Fehler in Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Fehler in Nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wie lange nach Zustellung der Nebenkostenabrechnung kann der Mieter diese Rügen? ciao george
  • Fehler in Nebenkostenabrechnung Beitrag #2

Josef

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Hallo George,

Eine unrichtige Abrechnung kann der Vermieter wegen Irrtums anfechten und anschließend eine neue korrekte Abrechnung erstellen, wenn z.B. aus Versehen zu geringe Beträge angesetzt oder Positionen übersehen wurden.

Wenn jedoch der sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebende Saldo zwischen den Parteien bereits ausgeglichen wurde, ist jede Partei mit nachträglichen Einwendungen ausgeschlossen, die bereits bei Rechnungserteilung hätten geltend gemacht werden könne (LG Aachen, Urteil v. 23.2.2001, 5 S 360/00, NZM 2001, 707).

Der Mieter hat ausreichende Kontrollmöglichkeiten. Zum einen muss die Abrechnung nachvollziehbar sein und zum anderen kann er Einsicht in die Rechnungsunterlagen verlangen.

Wird nach einer von beiden Seiten möglichen Prüfung die sich nach der Abrechnung für eine der Vertragsparteien ergebende Forderung vorbehaltlos ausgeglichen, haben die Parteien damit auf der Grundlage der Abrechnung einen Schuldbestätigungsvertrag geschlossen, durch den das Schuldverhältnis zwischen ihnen hinsichtlich der Nebenkosten festgelegt wurde.
 
  • Fehler in Nebenkostenabrechnung Beitrag #3

georg6163

Entschuldige Josef,

aber da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.

Der Mieter hat im September 2005 von mir eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Demnach muß er noch 15,56 Euro an mich, den Vermieter, bezahlen. Bis heute hat er keine Anstallten gemacht die Nebenkostenabrechnung zu rügen. Aber er hat diesen Betrag auch bis heute nicht bezahlt. Da ich wegen diesem geringen Betrag nicht die ganze Abrechnung vor ein Gericht bringen möchte, würde ich gerne wissen wann die Einspruchsfrist des Mieters gegen die Nebenkostenabrechnung abläuft.

ciao
georg
 
  • Fehler in Nebenkostenabrechnung Beitrag #4

Josef

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Hallo Georg,

Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
 
  • Fehler in Nebenkostenabrechnung Beitrag #5

georg6163

Hallo Josef,

danke für die prommte Antwort,

ciao
georg
 
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