Fassadenrenovierung

Diskutiere Fassadenrenovierung im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hab da gleich mal ein paar Fragen. Ich lebe mit meinem Mann seit 3 Jahren in einem Einfamilienhaus auf dem...
  • Fassadenrenovierung Beitrag #1

Ratsuchende

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab da gleich mal ein paar Fragen. Ich lebe mit meinem Mann seit 3 Jahren in einem Einfamilienhaus auf dem Lande in der Nähe von Bremen. An dem Haus ist die Fassade ein wenig unschön, da hier seit Jahren nichts gemacht wurde und es beginnen sich langsam Risse zu bilden. Nun will der Vermieter die Fassade revovieren lassen, d.h. Gerüst aufstellen usw. Muss der Vermieter uns in diesem Falle 3 Monate vorher bescheid geben, dass er diese Maßnahme durchführen kann oder handelt es sich hierbei um eine Erhaltungsreparatur/Beseitigung von Schäden die ohne Zustiimung des Mieter durchgeführt werden kann? Dies ist nämlich im Vertrag so geregelt. Kann ich als Mieterin mitbestimmen, welche Farbe das Haus bekommen soll oder obliegt diese Entscheidung alleine beim Vermieter? Kann ich für die Dauer der Maßnahme die Miete mindern, da ich ja hier durch die ständige Einsicht durch die Handwerker in die Fenster ständig beobachtet werde.

Für Eure Antworten im Voraus Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Die Ratsuchende
 
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  • Fassadenrenovierung Beitrag #2

Capo

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Eine Gerüststellung muss immer angekündigt werden, weil das die Hausratversicherung vorher wissen muss (wegen erhöhter Einbruchgefahr).
Die Farbgestaltung obliegt dem Vermieter.
Du kannst die Miete mindern. 5% sollten schon drin sein. Sollte der Vermieter das nicht akzeptieren, suche dir einen guten Anwalt. Dann sollte die Minderung vor Gericht entschieden werden.
Wenn der Vermieter zusätzlich Modernisierungsmaßnahmen durchführt, darf er die Kosten ja auch umlegen... dann ist eine Minderung nur okay, wenn er direkt nach der Maßnahme erhöht.
Für diese Modernisierungserhöhung ist die Ankündigung notwendig.
Sollte keine Modernisierungserhöhung stattfinden, muss auch keine Ankündigung sein. Die Gerüststellung stellt da natürlich die Ausnahme. Aber 3 Monate muss dann nicht unbedingt eingehalten werden.
 
  • Fassadenrenovierung Beitrag #3

Ratsuchende

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Hallo,

sorry, dass ich mich jetzt wieder melde. War im Urlaub. lol

Vielen Dank für die hilfreichen Info`s

mfg

Die Ratsuchende
 
  • Fassadenrenovierung Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von Ratsuchende
Hallo,

sorry, dass ich mich jetzt wieder melde. War im Urlaub. lol

Vielen Dank für die hilfreichen Info`s

mfg

Die Ratsuchende

Maßnahmen die in dem Umfang erfolgen sind nach 554 BGB anzeigepflichtig... auf die Farbe hast du kein einfluss, du kannst nach 536 BGB sogar die Gesamtmiete wegen Lärm und zusätzlicher verschmutzung um 10% mindern...
 
  • Fassadenrenovierung Beitrag #5

Ratsuchende

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Hallo,

eine kleine Frage habe ich noch. Kann ich von dem Recht der Zurückbehaltung der Miete gebrauch machen, da sich die Fassade in einem nicht so tollen optischen Zustand befindet?
Der Vermieter hat angekündigt, dass die Malerarbeiten Anfang September beginnen sollen.

Vielen Dank und Viele Grüße

Die Ratsuchende
 
  • Fassadenrenovierung Beitrag #6

Capo

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Du kannst wegen den umbaumassnahmen natürlich die Miete mindern. Für die Dauer der Arbeiten. Ich tippe mal auf 5% der Kaltmiete...
 
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