Donnerstag ist meine erste WEG Versammlung.
Moin
@mazemaniaffm,
dann kümmerst Du Dich ja bereits „früh“ als Ahnungsloser um eine gründliche Vorbereitung. ;-) Sorry!
Sind nur 3 Parteien in dem Haus, Rentner, guter Kontakt soweit, alles friedlich!
Zutreffendenfalls eine gute Voraussetzung, so dass die beiden anderen aus der Gemeinschaft Dir bereits „aus dem Nähkästchen“ berichten konnten?
Aber 3 Parteien heißt natürlich, einer ist ggf. immer 1:2 "gegen" die anderen.
„ggf. immer“?
Witzige Formulierung, aber natürlich grundsätzlich möglich. Sinnige Beschlüsse vorausgesetzt, kommt das „immer“ allerdings erfahrungsgemäß und faktisch nur in ausgesuchten Fällen vor.
Wie läuft das ansonsten so ab
Euer Verwalter
- erstellt mit dem Beirat (habt Ihr wohl nicht; also Abklärung direkt mit den Eigentümern) die Liste der Tagesordnungspunkte, zu denen Beschlüsse gefasst werden sollen,
- sorgt für einen Versammlungsort und
- lädt die Eigentümer in Textform mit 3-Wochen-Frist zur Versammlung unter Nennung von Ort und Startzeit.
- hat dazu Standard-TOPe gelistet, die z.B. sind:
- Eröffnung der Versammlung, Begrüßung der Teilnehmer, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Protokollführung, … etc.
- Beschluss über die Abrechnungsspitzen der Hausgeldabrechnung (HGA 2021) des letzten Wirtschaftjahres.
- Beschluss über die Vorauszahlungen u. Zuführungen zur Erhaltungsrücklage gemäß Plan (WPL 2022) für das neue Wirtschaftsjahr.
- … weitere TOP, zu dem, was sonst noch beschlossen werden soll.
- (Keinesfalls eine Entlastung des Verwalters, sofern es ein professioneller Dienstleister ist.)
- verkündet die Schließung der Versammlung.
Zu jedem TOP:
- Kurze Einleitung des Verwalters,
- ggf. Diskussionsbeiträge aus der Runde.
- Beschlussvorschlag der Verwaltung.
- Abstimmung mit JA, NEIN od. ENTHALTUNG.
- Verkündung des Beschlusses incl. Ergebnis (einstimmig, mehrheitlich; oder abgelehnt) im Wortlaut durch den Verwalter.
Bezüglich des Stimmenergebnisses kommt es auf die Regelung in Eurer Gemeinschaft an; die gängigsten sind:
a) jeder Eigentümer hat eine Stimme und
b) das Stimmengewicht richtet sich nach der Anzahl der Miteigentumsanteile.
(Nachzulesen im WEG und in Eurer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.)
- es gibt eine Hausverwaltung für die 3 Parteien -> die gleiche Verwaltung soll auch die Mietverwaltung für meinen Mieter übernehmen
Hierauf fußen obige Ausführungen.
Die Hausgeldabrechnung von 2021 liegt noch nicht vor (das vllt als Info), studiere aber bereits die von 2020. Keine Auffälligkeiten bzw. wonach sollte ich schauen?
M.E. macht eine Jahresversammlung erst richtig Sinn, wenn auch die HGA 2021 vorliegt. Diese sollte Euch rechtzeitig vor der Versammlung (also i.d.R. mit der Einladung) zugehen, damit Du sie Dir gründlich anschauen u. aufkommende Frage im Vorfeld mit den Miteigentümern bzw. dem Verwalter klären kannst.
Für‘s erste wirst Du auf die Schnelle nur offensichtliche Auffälligkeiten hinterfragen können. Diese könnten sich z.B. durch größere Schwankungen über die letzten Jahre oder durch neue Positionen aufdrängen.
Wonach Du künftig schauen solltest, klärst Du vielleicht, wenn Dir klar ist, ob Du Dich überhaupt tiefer in die Materie einarbeiten möchtest. Dazu könntet Ihr 3 Eigentümer ja auch noch in informeller Runde austauschen.
Mit Blick auf Deine Vermietung wäre interessant, ob die Hausgeldabrechnung übersichtlich in die Bereiche „umlagefähige Kosten“, „nicht umlagefähige Kosten“ und „Rücklagenzuführungen“ aufgeteilt ist. Das dürfte Dir nach Wahl des geeigneten Mietvertrages helfen, auch selbst bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung durch den Mieter durchzublicken.
Viel Spaß und Erfolg für die erste Runde am Donnerstag!