Burak
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Hallo zusammen,
bei uns wird die Hausordnung bzw. die Kehrwoche nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt. So wie ich hier bereits einige Themen gelesen habe, betrifft es auch viele andere hier.
Ich habe die letzten 12 Monate alle Mietparteien (3 Familienhaus, vermietet) mehrmals schriftlich aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen und auch Ermahnt sowie abgemahnt.
Da es leider noch immer nicht funktioniert, möchte ich diese Arbeiten an einen externen Dienstleister übergeben bzw. selbst durchführen.
Mietvertraglich ist folgendes geregelt:
- Verweis auf die Betriebskostenverordnung
- Absatz "Hausordnung" -> Reinigungs- Räum- und Streupflicht:
In dieser Hausordnung ist folgendes geregelt:
- Absatz "Sauberkeit":
Ich hatte bereits vor knapp einem Jahr den Mietern damit gedroht, einen Dienstleister für diese Aufgaben zu beauftragen, sollte es sich in Zukunft nicht bessern - Zudem hatte ich, um es den Mietparteien zu verdeutlichen, einige Angebote eingeholt und diese mit Ihnen besprochen.
Das günstigste Angebot lag bei 330,00 Euro monatlich.
Das war für die Mietparteien natürlich ein Schock ------ Für mich aber auch! Hätte niemals damit gerechnet, dass es so teuer ist.
Deshalb hatte ich ihnen vorgeschlagen, es mir nun ein letztes Mal anzuschauen, ob es sich bessert und mich erst dann für einen Dienstleister entscheide, wenn es nicht besser wird.
Nun, da es immer noch nicht klappt, habe ich die Mietparteien wieder einmal abgemahnt und mitgeteilt, dass ich mir nun ein aktuelles Angebot einholen und die Arbeiten definitiv extern vergeben werde.
Das aktuelle Angebot liegt bei 325,00 Euro monatlich inklusive Lohn- und Materialkosten.
Meine Fragen hierzu:
Hoffe jemand kann mir diese 3 einfachen Fragen beantworten und gerne auch weitere Meinung äußern.
Danke.
Liebe Grüße
EDIT:
Die Mietpartei begründet den Widerspruch damit, dass sie die Kehrwoche regelmäßig erledigt.
Ich habe darauf geantwortet, dass eine regelmäßige Erledigung nicht bedeutet, dass diese auch in vollem Umfang erledigt wurde. Zudem habe ich dies mit Bildern belegt.
bei uns wird die Hausordnung bzw. die Kehrwoche nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt. So wie ich hier bereits einige Themen gelesen habe, betrifft es auch viele andere hier.
Ich habe die letzten 12 Monate alle Mietparteien (3 Familienhaus, vermietet) mehrmals schriftlich aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen und auch Ermahnt sowie abgemahnt.
Da es leider noch immer nicht funktioniert, möchte ich diese Arbeiten an einen externen Dienstleister übergeben bzw. selbst durchführen.
Mietvertraglich ist folgendes geregelt:
- Verweis auf die Betriebskostenverordnung
- Absatz "Hausordnung" -> Reinigungs- Räum- und Streupflicht:
1.Soweit keine anderweitige Bestimmung getroffen ist, sind die Treppen, Treppenabsätze, Geländer und Fenster im Treppenhaus von den Mietern im wöchentlichen Wechsel zu reinigen. Treten trotz Abmahnung Unzuträglichkeiten bei den Reinigungspflichten auf, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters, der gegen die Reinigungspflicht verstößt, eine Fremdfirma zu beauftragen und die auf den Mieter entfallenden Reinigungskosten auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.
2. Ist nichts anderes bestimmt, haben die Mieter im wöchentlichen Wechsel den zum Mietobjekt gehörenden Bürgersteig und die Zuwege zum Hauseingang zu reinigen. Weiter haben sie im Winter für die Beseitigung von Schnee und Eis zu sorgen und bei Glatteis die Wege zu streuen. Erfüllt ein Mieter die bezeichneten Pflichten nicht, ist der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die auf den Mieter entfallenden Arbeiten auf dessen Kosten durch eine Fremdfirma durchführen zu lassen.
Zum Mietvertrag und der Hausordnung welche darin festgehalten ist, besteht noch eine zusätzliche separate Hausordnung (etwas detaillierter), welche von den Mietparteien unterschrieben wurde.2. Ist nichts anderes bestimmt, haben die Mieter im wöchentlichen Wechsel den zum Mietobjekt gehörenden Bürgersteig und die Zuwege zum Hauseingang zu reinigen. Weiter haben sie im Winter für die Beseitigung von Schnee und Eis zu sorgen und bei Glatteis die Wege zu streuen. Erfüllt ein Mieter die bezeichneten Pflichten nicht, ist der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die auf den Mieter entfallenden Arbeiten auf dessen Kosten durch eine Fremdfirma durchführen zu lassen.
