S.Rengsberger
Hallo!
Seit einem Jahr wohnt ein junges Pärchen (21 Jahre) in meiner ETW in Passau. Ich habe den Mietvertrag, Selbstauskunft sowie Kaution in Form eines Sparbuches vorliegen. Allerdings hatte ich keine Bürgschaft der Eltern verlangt. Für Juni, Juli und August habe ich keine Miete bekommen. Ich habe bis dato alle notwendigen Schritte eingeleitet. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Pärchen wegen eines Drogenproblems durch die Eltern auf Entzug geschickt wurde. Die Väter sind gerade dabei, meine Wohnung ordnungsgemäss zu renovieren und bis zum 31.8. (Kündigungstermin) auszuziehen. Sie versuchen jetzt auch, über das Wohnungs-Sozialamt die Miete zu bekommen. Wenn das der Staat nun aber nicht übernimmt, wie sieht dann meine rechtliche Lage aus? Kann ich durch eine Anzeige oder einen gerichtlichen Mahnbescheid an die Eltern herantreten, damit sie die Schulden ihrer Kinder begleichen?
MfG, Sandra Rengsberger
Seit einem Jahr wohnt ein junges Pärchen (21 Jahre) in meiner ETW in Passau. Ich habe den Mietvertrag, Selbstauskunft sowie Kaution in Form eines Sparbuches vorliegen. Allerdings hatte ich keine Bürgschaft der Eltern verlangt. Für Juni, Juli und August habe ich keine Miete bekommen. Ich habe bis dato alle notwendigen Schritte eingeleitet. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Pärchen wegen eines Drogenproblems durch die Eltern auf Entzug geschickt wurde. Die Väter sind gerade dabei, meine Wohnung ordnungsgemäss zu renovieren und bis zum 31.8. (Kündigungstermin) auszuziehen. Sie versuchen jetzt auch, über das Wohnungs-Sozialamt die Miete zu bekommen. Wenn das der Staat nun aber nicht übernimmt, wie sieht dann meine rechtliche Lage aus? Kann ich durch eine Anzeige oder einen gerichtlichen Mahnbescheid an die Eltern herantreten, damit sie die Schulden ihrer Kinder begleichen?
MfG, Sandra Rengsberger