Matze12345
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Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem stolzer Besitzer einer vermieteten ETW, daher ist es höchste Zeit, dass ich mich auch in Eurem Forum anmelde.
Zunächst mal Grüße in die Runde!
Ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung mit Anlage V, und promt ist bei mir eine Frage aufgetaucht, die ich nicht beantworten kann.
Eigentlich ist meine Situation ähnlich wie bei der ursprünglichen Frage von Akkarin:
- Arbeit in einem Angestelltenverhältnis
- Firmenwagen wird vom AG zur Verfügung gestellt, auch zur privaten Nutzung
Im Unterschied muss ich für die Steuererklärung in diesem Jahr aber auch Anlage S (selbstständige Tätigkeit) abgeben, da ich von der Verwertungsgesellschaft Wort eine Zahlung von kanpp 900 EUR wegen der Veröffentlichung meiner Dissertationsarbeit bekommen habe.
Jetzt bin ich nicht sicher, ob die die Anfahrt zum Mietobjekt in Anlage V geltend machen kann, da nicht nur ein "reines" Angestelltenverhältnis besteht, sondern auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit vorliegt.
Ich meine, es müsste zulässig sein, da der Firmenwagen ja nicht dem Betriebsvermögen meiner unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen ist, sondern dem meines Arbeitgebers.
Kann das jemand bestätigen?
Vielen Dank schon mal!
Grüße
Matze
ich bin seit kurzem stolzer Besitzer einer vermieteten ETW, daher ist es höchste Zeit, dass ich mich auch in Eurem Forum anmelde.
Zunächst mal Grüße in die Runde!
Ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung mit Anlage V, und promt ist bei mir eine Frage aufgetaucht, die ich nicht beantworten kann.
Eigentlich ist meine Situation ähnlich wie bei der ursprünglichen Frage von Akkarin:
- Arbeit in einem Angestelltenverhältnis
- Firmenwagen wird vom AG zur Verfügung gestellt, auch zur privaten Nutzung
Im Unterschied muss ich für die Steuererklärung in diesem Jahr aber auch Anlage S (selbstständige Tätigkeit) abgeben, da ich von der Verwertungsgesellschaft Wort eine Zahlung von kanpp 900 EUR wegen der Veröffentlichung meiner Dissertationsarbeit bekommen habe.
Jetzt bin ich nicht sicher, ob die die Anfahrt zum Mietobjekt in Anlage V geltend machen kann, da nicht nur ein "reines" Angestelltenverhältnis besteht, sondern auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit vorliegt.
Ich meine, es müsste zulässig sein, da der Firmenwagen ja nicht dem Betriebsvermögen meiner unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen ist, sondern dem meines Arbeitgebers.
Kann das jemand bestätigen?
Vielen Dank schon mal!
Grüße
Matze