Fehlender Mieteingang

Diskutiere Fehlender Mieteingang im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Seit einem Jahr wohnt ein junges Pärchen (21 Jahre) in meiner ETW in Passau. Ich habe den Mietvertrag, Selbstauskunft sowie Kaution in Form...
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #1

S.Rengsberger

Hallo!
Seit einem Jahr wohnt ein junges Pärchen (21 Jahre) in meiner ETW in Passau. Ich habe den Mietvertrag, Selbstauskunft sowie Kaution in Form eines Sparbuches vorliegen. Allerdings hatte ich keine Bürgschaft der Eltern verlangt. Für Juni, Juli und August habe ich keine Miete bekommen. Ich habe bis dato alle notwendigen Schritte eingeleitet. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Pärchen wegen eines Drogenproblems durch die Eltern auf Entzug geschickt wurde. Die Väter sind gerade dabei, meine Wohnung ordnungsgemäss zu renovieren und bis zum 31.8. (Kündigungstermin) auszuziehen. Sie versuchen jetzt auch, über das Wohnungs-Sozialamt die Miete zu bekommen. Wenn das der Staat nun aber nicht übernimmt, wie sieht dann meine rechtliche Lage aus? Kann ich durch eine Anzeige oder einen gerichtlichen Mahnbescheid an die Eltern herantreten, damit sie die Schulden ihrer Kinder begleichen?
MfG, Sandra Rengsberger
 
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  • Fehlender Mieteingang Beitrag #2

wolle

Du schreibst, dass du alle notwendigen Schritte eingeleitet hast, also gemahnt und das mehrmals..
Dann sind deine Forderungen klar. Wenn die auf Entzug gehen, wird wohl ein gesetzl Vertreter die Geschäfte erledigen. Solange das nicht erfolgt ist, haftet nur der Mieter. Aber eine Renovierung der Väter läßt hoffen.
Die Kaution kannst du 6 Monate zurückhalten. Alle Forderungen aus dem Mietvertrag können mit der Kaution verrechnet werden. Da fallen die Mietforderungen auch drunter. Forderungen die darüber hinaus gehen, verjähren nach 6 Monaten, soviel ich weiss.
Wenn du die gesamten 3 Monatsmieten als Kaution hast, stehen eigentlich nur evtl Betriebskosten noch aus.
Ich hoffe, du kommst zu deinem Geld.
 
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #3

S. Rengsberger

Hallo!
Nochmals bräuchte ich Deinen Rat: die Väter der Jugendlichen haben mündlich zugesichert, die Wohung zu renovieren. Die schriftliche Kündigung mit einer nochmaligen Kostenanmahnung ging auch bereits raus. Seit 1 Woche sind sie jedoch beide nicht mehr telefonisch erreichbar. Adressen habe ich nicht. Angeblich hat die Mutter einen Briefkastenschlüssel, lässt sich aber auch von ihrem neuen Freund permanent verleugnen. Die Hausverwaltung rät mir zur Anzeige und Einleiten des gerichtlichen Mahnbescheids. Ich werde diese Woche nochmals versuchen, jemanden vor Ort anzutreffen. Wegen einem Schlüsselübergabetermin hat sich auch noch niemand mit mir in Verbindung gesetzt. Wie kann/darf ich weiter vorgehen? Viele Grüsse, Sandra
 
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #4

wolle

Die Hausverwaltung rät mir zur Anzeige und Einleiten des gerichtlichen Mahnbescheids.

Das würde ich auch raten. Das ist der einzige Weg der Sinn macht. Alles andere ist nur vergebene Liebesmüh und kostet Geld. Jetzt sind ja auch die Eltern nicht zu gesprächen bereit. Dann muss der Hammer ausgepackt werden. (Im übertragenen sinne..)

Deine netten Mieter haften, nicht die Eltern. Dann kommt die private insolvenz und du rennst deinem Geld abermals hinterher, wenn du noch etwas bekommst.
 
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #5

S. Rengsberger

Hallo Capo,
ich habe wieder neue Mieter ab September 2005 und würde gerne eine Staffelmiete auf 4 Mietjahre im Vertrag festlegen. Kann ich das so einfach? Die Kaltmiete für die Passauer Wohnung wurde seit ungefähr 4 Jahren nicht verändert. Im Moment berechne ich einen qm-Preis von EUR 5. Darf ich als Vermieter den qm-Preis auf EUR 6,5 anheben? Das würde dann ab dem 4. Mietjahr eine Kaltmiete von EUR 380 ergeben, was durchaus den Mietpreisen in Passau sowie der Grösse meiner Wohnung (58qm) gerecht würde.
Danke und Gruss, S. Rengsberger
 
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #6

wolle

Für die Staffelmiete muss die jeweilige Erhöhung in einem Betrag angegeben sein.
Kü kann höchstens für diesen Zeitraum (max 4 Jahre) ausgeschlossen werden.
Die Miete muss mind 1 Jahr unverändert bleiben. Weitere Erhöhungen sind ausgeschlossen.
Wenn Passau einen Mietspiegel von 6,5€ hat, dann ja. Denn auch hier: über dem Mietspiegel muss man das Begründen können (3 Vergleichsobjekte); die Kappungsgrenze ist 20%. (Nur so als Wiederholung...)

Persönlich halte ich eine Staffelmiete für schwierig, aber die Erhöhungen verursachen weniger Aufwand, gelle?

Ich sehe bis jetzt keine Probs, wenn das oben alles beachtest...
 
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #7

S. Rengsberger

Hallo! Meine beiden jungen Mieter sind nun auf Entzug in eine Klinik eingewiesen. Die Eltern wollen die Schulden nicht übernehmen und haben Antrag beim Wohnungs-/Sozialamt gestellt. Hab ich überhaupt jetzt das Recht, den gerichtlichen Mahnbescheid rauszuschicken? Ich schätze, das Pärchen hat sich noch nicht umgemeldet. Ich habe allerdings die Adresse der Eltern. Gelten die in solch einem Fall automatisch als die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder?
Danke, S. R.
 
  • Fehlender Mieteingang Beitrag #8

wolle

Wenn die "Kinder" volljährig sind, wohl kaum. Wende dich weiter unbeirrt an die "Kinder". Wenn ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird der sich melden.
Haften tun nur die Mieter selbst. Eine Kü (zB) an die Eltern wäre rechtl nie zugestellt worden. Bei Abwesenheit hat der Mieter die Pflicht, für "Vertretung" zu sorgen.

Bsp: Reinigungsdienst im Wohnhaus: Urlaub (14 Tage) ist keine Entschuldigung für das nichterledigen. Entweder Umlegung (tauschen) oder Vertreter. So ist das auch in deinem Fall. Solange kein anderer da ist und sich als Vertreter ausgibt, haften die Mieter selbst.
 
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