Erbengemeinschaft beim Zweifamilienhaus, steuerliche Einstufung

Diskutiere Erbengemeinschaft beim Zweifamilienhaus, steuerliche Einstufung im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo zusammen, meine Frau und Ihre Schwester haben gemeinsam zu je 50 % ein Zweifamilienhaus geerbt. Keiner bewohnt selbst eine der Wohnungen...
  • Erbengemeinschaft beim Zweifamilienhaus, steuerliche Einstufung Beitrag #1

Hubert_whg

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Hallo zusammen,

meine Frau und Ihre Schwester haben gemeinsam zu je 50 % ein Zweifamilienhaus geerbt. Keiner bewohnt selbst eine der Wohnungen; die Wohnungen sind vermietet.
Nun ergeben sich uns - speziell mir - bei der Steuererklärung mit meiner Frau die Fragen:
  1. Ist die Erbengemeinschaft über das gemeinsame Haus eine vom Finanzamt anerkannte "Gesellschaftsform" oder muß diese umgewandelt werden?
  2. Der Jahresabschluß für ein vermietetes Jahr wird halbiert und jede der Familien kann daraus in der Steuererklärung eine Vermietungsposition geltend machen. Ist dies von mir richtig durchdacht?
  3. Damit hat das Haus der Erbengemeinschaft keine separate Steuernummer! Die Erbengemeinschaft ist dann auf Dauer angelegt.
Danke für Eure Hinweise,
Hubert_whg
 
  • Erbengemeinschaft beim Zweifamilienhaus, steuerliche Einstufung Beitrag #2
taxpert

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Ist die Erbengemeinschaft über das gemeinsame Haus eine vom Finanzamt anerkannte "Gesellschaftsform" oder muß diese umgewandelt werden?
Ja!

Der Jahresabschluß für ein vermietetes Jahr wird halbiert und jede der Familien kann daraus in der Steuererklärung eine Vermietungsposition geltend machen. Ist dies von mir richtig durchdacht?
Damit hat das Haus der Erbengemeinschaft keine separate Steuernummer! Die Erbengemeinschaft ist dann auf Dauer angelegt.
Nein! Die Einkünfte sind einheitlich und gesondert festzustellen, §180 Abs.1 Nr.2 AO. Das ist eine eigene Steuererklärung nur für die EInkünfte der Erbengemeinschaft mit eigener StNr.

taxpert
 
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