Erhöhung Rücklagen

Diskutiere Erhöhung Rücklagen im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo an alle, bei uns wurde wie ich jetzt erst festgestellt habe am 30.11.2005 bei der Eigentümerversammlung die Rücklage innerhalb eines Jahre...
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #1

BerndM

Hallo an alle,

bei uns wurde wie ich jetzt erst festgestellt habe am 30.11.2005 bei der Eigentümerversammlung die Rücklage innerhalb eines Jahre von 5.000€ auf 10.000€ verdoppelt. Angefangen hat es 1995 mit ca 1.200€ d.h. wir sind im Moment bei ca 830% vom Ursprungswert. Es ist ein 12 Fam Haus Mein Anteil sind 98/1000 d.h. im Jahr 980€ daurch stiegen die Nebenkosten von ca 170€ auf 220€ was für eine 75 m² Wohnung eindeutig zu viel ist, zumal in den Rücklagen jetzt schon ca 23.000€ liegen und in nächster Zeit nicht wirklich gebraucht werden. Es stand weder in der Einladung was von Rücklagenerhöhung noch wurde im Protokoll vermerkt wer den Antrag und warum gestellt hat. Kann ich den Beschluss noch anfechten?

Danke einstweilen

MfG

Bernd Müller
 
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  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #2

Capo

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Wer hat den darüber abgestimmt, ob die Rücklagen erhöht werden? Der Beirat hat dazu nichts gesagt?

Irgendwie klingt das für mich fast logisch. Die erhöhten NK können von der fehlenden Dämmung herrühren. Die Rücklage ist für die bald anstehende Dämmung geplant. Für ein 12 Familienhaus kommen da mehr als 50.000€ zusammen.

Wie läuft denn bei euch eine ETV ab? Der Verwalter meint, mehr Geld zu brauchen und dann ist das beschlossen??? :stupid
Warum stellst du das erst ein 1/2 Jahr später fest, dass mehr gezahlt werden muss? War die ETV so langweilig....??

PS 2,93€ pro qm für Wasser, Heizung und Strom ist sicher nicht sehr viel...
Bei Miete sind das etwa 4,5€/qm
 
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #3

RMHV

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Ich erlaube mir hier mal eine fürchterlich boshafte Bemerkung: Ahnungslosigkeit ist in vielen Fällen Voraussetzung für einen Wohnungskauf. :eek

Über die Höhe der Rücklagenzuführung und damit auch über die Höhe der Vorauszahlungen insgesamt wird erst mal mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan entschieden. Die endgültige Höhe der Rücklagenzuführung wird mit dem Beschluss über die Abrechnung festgelegt. Einen Tagungsordnungspunkt "Rücklage" wird es also nur in seltenen Ausnahmefällen geben.
Es ist schon der Wahnsinn... 23.000 € Rücklage angesammelt in rund 10 Jahren... ein völlig überzogener Betrag :lol Allerdings darf man auch als Eigentümer nicht übersehen, dass bei nicht ausreichender Rücklage die gesamtschuldnerische Haftung für jeden Eigentümer besteht. Sollte also einer oder mehrere nicht zahlen können, werden die anderen Eigentümer diese(n) Anteil(e) mit übernehmen müssen.

Etwas Mitdenken muss man von einem Wohnungseigentümer schon verlangen dürfen. Es ist geradzu lächerlich, wenn ein Wohnungseigentümer nicht mekt, dass wo über Rücklagenzuführungen beschlossen wird und sich über Hausgeldvorauszahlungen von 2,93 €/m² einschließlich Verwaltungskosten und Rücklagen beklagt. Sorry, aber das musste so deutlich gesagt werden... :tröst
 
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #4

BerndM

Instandhaltung

Original von capo
Wer hat den darüber abgestimmt, ob die Rücklagen erhöht werden? Der Beirat hat dazu nichts gesagt?

Irgendwie klingt das für mich fast logisch. Die erhöhten NK können von der fehlenden Dämmung herrühren. Die Rücklage ist für die bald anstehende Dämmung geplant. Für ein 12 Familienhaus kommen da mehr als 50.000€ zusammen.

Das Haus hat eine kompletten Vollwärmeschutz udn die Heizung etc war damals schon ein Brennwertkessel und ist auch heute noch uptodate

Wie läuft denn bei euch eine ETV ab? Der Verwalter meint, mehr Geld zu brauchen und dann ist das beschlossen??? :stupid

Da wurde wohl während der Versammlung der Entwurf des Wirtschaftsplanes geändert, von wem und warum ist aber aus dem Protokoll nicht zu sehen.

Warum stellst du das erst ein 1/2 Jahr später fest, dass mehr gezahlt werden muss? War die ETV so langweilig....??

Weil ich es einfach im Protokoll übersehen, nicht gelesen habe und die Erhöhung erst ab Mitte des Wirtschaftsjahres greift, also mein Bankkonto erst ab diesen Monat höher belastet wurde.

