Erhaltungsaufwand / Küche (EBK) / § 21 EStG / R 21.1 (2)
Diskutiere Erhaltungsaufwand / Küche (EBK) / § 21 EStG / R 21.1 (2) im Steuer - Vermietung und Verpachtung Forum im Bereich Finanzen; Hallo Zusammen, als stiller Mitleser dieses Forums habe ich schon so die ein oder andere sehr gute Antwort auf einige Fragestellungen hier finden...
Thema:
Erhaltungsaufwand / Küche (EBK) / § 21 EStG / R 21.1 (2)
Die Seite wird geladen...
-
Erhaltungsaufwand / Küche (EBK) / § 21 EStG / R 21.1 (2) - Ähnliche Themen
-
Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten
Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten: Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Wir haben Okt. 2016 eine Wohnung gekauft und diese anschließend unterhalb der 15% Regel renoviert und... -
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten: Hallo alle zusammen, bin neu hier im Forum und habe zu meinem Thema nur bedingt was gefunden! Ich habe eine vermietete Wohnung, diese ist bereits... -
Erhaltungsaufwand - Zeitraum
Erhaltungsaufwand - Zeitraum: Hallo zusammen, Ich habe ein Objekt im November 2016 gekauft bzw den Notarvertrag unterschrieben. Die Bezahlung des Kaufpreises ist in 2017 im... -
Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug
Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug: Hallo, aktuell sitze ich an meiner Steuererklärung für 2017 bei und ich hab Probleme bei den m.m.n. Erhaltungsaufwendungen. Vielleicht hättet ihr... -
Anschaffungsnaher Aufwand vs Erhaltungsaufwand
Anschaffungsnaher Aufwand vs Erhaltungsaufwand: Hallo zusammen, wird die Summe ALLER Aufwendungen genommen und das Kriterium für anschaffungsnahen Aufwand ist alleine die 15% Grenze oder schaut...