andrea
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Hallo
Ich hab mal eine frage , vielleicht kann jemand helfen.
Vor kurzen wurde das mehrfamilienhaus wo ich , mein mann und meine 7 kinder wohnen , verkauft.
ich habe dem neuen vermieter und seinem verwalter die wohnung besichtigen lassen,dabei sind kleine mängel , wie fehlen einer steckdose , und weiter kleinigkeiten bemängelt worden , die wir beseitigt haben.
nun will der vermieter eine erneute besichtigung der wohnung , obwohl er ja erst vor ca 4 wochen die wohnung besichtigt hat.
laut gesetzt dürfte er aber höchstens alle 1 - 2 jahre die wohnung besichtigen.
meine frage wäre deshlab , muß ich einer weiteren besichtigung zustimmen?
oder muß der vermieter uns die mängelliste uns erst schriftlich geben , weil wir haben keine vom ihm bekommen.
er droht damit eine gerichtliche verfügung zu besorgen , wenn wir uns weigern eine erneute besichtigung der wohnung zuzustimmen.
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
im vorraus sag ich schonmal danke
gruss andrea
Ich hab mal eine frage , vielleicht kann jemand helfen.
Vor kurzen wurde das mehrfamilienhaus wo ich , mein mann und meine 7 kinder wohnen , verkauft.
ich habe dem neuen vermieter und seinem verwalter die wohnung besichtigen lassen,dabei sind kleine mängel , wie fehlen einer steckdose , und weiter kleinigkeiten bemängelt worden , die wir beseitigt haben.
nun will der vermieter eine erneute besichtigung der wohnung , obwohl er ja erst vor ca 4 wochen die wohnung besichtigt hat.
laut gesetzt dürfte er aber höchstens alle 1 - 2 jahre die wohnung besichtigen.
meine frage wäre deshlab , muß ich einer weiteren besichtigung zustimmen?
oder muß der vermieter uns die mängelliste uns erst schriftlich geben , weil wir haben keine vom ihm bekommen.
er droht damit eine gerichtliche verfügung zu besorgen , wenn wir uns weigern eine erneute besichtigung der wohnung zuzustimmen.
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
im vorraus sag ich schonmal danke
gruss andrea