DoubleX
Hallo zusammen!
Habe eine Frage an die Rechtskundigen unter Euch: Darf ich meinem Ex-Mieter, der nach angedrohter Klage die Wohnung in einer Nacht- und Nebelaktion geräumt hat, seinen hinterlassenen Müll bringen?
Nach zehn Monaten Zahlungsverzug stand für ihn die unmittelbare Vollstreckung der Räumungsklage bevor und er hat von heute auf morgen die Wohnung samt brauchbarem Inventar verlassen - aber natürlich den Müll zurück gelassen. Keinen Schlüssel übergeben, Tür mußte aufgebrochen werden.
Mittlerweile habe ich die Adresse seiner neuen Bleibe (durch Zufall erhalten!) und weiß, dass er im Erdgeschoss mit "Balkon" wohnt
. Bin mir jedoch sicher, dass er "untertauchen" wollte. Habe nun vor, seinen Müll, der nachweislich ihm gehört (sind sogar zahlreiche ungeöffnete Briefe an ihn adressiert dabei) zu fotografieren - um beweisen zu können dass ich nichts "kaputt" gemacht habe -, aufzuladen und ihm am hellichten Tage auf seinen Balkon zu "legen".
Darf ich das?
Oder könnte auch daraus mir ein Strick gedreht werden? Ich meine, ich bringe ihm ja nur sein Eigentum :Blumen. Falls ich das nicht "darf" - was könnte er unternehmen wenn ich es trotzdem täte?
Bedanke mich schonmal ganz herzlich im Voraus.
Gruß
DoubleX
Habe eine Frage an die Rechtskundigen unter Euch: Darf ich meinem Ex-Mieter, der nach angedrohter Klage die Wohnung in einer Nacht- und Nebelaktion geräumt hat, seinen hinterlassenen Müll bringen?
Nach zehn Monaten Zahlungsverzug stand für ihn die unmittelbare Vollstreckung der Räumungsklage bevor und er hat von heute auf morgen die Wohnung samt brauchbarem Inventar verlassen - aber natürlich den Müll zurück gelassen. Keinen Schlüssel übergeben, Tür mußte aufgebrochen werden.
Mittlerweile habe ich die Adresse seiner neuen Bleibe (durch Zufall erhalten!) und weiß, dass er im Erdgeschoss mit "Balkon" wohnt

Darf ich das?

Bedanke mich schonmal ganz herzlich im Voraus.
Gruß
DoubleX