Stachi
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Ich bin kürzlich in eine neue Wohnung gezogen.
Das Haus besteht aus meheren vermieteten Eigentumswohnungen.
Nun habe ich festgestellt, daß der Fahrstuhl über Nacht abgestellt wird. Einer meiner Gründe warum ich die Wohnung genommen habe war das sie einen Fahrstuhl hat.
Ich habe darauf die Hausverwaltung angerufen und diese teilte mir mit, das die Eigentümer das so beschlossen hätten das über Nacht der Fahrstuhl halt abgestellt wird.
Das war mir aber bei der Unterzeichnung des Mitvertrages nicht klar.
Nun würde ich gerne wissen, in wie weit das rechtens ist.
Das Haus besteht aus meheren vermieteten Eigentumswohnungen.
Nun habe ich festgestellt, daß der Fahrstuhl über Nacht abgestellt wird. Einer meiner Gründe warum ich die Wohnung genommen habe war das sie einen Fahrstuhl hat.
Ich habe darauf die Hausverwaltung angerufen und diese teilte mir mit, das die Eigentümer das so beschlossen hätten das über Nacht der Fahrstuhl halt abgestellt wird.
Das war mir aber bei der Unterzeichnung des Mitvertrages nicht klar.
Nun würde ich gerne wissen, in wie weit das rechtens ist.