gegenüber dem Erblasser (oder auch zu Lebzeiten z.B. gegenüber den Eltern) oder aus gefühlter Alternativlosigkeit. Trotz diverser medialer Panik sind Immobilien nach wie vor sehr gut verkäuflich, vor allem wenn man sich ein wenig Zeit für einen freihändigen Verkauf lässt. Den Verkaufserlös kann man dann gut in weniger arbeitsintensive Geldanlagen stecken. Mein Eindruck ist immer wieder, dass viele Erben damit besser beraten wären, als eine de-facto-Selbständigkeit des Erblassers fortzuführen.
 
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Ferdl

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Willst du Vermieter sein?
Wäre meine erste Priorität, das herauszufinden.
Je nach Zustand und Umfang des Projektes, kann das zur Lebensaufgabe werden, im positiven wie im negativen Sinne.
Willst du das?

Ansonsten ist der Komplett- oder Teilverkauf eine überlegenswerte Option.

Zur Gestaltung des Ganzen, stellt sich halt auch die Frage, wie ist der Umgang mit X. Kann man vernunftbasierte Lösungen vereinbaren, auch wenn die nicht von heute auf morgen umsetzbar sind?
 
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #4

FrauSarah

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Zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
  • Die Erben verständigen sich auf eine Aufteilung des Nachlasses. Das Ergebnis dieser Verständigung wird vertraglich festgehalten, man nennt das Erbauseinandersetzung. Da Immobilien Teil der Erbmasse sind, muss dieser Vertrag notariell geschlossen werden.
  • Die Erben können sich nicht verständigen. Es kommt dann zu einer Zwangsversteigerung der unteilbaren Vermögenswerte. Der Erlös abzüglich der Kosten wird dann aufgeteilt. Real teilbare Vermögenswerte (z.B. Bankguthaben, Bargeld, ...) müssen natürlich nicht versteigert werden - sie werden direkt aufgeteilt.
Es wäre vielleicht noch darauf hinzuweisen, dass sämtliche Mitglieder einen Rechtsanspruch auf Auflösung der Erbengemeinschaft haben.
Danke für die ausführliche Antwort.

Person X möchte eine schnelle Auflösung -wäre mir auch recht. Er meinte, dass wir es schnell auflösen müssen, da wir sonst noch eine gemeinsame Steuererklärung machen müssen.

Außerdem ist es, laut ihm wichtig, dass es genau 50:50 ist, aber wie erfahre ich denn genau, was was Wert ist.
 
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #5

FrauSarah

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Schau dir an, was die Immobilien wert sind. Laufen noch Kredite? Restschuld, Laufzeit, Konditionen? Wie ist der Zustand, was steht in absehbarer Zukunft an? Gibt es laufende Streitigkeiten mit Mietern? Das sind alles sehr wichtige Fragen für die Beurteilung
  • welcher Betrag angemessen sein könnte, um X auszuzahlen und
  • ob man sich das insgesamt überhaupt antun möchte.
Mein zweiter Hinweis: Verträge innerhalb der Familie sind immer so eine Sache. Man sollte ja meinen, dass man sich innerhalb der Familie vertrauen kann, aber bei Geld eben immer wieder nicht nur die Freundschaft auf, sondern auch in der Familie muss man sich da gelegentlich um eine etwas objektivere Haltung bemühen. Dass es um solche Erbauseinandersetzungen Streit gibt, ist alles andere als ungewöhnlich. Dass es keinen (offenen) Streit gibt, aber eine der Seiten wirklich sauber über den Tisch gezogen wird, ist ebenfalls nicht ungewöhnlich. Klar, es kann alles gut gehen, aber wenn es vermeintlich um's große Geld geht, legen manche Leute alle Hemmungen ab.

Tipp 1 sollte dir schon eine ungefähre Vorstellung mitgeben, wo eine angemessene Ausgleichszahlung ungefähr liegen könnte. Auch die fairste Zahlung aller Zeiten musst du dir aber erst einmal leisten können. Es ist möglich, dass du dazu selbst einen Kredit aufnehmen musst. Das ist nicht zwingend ein Problem, wenn man völlig unbelastete, gut verwaltete Immobilien hat, aber man muss die eigenen finanziellen Möglichkeiten eben realistisch einschätzen. Nicht vergessen: X hat danach einen Haufen Bargeld und ist aus den Folgeproblemen raus. Wenn du die Immobilien übernehmen möchtest, sind alle offenen Baustellen nach der Auseinandersetzung dein Problem.

Ist eine angemessene Zahlung nicht zu leisten, können die notwendigen Mittel aus einem Teilverkauf (d.h. man verkauft z.B. eine Immobilie und behält den Rest) freigemacht werden.

