ErbSt: Übergang von betrieblichem Vermögen steuerl erhöht

Diskutiere ErbSt: Übergang von betrieblichem Vermögen steuerl erhöht im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Im Zuge der noch eilig kurz vor dem Jahreswechsel beschlossenen Kürzung von Vergünstigungen nach der „Rasenmähermethode“ wurde –weitgehend...
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sonnenstern228

Im Zuge der noch eilig kurz vor dem Jahreswechsel beschlossenen Kürzung von Vergünstigungen nach der „Rasenmähermethode“ wurde –weitgehend unbemerkt – auch das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verschärft. Seit 01.01.2004 gilt für den Bereich des betrieblichen Vermögens nun:

Für Übertragungen von Betriebsvermögen, insbesondere von Anteilen an Personengesellschaften und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25% wurde der Freibetrag von 256.000 € auf 225.000 € gesenkt. Der Bewertungsabschlag wurde von 40% auf 35% reduziert. Zudem ist der Entlastungsbetrag nach § 19a Erbschaftsteuergesetz künftig nur noch zu 88% - statt wie bisher in voller Höhe – anzusetzen. Diese Kürzungen sollen bis zu 30 Millionen € in die leeren Länderkassen spülen.

Wer hier kein Geld verschenken möchte, sollte bereits im Vorfeld einer geplanten Übertragung von Betriebsvermögen gut informiert sein. Vielen ist aber vor allem folgende Tatsache nicht bewusst: Auch bei der Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung durch den Vermögensempfänger können sich Fehler einschleichen, die unter Umständen teuer werden.
 
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