Hubert_whg
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Hallo zusammen,
meine Frau und Ihre Schwester haben gemeinsam zu je 50 % ein Zweifamilienhaus geerbt. Keiner bewohnt selbst eine der Wohnungen; die Wohnungen sind vermietet.
Nun ergeben sich uns - speziell mir - bei der Steuererklärung mit meiner Frau die Fragen:
Hubert_whg
meine Frau und Ihre Schwester haben gemeinsam zu je 50 % ein Zweifamilienhaus geerbt. Keiner bewohnt selbst eine der Wohnungen; die Wohnungen sind vermietet.
Nun ergeben sich uns - speziell mir - bei der Steuererklärung mit meiner Frau die Fragen:
- Ist die Erbengemeinschaft über das gemeinsame Haus eine vom Finanzamt anerkannte "Gesellschaftsform" oder muß diese umgewandelt werden?
- Der Jahresabschluß für ein vermietetes Jahr wird halbiert und jede der Familien kann daraus in der Steuererklärung eine Vermietungsposition geltend machen. Ist dies von mir richtig durchdacht?
- Damit hat das Haus der Erbengemeinschaft keine separate Steuernummer! Die Erbengemeinschaft ist dann auf Dauer angelegt.
Hubert_whg