mjoschi
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Hallo :-)
bin neu hier und hab schon richig viele Fragen die ich loswerden möchte.
Ich hab vor 3 Wochen ein 3fh Haus erworben in dem eine Wohnung vermietet ist.
das Gesamtgrundstück ist 600m² groß, wurde aber vor dem Kauf geteilt (Haus und 300m² grundstück), jedoch noch keine physikalische Trennung erbaut, da das andere Grundstückteil auch verkauft wurde.
Nun folgende Fragen:
1.) Der Mieter hat in seinem Mietvertrag das Recht, seinen Dienstwagen im Hof abstellen zu können -> durch die Teilung ist das noch möglich, sollte aber eine Mauer oder ähnliches zwischen den beiden Grundstücken errichtet werden, wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben, da durch das abstellen im dann vorhandenen Hof die Zufahrt zu mindestens einer der 3 vermieteten Garagen auf meinem Grundstück blockiert sein würde -> Hat der Mieter ein Anrecht auf kürzung der Miete ( der Stellplatz ist nicht mit einem Betrag X zur Miete angegeben)?
2.) Im Mietvertrag sind Die Betriebskosten einzelnd aufgeführt die umgelegt werden und auch eine Vorrauszahlung festgelegt (vor 8 Jahren, Mieter hat seit dem nie eine Abrechnung gesehen), auch die Verteilungsschlüssel sind festgehalten -> a) ich möchte die Vorauszahlung jetzt erhöhen, da ich nach einer Überschlagung der Gesatmbetriebskosten eine montaliche Unterdeckung von ca 80-85€ ermittelt habe, ist das ohne weiteres möglich? b) ich möchte einige der Verteilungsschlüssel ändern, um eine gerechtere Verteilung der Betriebsksten zu erreichen, wie sieht es damit aus?
Ich danke euch schonmal für die Antworten :-)
Grüße,
Jose
bin neu hier und hab schon richig viele Fragen die ich loswerden möchte.
Ich hab vor 3 Wochen ein 3fh Haus erworben in dem eine Wohnung vermietet ist.
das Gesamtgrundstück ist 600m² groß, wurde aber vor dem Kauf geteilt (Haus und 300m² grundstück), jedoch noch keine physikalische Trennung erbaut, da das andere Grundstückteil auch verkauft wurde.
Nun folgende Fragen:
1.) Der Mieter hat in seinem Mietvertrag das Recht, seinen Dienstwagen im Hof abstellen zu können -> durch die Teilung ist das noch möglich, sollte aber eine Mauer oder ähnliches zwischen den beiden Grundstücken errichtet werden, wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben, da durch das abstellen im dann vorhandenen Hof die Zufahrt zu mindestens einer der 3 vermieteten Garagen auf meinem Grundstück blockiert sein würde -> Hat der Mieter ein Anrecht auf kürzung der Miete ( der Stellplatz ist nicht mit einem Betrag X zur Miete angegeben)?
2.) Im Mietvertrag sind Die Betriebskosten einzelnd aufgeführt die umgelegt werden und auch eine Vorrauszahlung festgelegt (vor 8 Jahren, Mieter hat seit dem nie eine Abrechnung gesehen), auch die Verteilungsschlüssel sind festgehalten -> a) ich möchte die Vorauszahlung jetzt erhöhen, da ich nach einer Überschlagung der Gesatmbetriebskosten eine montaliche Unterdeckung von ca 80-85€ ermittelt habe, ist das ohne weiteres möglich? b) ich möchte einige der Verteilungsschlüssel ändern, um eine gerechtere Verteilung der Betriebsksten zu erreichen, wie sieht es damit aus?
Ich danke euch schonmal für die Antworten :-)
Grüße,
Jose