wolke7
hallo,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, in dem steht drin: Die Wohnfläche beträgt 70 qm.
Die Vermieterin gab mir noch den Bauplan mit. Der damalige Architekt rechnete aus, dass die Dachgeschosswohnung 61,78 qm hat. Von Hand wurden andere Daten dazugeschrieben. Dies begründete die Vermieterin damit, dass Wände verschoben worden seien und deshalb die Wohnfläche 70 qm beträgt. Ich glaubte ihr das. Ein Bekannter von mir meinte jedoch, dass man mit dem Verschieben von Wänden keine 9 qm dazugewinnen kann, vor allem nicht in einer Dachgeschosswohnung, wo alles zwischen 1 und 2 Meter Höhe halbiert wird.
Was soll ich nun machen? Der Vertrag ist unterschrieben (390 Euro Kaltmiete). Ich ärgere mich, dass ich vielleicht über den Tisch gezogen worden bin.
Müssen sich Vermieter an die "DIN-Regel" halten, dass man Wohnfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe nur zur Hälfte anrechnet?
Ich glaube, dass das Handschriftliche auf den Bauplänen Notizen sind, wie viel Quadratmeter Teppich etc. gekauft werden müssen...
Laut Mietvertrag erfolgt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zu 30% nach Wohnfläche zu 70% nach Verbrauch. Kann ich darauf bestehen, dass hierbei die 61,78 qm berücksichtigt werden und nicht 70 qm?
Wer kann mir Tipps geben?
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, in dem steht drin: Die Wohnfläche beträgt 70 qm.
Die Vermieterin gab mir noch den Bauplan mit. Der damalige Architekt rechnete aus, dass die Dachgeschosswohnung 61,78 qm hat. Von Hand wurden andere Daten dazugeschrieben. Dies begründete die Vermieterin damit, dass Wände verschoben worden seien und deshalb die Wohnfläche 70 qm beträgt. Ich glaubte ihr das. Ein Bekannter von mir meinte jedoch, dass man mit dem Verschieben von Wänden keine 9 qm dazugewinnen kann, vor allem nicht in einer Dachgeschosswohnung, wo alles zwischen 1 und 2 Meter Höhe halbiert wird.
Was soll ich nun machen? Der Vertrag ist unterschrieben (390 Euro Kaltmiete). Ich ärgere mich, dass ich vielleicht über den Tisch gezogen worden bin.
Müssen sich Vermieter an die "DIN-Regel" halten, dass man Wohnfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe nur zur Hälfte anrechnet?
Ich glaube, dass das Handschriftliche auf den Bauplänen Notizen sind, wie viel Quadratmeter Teppich etc. gekauft werden müssen...
Laut Mietvertrag erfolgt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zu 30% nach Wohnfläche zu 70% nach Verbrauch. Kann ich darauf bestehen, dass hierbei die 61,78 qm berücksichtigt werden und nicht 70 qm?
Wer kann mir Tipps geben?