Melanie123
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Liebe Schwarmintelligenz,
erstmals habe ich meine Steuererklärung über Elster online machen müssen. Es ist enorm viel schief gegangen und ich war froh, als ich sie (technisch unversiert und gesundheitlich angeschlagen) endlich pünktlich abgeschickt hatte.
Ich habe jedoch nicht alles geltend gemacht (das häusliche Arbeitszimmer in der selbstgenutzten Eigentumswohnung ist das Wesentliche) und würde das gerne im Nachhinein korrigieren.
Meine bisherigen Angaben sind korrekt. Ich möchte nur zusätzlich etwas absetzen.
Steuerbescheid habe ich bekommen, datiert auf den 15.11.21.
Mir scheint es 2 Möglichkeiten zu geben:
a) Einspruch einlegen
b) Antrag auf "schlichte Änderung"
Meine ersten Fragen:
1. Die Fristen und deren Berechnung scheinen sich zu unterscheiden. Kann jemand da genaueres sagen? Vielleicht sogar anhand des Steuerbeids vom 15.11. vorrechnen?
2. Bei der "schlichten Änderung" (keine Ahnung, was genau das ist) scheint die Frist knapp zu werden. Wie kann man das praktisch machen? Geht das über Elster-Online?
Geplant war in der 130qm-Wohnung (8-Fam-Haus) vorne ein kleiner Trainingsraum (>30qm) mit Eingangsbereich und Gäste-WC, zusammen vielleicht 45qm und der eigentlichen Wohnung vorgelagert. Es kam anders.
Mein Arbeitsbereich ist da, wo ursprünglich Bj. ca. 2010/11 die offene Küche geplant war, ca. 13 qm.
Meine Intention: Die schöne Arbeitsatmosphäre, die vom Privaten in meinen Schreibtisch-/Arbeitsbereich kommt, insbes. der Blick auf den Balkon und ins Grüne.
Der Bereich hat nur 3 Wände und keine Tür, aber niemand, der diesen Bereich sieht, käme auf die Idee, dass dieser Bereich zusätzlich privat genützt würde.
Zumal ich alleine in diesen 130 qm lebe und schwerlich gleichzeitig den beruflichen und privaten Bereich nutzen kann.
Ist dies jetzt auch ohne Tür/konkreten Abschluss ein vom FA anerkannter Bereich? Ansonsten müsste ich überlegen, aus steuerlichen Gründen meinen Arbeitsbereich in das 2,5mal so große Zimmer zu verlegen. Welche Argumentation ist da wie gut?
Mein Stiefvater hat mich damals leider sehr nachdrücklich überredet, die Wohnung zu kaufen. Ich versuche für's Erste mal, die Unterlagen zusammenzusuchen, die für die AfA-Berechnung wichtig sind.
3. Gibt es zwangsläufig für dieses bisher privat genutzte Objekt eine Einheitswertnummer? Was ist das Baujahr/-Datum, wenn sich der Bau immer wieder verzögert hat, Bereiche nur eingeschränkt nutzbar waren?
4. Es lief über einen Makler. 3% + MwSt. Kann ich die ansetzen, auch wenn ich die Rechnung nicht finde? Indem ich im Zweifelsfall anders belege/beweise, dass es über einen Makler lief?
Vermutlich kommen noch viele weitere Fragen.
Oder mache ich mir da vieles viel zu schwer, die AfA für (Baujahr 2010 oder 2011) eine Wohnung im 8-Fam-Haus wegen eines absetzbaren häuslichen Arbeitszimmers heraus zu finden?
Herzlichen Dank für Eure Beiträge
Melanie
erstmals habe ich meine Steuererklärung über Elster online machen müssen. Es ist enorm viel schief gegangen und ich war froh, als ich sie (technisch unversiert und gesundheitlich angeschlagen) endlich pünktlich abgeschickt hatte.
Ich habe jedoch nicht alles geltend gemacht (das häusliche Arbeitszimmer in der selbstgenutzten Eigentumswohnung ist das Wesentliche) und würde das gerne im Nachhinein korrigieren.
Meine bisherigen Angaben sind korrekt. Ich möchte nur zusätzlich etwas absetzen.
Steuerbescheid habe ich bekommen, datiert auf den 15.11.21.
Mir scheint es 2 Möglichkeiten zu geben:
a) Einspruch einlegen
b) Antrag auf "schlichte Änderung"
Meine ersten Fragen:
1. Die Fristen und deren Berechnung scheinen sich zu unterscheiden. Kann jemand da genaueres sagen? Vielleicht sogar anhand des Steuerbeids vom 15.11. vorrechnen?
2. Bei der "schlichten Änderung" (keine Ahnung, was genau das ist) scheint die Frist knapp zu werden. Wie kann man das praktisch machen? Geht das über Elster-Online?
Geplant war in der 130qm-Wohnung (8-Fam-Haus) vorne ein kleiner Trainingsraum (>30qm) mit Eingangsbereich und Gäste-WC, zusammen vielleicht 45qm und der eigentlichen Wohnung vorgelagert. Es kam anders.
Mein Arbeitsbereich ist da, wo ursprünglich Bj. ca. 2010/11 die offene Küche geplant war, ca. 13 qm.
Meine Intention: Die schöne Arbeitsatmosphäre, die vom Privaten in meinen Schreibtisch-/Arbeitsbereich kommt, insbes. der Blick auf den Balkon und ins Grüne.
Der Bereich hat nur 3 Wände und keine Tür, aber niemand, der diesen Bereich sieht, käme auf die Idee, dass dieser Bereich zusätzlich privat genützt würde.
Zumal ich alleine in diesen 130 qm lebe und schwerlich gleichzeitig den beruflichen und privaten Bereich nutzen kann.
Ist dies jetzt auch ohne Tür/konkreten Abschluss ein vom FA anerkannter Bereich? Ansonsten müsste ich überlegen, aus steuerlichen Gründen meinen Arbeitsbereich in das 2,5mal so große Zimmer zu verlegen. Welche Argumentation ist da wie gut?
Mein Stiefvater hat mich damals leider sehr nachdrücklich überredet, die Wohnung zu kaufen. Ich versuche für's Erste mal, die Unterlagen zusammenzusuchen, die für die AfA-Berechnung wichtig sind.
3. Gibt es zwangsläufig für dieses bisher privat genutzte Objekt eine Einheitswertnummer? Was ist das Baujahr/-Datum, wenn sich der Bau immer wieder verzögert hat, Bereiche nur eingeschränkt nutzbar waren?
4. Es lief über einen Makler. 3% + MwSt. Kann ich die ansetzen, auch wenn ich die Rechnung nicht finde? Indem ich im Zweifelsfall anders belege/beweise, dass es über einen Makler lief?
Vermutlich kommen noch viele weitere Fragen.
Oder mache ich mir da vieles viel zu schwer, die AfA für (Baujahr 2010 oder 2011) eine Wohnung im 8-Fam-Haus wegen eines absetzbaren häuslichen Arbeitszimmers heraus zu finden?
Herzlichen Dank für Eure Beiträge
Melanie