Dritter Hinweis:

(Davon abgesehen, dass du Eigentümer bist, nicht Besitzer - das sind die Mieter.)

Die unmittelbaren Maßnahmen sind zu ergreifen:
  • Mieter über den Eigentümerwechsel informieren, neue Bankverbindung mitteilen, falls nicht bestehende Konten weitergenutzt werden, Zahlungseingänge kontrollieren.
  • Laufende Vertragsverhältnisse systematisch erfassen: Kredite, Versicherungen, diverse Dienstleistungsverträge (Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst, ...), Betriebskosten (Miete Zähler, Abrechnungsservice Heizkosten, ...), Versorger (Strom, Gas, Wasser, ...), Angestellte? Wenn es keine geordneten Unterlagen gibt und man alles rekonstruieren muss (was bereits eine Warnsignal ist), liefern alte Kontoauszüge häufig gute Anzeichen, mit wem Verhältnisse bestanden.
  • Schnell eine funktionierende Verwaltung aufbauen. Wer kümmert sich um die alltäglichen Dinge? Gibt es Hausmeister? Wer stellt die Mülltonnen raus? Wer putzt das Treppenhaus? Wer bestellt Heizöl? Solche Dinge. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man ohne Vorerfahrungen aus dem Stand so etwas für mehrere Häuser aufbaut. Daher würde ich zumindest vorläufig eine Verwaltung zwischenschalten, zumindest bis man selbst in der Lage ist, das zu übernehmen.

Letzter Tipp: Willst du Vermieter sein? Ist dir klar, was das bedeutet, womit man sich dann befassen darf und wie das insgesamt abläuft? Meine Meinung ist, dass die Vermieterei zu viele unangenehme Seiten hat, um das "einfach so" zu machen, aus Pflichtgefühl gegenüber dem Erblasser (oder auch zu Lebzeiten z.B. gegenüber den Eltern) oder aus gefühlter Alternativlosigkeit. Trotz diverser medialer Panik sind Immobilien nach wie vor sehr gut verkäuflich, vor allem wenn man sich ein wenig Zeit für einen freihändigen Verkauf lässt. Den Verkaufserlös kann man dann gut in weniger arbeitsintensive Geldanlagen stecken. Mein Eindruck ist immer wieder, dass viele Erben damit besser beraten wären, als eine de-facto-Selbständigkeit des Erblassers fortzuführen.
Ja, ich möchte gerne die Immobilien selbst verwalten, bin mir aber noch recht unsicher, wie ich das alles lerne. Würde jetzt erstmal in Ruhe alles sichten und mich in das Thema einarbeiten. Gibt es irgendwelche Suchtipps für Einsteiger?

Kann man Immobilien erstmal für die erste Zeit an eine Hausverwaltung geben, um sie dann selbst zu verwalten? Was muss man denn bei Hausverwaltungen beachten?
 
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #6

FrauSarah

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Wäre meine erste Priorität, das herauszufinden.
Je nach Zustand und Umfang des Projektes, kann das zur Lebensaufgabe werden, im positiven wie im negativen Sinne.
Willst du das?

Ansonsten ist der Komplett- oder Teilverkauf eine überlegenswerte Option.

Zur Gestaltung des Ganzen, stellt sich halt auch die Frage, wie ist der Umgang mit X. Kann man vernunftbasierte Lösungen vereinbaren, auch wenn die nicht von heute auf morgen umsetzbar sind?
Wir sind beide für eine Aufteilung. Bis jetzt klingt alles sehr vernünftig. Weiß aber nicht, ob es eventuelle Haken gibt und wie ich diese erkenne.
 
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #7
Andres

Andres

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Er meinte, dass wir es schnell auflösen müssen, da wir sonst noch eine gemeinsame Steuererklärung machen müssen.
Das ist für das laufende Jahr praktisch unvermeidlich. Sobald Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden und in diesem Fall (Erbengemeinschaft) ist damit auch die gesonderte und einheitliche Feststellung erforderlich, auf die X hier anspielt. Das ließe sich vielleicht umgehen, wenn ein Erbauseinandersetzungsvertrag in wenigen Tagen nach dem Erbfall (bevor irgendwelche Mietzahlungen erfolgen) geschlossen wäre, aber von der Praktikabilität abgesehen halte ich es für ein sicheres Rezept für die Totalkatastrophe, eine derartig weitreichende Entscheidung unter Zeitdruck zu treffen.

Lass dich nicht unter Druck setzen! Wenn X mit den Immobilien kategorisch nichts zu tun haben will, soll er das Erbe ausschlagen. Eine Entscheidung, die deine finanzielle und persönliche Lage auf Jahrzehnte und vielleicht bis zum Ende deines Lebens beeinflusst, trifft man nicht aus dem hohlen Bauch.

