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Diskutiere Fenster im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hi! Ich habe eine Frage, auf die ich jetzt gerne eine definitive Antwort hätte!! Quäle mich seit geraumer Zeit damit rum und will jetzt wissen...
  • Fenster Beitrag #1

Frank

Hi!

Ich habe eine Frage, auf die ich jetzt gerne eine definitive Antwort hätte!!
Quäle mich seit geraumer Zeit damit rum und will jetzt wissen, wie es definitiv aussieht, rein rechtlich!!

Wozu gehören die Fenster??
Gehören die Fenster nun zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum.
Bei uns in der WEG ist das äußerst umstritten. Jeder behauptet was anderes.
Aber es muss ja eine eindeutige rechtliche Definition geben.

Was sagt Ihr dazu??

Danke im Voraus!
 
#
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  • Fenster Beitrag #2

Ralle

Hallo Frank!

Leider kann ich Dir keine so definitive Antwort geben, wie Du Dir das erhofft hast.
Fenster sind ein leidiges Thema, wie Du ja selbst schon bemerkt hast in eurer WEG.

Generell ist die Frage anhand der Teilungserklärung zu beantworten. Du mußt schauen, was diese zum Thema Fenster regelt.

Normalerweise ist es so, dass die Außenseite zum Gemeinschaftseigentum gehört, die Innenseite der Fenster zum Sondereigentum.
Ist blöd, aber meistens ist das halt so.

Demnach werden die Kosten für den Austausch jeweils zu 50% dem Eigentümer und der Gemeinschaft belastet.
Die Teilungserklärung kann aber auch anderslautende Vereinabarungen enthalten, wonach die Fenster in vollem Umfang zum Gemeinschafts- wie auch zum Sondereigentum gehören können.

Wie gesagt, Deine Frage sollte Dir eure Teilungserklärung am besten beantworten können!!

Gruss Ralle
 
  • Fenster Beitrag #3

Werner

Fenster sind grudsätzlich Gemeinschaftseigentum. Es kann jedoch in der Teilungserklärung stehen, dass die Kosten für Instandsetzung oder auch Erneuerung vom jeweiligen Eigentümer zu tragen ist!
 
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