Ausserdem war ich nicht dort, da auf der Einladung nur die üblichen Protokollpunkte stehen, da muss man nicht wirklich gewesen sein.

PS 2,93€ pro qm für Wasser, Heizung und Strom ist sicher nicht sehr viel...
Bei Miete sind das etwa 4,5€/qm

Warum sollte ein Mieter mehr bezahlen wie der Vermieter? Ich kann als Vermieter doch gar nicht alle Kosten an den Mieter weitergeben ergo zahlt er eigentlich weniger, oder?
 
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #5

BerndM

Instandhaltung

Original von RMHV
Ich erlaube mir hier mal eine fürchterlich boshafte Bemerkung: Ahnungslosigkeit ist in vielen Fällen Voraussetzung für einen Wohnungskauf. :eek

Als gelernter Kaufmann der WoWi habe ich schon ein bischen Anhnung, wenn ich auch nur kurz nach meiner Ausbildung 1984 in der Branche tätig war ist doch manches hängen geblieben. Soviel zum Thema: So kann man sich täuschen

Über die Höhe der Rücklagenzuführung und damit auch über die Höhe der Vorauszahlungen insgesamt wird erst mal mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan entschieden. Die endgültige Höhe der Rücklagenzuführung wird mit dem Beschluss über die Abrechnung festgelegt.

Imho zwei paar Stiefel. Die Abrechnung wirkt in die Vergangenheit. Der Wirtschaftsplan in die Zukunft, die Instandhaltungsrücklagen sind ein teil desselben. Dieser wird immer mit der Einladung als Anhang verschickt und ist auch ein Tagesordnungspunkt auf derselben. Also ist eine Änderung desselben ohne schriftlichen Antrag im Vorfeld in ETV eigentlich nicht mehr möglich!?

Die Einspruchsfrist von 4 Wochen ist auch um ich weiss, aber das Protokoll kam erst nach 6 Wochen also wird dies der Hebel sein anzusetzen, da nicht anwesende Eigentümer hier keien Chance mehr haben zu reagieren. Gabs auch irgendwo mal ein Urteil.



Es ist schon der Wahnsinn... 23.000 € Rücklage angesammelt in rund 10 Jahren... ein völlig überzogener Betrag :lol Allerdings darf man auch als Eigentümer nicht übersehen, dass bei nicht ausreichender Rücklage die gesamtschuldnerische Haftung für jeden Eigentümer besteht. Sollte also einer oder mehrere nicht zahlen können, werden die anderen Eigentümer diese(n) Anteil(e) mit übernehmen müssen.

Man muss es immer Objektbezogen sehen und den Zustand und Bauqualität kann man doch wohl noch nicht über ein Forum beurteilen.

Etwas Mitdenken muss man von einem Wohnungseigentümer schon verlangen dürfen. Es ist geradzu lächerlich, wenn ein Wohnungseigentümer nicht mekt, dass wo über Rücklagenzuführungen beschlossen wird und sich über Hausgeldvorauszahlungen von 2,93 €/m² einschließlich Verwaltungskosten und Rücklagen beklagt. Sorry, aber das musste so deutlich gesagt werden... :tröst

Nobody ist perfect, es geht auch nicht um die absolute Höhe, sondern um die unverhältnissmässige Verdoppplung innerhalb eines Jahres. Ausserdem kann dies beim Verkauf der ETW ein Hinderungsgrund sein, da die Nebenkosten regional gesehen weit im oberen Drittel liegen.
 
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #6

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RE: Instandhaltung

lol, ich bin auch gerade mit meiner Ausbildung in der WOWI fertig und uns wurde gesagt, dass es die ersten Prüfung 1991 gab.....
 
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #7

Capo

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Die Ausbildung die hier gemeint ist, ist wohl mehr die Maklerausbildung über die Bildungseinrichtungen des RDM/VDM. 91 wurde uns auch gesagt. Vorher war gab es ja den Bankkaufmann ;)
 
  • Erhöhung Rücklagen Beitrag #8

--Patrick--

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RE: Instandhaltung

Original von BerndM
Imho zwei paar Stiefel. Die Abrechnung wirkt in die Vergangenheit. Der Wirtschaftsplan in die Zukunft, die Instandhaltungsrücklagen sind ein teil desselben. Dieser wird immer mit der Einladung als Anhang verschickt und ist auch ein Tagesordnungspunkt auf derselben. Also ist eine Änderung desselben ohne schriftlichen Antrag im Vorfeld in ETV eigentlich nicht mehr möglich!?

Ein Wirtschaftsplan kann in der Versammlung ohne schriftlichen vorherigen Antrag geändert werden. Wenn Die Eigentümergemeinschaft ein anderes Hausgeld beschließt als auf dem Wirtschaftsplan steht, ist das durchaus zulässig.
Der Wirtschaftsplan ist immer nur ein Vorschlag der Verwaltung, verbindlich wird er erst durch den Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
 
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