Außerdem ist es, laut ihm wichtig, dass es genau 50:50 ist
Das ist ein frommer Wunsch, aber das kann er sich in die Haare schmieren. X erhält Bargeld (höchste Liquidität), du erhältst Immobilien (niedrigste Liquidität). Dafür muss ein Ausgleich in deine Richtung stattfinden. Außerdem hat X es eilig - auch das lässt du dir bezahlen.
Dass es keinen (offenen) Streit gibt, aber eine der Seiten wirklich sauber über den Tisch gezogen wird, ist ebenfalls nicht ungewöhnlich.
Die Reibungshitze ist schon spürbar ...

aber wie erfahre ich denn genau, was was Wert ist.
Zwei Möglichkeiten: Entweder man verkauft wirklich alles, dann ist der "Wert" egal und es wird einfach nur der Erlös abzüglich Kosten geteilt. Oder man ermittelt den Wert über Gutachten.

Würde jetzt erstmal in Ruhe alles sichten und mich in das Thema einarbeiten. Gibt es irgendwelche Suchtipps für Einsteiger?
Die örtlichen Haus&Grund-Vereine bieten manchmal Seminare, auch an Volkshochschulen gibt es gelegentlich Angebote. Es gibt diverse Bücher, du kannst hier im Forum oder auch sonst im Netz nachlesen. Ich komme aber nicht an einer wichtigen Erkenntnis vorbei: Die Immobilien müssen jetzt verwaltet werden und ich habe nicht den Eindruck, dass du dazu jetzt in der Lage bist. Mit viel Einsatz lässt sich das im Lauf der Zeit ändern, aber das nützt dir im Moment mal genau gar nichts. Daher:
Kann man Immobilien erstmal für die erste Zeit an eine Hausverwaltung geben, um sie dann selbst zu verwalten?
Natürlich. Den Verwaltungsvertrag wird man zwar nicht jederzeit beenden können, aber ich sehe es z.B. als weitgehend unproblematisch an, wenn man zunächst 1-2 Jahre gebunden ist und danach jährlich kündigen könnte. Außerdem ist der Umfang der Verwaltung im Prinzip frei verhandelbar. Wenn man bestimmte Leistungen lieber selbst erbringen möchte, dann vereinbart man das so.

Was muss man denn bei Hausverwaltungen beachten?
Auch keine einfache Frage. Die Verwaltung sollte tatsächlich vor Ort sein, ich persönlich mag keine riesigen Unternehmen, in jedem Fall muss ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen, weil es hier um riesige Vermögenswerte geht. Der niedrigste Preis ist eher unwichtig, schlecht beraten zu sein ist teurer als die teuerste Verwaltung). Welche Berufsausbildung der Verwalter hat, ist leider kein gutes Indiz für Qualität, weil es zwar diverse Ausbildungsberufe und Hochschulabschlüsse mit "Immobilien" im Namen gibt, aber keiner direkt auf Mietverwaltung zugeschnitten ist.

Letztendlich muss man das ausprobieren. Keine ewige Laufzeit vereinbaren und nach einer gewissen Zeit mal überlegen, ob das so weiterlaufen kann.
 
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #8
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Außerdem ist es, laut ihm wichtig, dass es genau 50:50 ist, aber wie erfahre ich denn genau, was was Wert ist
X beantragt eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft (oder wie auch immer das genau heißt).
In dieser Versteigerung könntest du mitbieten - oder auch nicht.
Am Ende wird das Geld aus der Versteigerung zwischen X und dir aufgeteilt.
Wenn's schief geht, bietet jemand anderes mehr, als du bietest (wenn du denn mitbietest). Vorteil: Ihr bekommt beide mehr Geld. Nachteil: Die Immos sind weg. Kann aber auch ein Vorteil sein.
 
  • Erbengemeinschaft auflösen - Mietshaus erben Beitrag #9

Ferdl

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Bis jetzt klingt alles sehr vernünftig.
Für mich nicht. Weder die 50:50 Aufteilung noch die Eile. Steuererklärung und gesonderte und einheitliche Feststellung sind sowieso mindest einmal erforderlich.

Du beabsichtigst ein Unternehmen zu übernehmen, das braucht genauso viel Überlegung und Beratung wie die Übernahme des örtlichen Supermarktes oder einer Schreinerei oder was auch immer. Das macht man nicht aus dem Handgelenk. Für den Anfang ist eine Hausverwaltung, meiner Meinung, unabdingbar. Wie wurde das denn bisher verwaltet? In welchem Zustand sind die Unterlagen, gibt es überhaupt welche?
 
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