In dieser Hausordnung ist folgendes geregelt:
- Absatz "Sauberkeit":
Vorbehaltlich der Übertragung auf ein Dienstleistungsunternehmen, haben alle Mieter wöchentlich, die Kellerflure, den Waschmaschinenraum, Treppen, Treppenhausfenster, Fußboden und die Hauseingangstüre, abwechselnd nach dem aufgestellten Reinigungsplan zu reinigen.
Soweit vertraglich nichts anderes Vereinbart ist, haben alle Mieter abwechselnd, nach dem im Hausflur aufgehängten Reinigungsplan, die Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße, den Fahrradstellplatz und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen.
Schnee- und Eisbeseitigung und die Streuung bei Glatteis erfolgen ebenfalls nach dem aufgestellten Plan. Ihren Winterdienst müssen Sie zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erfüllen. Sind Sie abwesend oder krankheitsbedingt außer Stande Ihren Verpflichtungen nachzukommen, sorgen Sie für eine Vertretung oder benachrichtigen Sie den Vermieter.
Da ich also der Meinung bin, dass ich Mietvertraglich und auch in der Hausordnung alles gut und verständlich verfasst habe, kann ich doch die Kosten des Reinigungsunternehmens bzw. meine Eigenleistung in den Nebenkosten abrechnen, oder?Soweit vertraglich nichts anderes Vereinbart ist, haben alle Mieter abwechselnd, nach dem im Hausflur aufgehängten Reinigungsplan, die Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße, den Fahrradstellplatz und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen.
Schnee- und Eisbeseitigung und die Streuung bei Glatteis erfolgen ebenfalls nach dem aufgestellten Plan. Ihren Winterdienst müssen Sie zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr erfüllen. Sind Sie abwesend oder krankheitsbedingt außer Stande Ihren Verpflichtungen nachzukommen, sorgen Sie für eine Vertretung oder benachrichtigen Sie den Vermieter.
Ich hatte bereits vor knapp einem Jahr den Mietern damit gedroht, einen Dienstleister für diese Aufgaben zu beauftragen, sollte es sich in Zukunft nicht bessern - Zudem hatte ich, um es den Mietparteien zu verdeutlichen, einige Angebote eingeholt und diese mit Ihnen besprochen.
Das günstigste Angebot lag bei 330,00 Euro monatlich.
Das war für die Mietparteien natürlich ein Schock ------ Für mich aber auch! Hätte niemals damit gerechnet, dass es so teuer ist.
Deshalb hatte ich ihnen vorgeschlagen, es mir nun ein letztes Mal anzuschauen, ob es sich bessert und mich erst dann für einen Dienstleister entscheide, wenn es nicht besser wird.
Nun, da es immer noch nicht klappt, habe ich die Mietparteien wieder einmal abgemahnt und mitgeteilt, dass ich mir nun ein aktuelles Angebot einholen und die Arbeiten definitiv extern vergeben werde.
Das aktuelle Angebot liegt bei 325,00 Euro monatlich inklusive Lohn- und Materialkosten.
Meine Fragen hierzu:
- Reicht dieses aktuelle Angebot oder muss ich mir wieder mehrere einholen? (Letztes Jahr war das günstigste 330,00 Euro, somit wäre das eine von diesem Jahr nochmal günstiger).
- Ich denke darüber nach, die Arbeiten selbst durchzuführen und meine Eigenleistung fiktiv abzurechnen (gemäß dem günstigsten Angebot - 30,00 Euro = 300,00 Euro). Das kann ich doch so machen, oder?
- (evtl. ein anderes Thema) Eine Mietpartei legt bei jeder Abmahnung folgendermaßen Widerspruch ein:
Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die Abmahnung vom xx.xx.xx. Sie wird zurückgewiesen.
Sollte ich bei dieser Antwort handeln bzw. reagieren oder kann ich es ignorieren?
Hoffe jemand kann mir diese 3 einfachen Fragen beantworten und gerne auch weitere Meinung äußern.
Danke.
Liebe Grüße
EDIT:
Die Mietpartei begründet den Widerspruch damit, dass sie die Kehrwoche regelmäßig erledigt.
Ich habe darauf geantwortet, dass eine regelmäßige Erledigung nicht bedeutet, dass diese auch in vollem Umfang erledigt wurde. Zudem habe ich dies mit Bildern belegt.
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