the_z3ro
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mich schon etwas eingelesen, doch leider nicht direkt die Antworten gefunden auf meine Fragen.
Gerne würde unsere Situation soweit es geht erläutern:
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (60er Jahre) mit 3 Parteien, die Dachgeschoss Wohnung wurde nachträglich gebaut (80er Jahre) 3 Eigentümer (alle innerhalb der Familie).
EG und 1.OG sind komplett an der Zentralheizung mit Warmwasserversorgung (ÖL, BJ 1992) angeschlossen, die Dachgeschosswohnung hat nur Rohre für die Heizung und verwendet Boiler für die Warmwasser Zubereitung.
Aufgrund des Todesfall der Eigentümer vom DG, soll diese in Zukunft vermietet werden. Genau dies ist nun auch unser Problem, da wir bisher keinerlei Erfahrungen haben.
Muss aufgrund einer Vermietung die Ölheizung ausgetauscht/erneuert werden?
In der Vergangenheit wurde der ÖL Preis nach qm² berechnet, dies ist soweit ich gelesen habe nicht rechtens und wäre in der Praxis bei den derzeit stark schwankenden Preisen auch nicht Sinnvoll, da der neue Mieter die Heizung auf 5 drehen könnte und somit den meisten Verbrauch hätte. Ich hatte gelesen das es Wärmemengenzähler gibt, kann dieser auch nur an die Rohre der vermieteten Wohnung angeschlossen werden, sodass der Verbrauch berechnet werden kann? Die 2 restlichen Parteien könnten ruhig weiterhin nach m² bezahlen. (wenn möglich)
Hier wäre auch die Problematik, dass die Zentralheizung ganzjährig für die Warmwasserversorgung läuft (Allgemeinstromzähler), wir könnten jedoch schlecht die gesamten Stromkosten abrechnen, da der Mieter die Zentralheizung nur für die Heizperiode nutzen würde, wie könnte man das Regeln?
Wie ist das mit der CO2 Steuer zu regeln?
Da die DG Wohnung noch gut erhaltene Möbel enthält (Küche,Bett, Couch zbsp.) wäre es sinnvoll diese mit zu vermieten?
Kann man dem Mieter eine Gartennutzung mit dem Mietvertrag verweigern? Oder könnte man eine Gartennutzung gestatten und dem Mieter anteilig die Kosten in Rechnung stellen?
Derzeit gibt es keine Energiebilanz vom Haus, jedoch hatte ich gelesen, dass für eine Vermietung so etwas gebraucht wird. Benötigt man einen Energieausweiß und/oder einen Bedarfsausweis?
Wäre tendenziell noch auf irgendwas zu achten? Oder habt ihr noch hilfreiche Tipps?
Vielen Dank!
ich bin neu hier im Forum und habe mich schon etwas eingelesen, doch leider nicht direkt die Antworten gefunden auf meine Fragen.
Gerne würde unsere Situation soweit es geht erläutern:
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (60er Jahre) mit 3 Parteien, die Dachgeschoss Wohnung wurde nachträglich gebaut (80er Jahre) 3 Eigentümer (alle innerhalb der Familie).
EG und 1.OG sind komplett an der Zentralheizung mit Warmwasserversorgung (ÖL, BJ 1992) angeschlossen, die Dachgeschosswohnung hat nur Rohre für die Heizung und verwendet Boiler für die Warmwasser Zubereitung.
Aufgrund des Todesfall der Eigentümer vom DG, soll diese in Zukunft vermietet werden. Genau dies ist nun auch unser Problem, da wir bisher keinerlei Erfahrungen haben.
Muss aufgrund einer Vermietung die Ölheizung ausgetauscht/erneuert werden?
In der Vergangenheit wurde der ÖL Preis nach qm² berechnet, dies ist soweit ich gelesen habe nicht rechtens und wäre in der Praxis bei den derzeit stark schwankenden Preisen auch nicht Sinnvoll, da der neue Mieter die Heizung auf 5 drehen könnte und somit den meisten Verbrauch hätte. Ich hatte gelesen das es Wärmemengenzähler gibt, kann dieser auch nur an die Rohre der vermieteten Wohnung angeschlossen werden, sodass der Verbrauch berechnet werden kann? Die 2 restlichen Parteien könnten ruhig weiterhin nach m² bezahlen. (wenn möglich)
Hier wäre auch die Problematik, dass die Zentralheizung ganzjährig für die Warmwasserversorgung läuft (Allgemeinstromzähler), wir könnten jedoch schlecht die gesamten Stromkosten abrechnen, da der Mieter die Zentralheizung nur für die Heizperiode nutzen würde, wie könnte man das Regeln?
Wie ist das mit der CO2 Steuer zu regeln?
Da die DG Wohnung noch gut erhaltene Möbel enthält (Küche,Bett, Couch zbsp.) wäre es sinnvoll diese mit zu vermieten?
Kann man dem Mieter eine Gartennutzung mit dem Mietvertrag verweigern? Oder könnte man eine Gartennutzung gestatten und dem Mieter anteilig die Kosten in Rechnung stellen?
Derzeit gibt es keine Energiebilanz vom Haus, jedoch hatte ich gelesen, dass für eine Vermietung so etwas gebraucht wird. Benötigt man einen Energieausweiß und/oder einen Bedarfsausweis?
Wäre tendenziell noch auf irgendwas zu achten? Oder habt ihr noch hilfreiche Tipps?
Vielen Dank!