Festmiete, Nebenkosten, Einfamilienhaus

Diskutiere Festmiete, Nebenkosten, Einfamilienhaus im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ein Freund hat ein Haus gekauft und den Mietvertrag der Mieter nicht richtig gelesen. Im Mietvertrag ist eine Festmiete ohne Zeitliche begrenzung...
  • Festmiete, Nebenkosten, Einfamilienhaus Beitrag #1

puschel

Ein Freund hat ein Haus gekauft und den Mietvertrag der Mieter nicht richtig gelesen.

Im Mietvertrag ist eine Festmiete ohne Zeitliche begrenzung vereinbart.

Eine Mieterhöhung hat er sich schon abgeschrieben, nun kommt aber noch das Problem dass der Mieter auch keine Nebenkosten trägt, und sich immer auf die vereinbarte Festmiete beruft.

Ist es irgendwie möglich dem Mieter wenigstens die von Ihm allein verursachten Kosten in Rechung zu stellen.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke!
 
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RMHV

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Original von puschel
Ein Freund hat ein Haus gekauft und den Mietvertrag der Mieter nicht richtig gelesen.

Im Mietvertrag ist eine Festmiete ohne Zeitliche begrenzung vereinbart.

Eine Mieterhöhung hat er sich schon abgeschrieben, nun kommt aber noch das Problem dass der Mieter auch keine Nebenkosten trägt, und sich immer auf die vereinbarte Festmiete beruft.

Ist es irgendwie möglich dem Mieter wenigstens die von Ihm allein verursachten Kosten in Rechung zu stellen.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke!

Unterstellt man, dass die hier vorgetragenen Ausführen über die Mietpreisvereinbarung zutreffend sind, gibt es zumindest für einen Teil der Betriebskosten einen Ausweg:
BGB
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) ...
(2) 1Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. 2Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. 3Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.


Der Übergang zu einer verbrauchs- bzw. verursachungsabhängigen Abrechnung wird zwar hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Reduzierung der "Festmiete" streitträchtig sein, kann aber vom Mieter nicht grundsätzlich verhindert werden.

Eine Mietpreisvereinbarung auf Ewigkeit ohne jegliche Anpassungsmöglichkeit und dann auch noch einschließlich aller Verbräuche wäre zumindest mehr als ungewöhlich. Vielleicht wären die Kosten für eine sachkundige Beratung zu diesem Aspekt gut investiertes Geld :zwinker
 
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