Fischtonne vom Mieter im Garten

Diskutiere Fischtonne vom Mieter im Garten im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, wir haben vor einem guten Jahr ein MFH gekauft in dem wir selbst eine Wohnung bewohnen. Einer der Mieter hat im Garten eine...
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #1

Titus

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Hallo zusammen,

wir haben vor einem guten Jahr ein MFH gekauft in dem wir selbst eine Wohnung bewohnen. Einer der Mieter hat im Garten eine Regentonne aufgestellt, die er als Fischbecken nutzt. Dies wurde vom Vorbesitzer wohl geduldet.
Wir möchten nun aber, dass der Mieter diese Tonne wegräumt, da wir zwei kleine Kinder haben und diese Tonne unserer Ansicht nach eine Gefährdung darstellt, da die Kinder schnell mal irgendwo drauf geklettert und in die Tonne gefallen sind.
Wir hatten dies Anfang des Jahres schon mal angekündigt, jedoch nicht mit Nachdruck verfolgt, da der Garten einem Handgranatenwurfstand glich und erstmal komplett saniert werden musste. Nun ist es aber soweit und wir haben den Mieter aufgefordert, seine Tonne zu entsorgen. Dieser weigert sich allerdings beharrlich.

Was können wir tun, um den Mieter zu "überzeugen" :Blumen

Danke für eure Hilfe,
Grüße
Marco
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #2

Jerry

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Habt Ihr mal versucht, herauszufinden, wie lange diese Tonne schon geduldet wurde?

Es gibt auch Duldung und Duldung: Ein Vermieter, der sich um nichts kümmert, duldet anders als ein Vermieter, der von dieser Nutzung weiss, und trotzdem nichts unternimmt. Die rechtlichen Implikationen kann ich zwar nicht beurteilen, aber sich gegenüber dem Mieter einfach mal unwissend zu stellen und zu sagen "jetzt ist es jedenfalls so und wir wollen die Tonne da nicht mehr" hat noch nie geschadet. Fristsetzung zur Beseitigung ist dabei allerdings sinnvoll, wenn Ihr irgendeine Chance auf Durchsetzung gegen den Willen des Mieters haben wollt.

Seid Euch darüber im Klaren, dass eine Durchsetzung dann auch Trennung vom Mieter bedeuten kann - d.h. wenn Ihr ansonsten nichts gegen den Mieter habt sondern ihn im Gegenteil gern im Haus behalten möchtet, ist der Versuch einer gütlichen Einigung angezeigt. Ist das hingegen relativ egal (oder auch sonst irgendwas mit dem Mietverhältnis nicht ganz koscher) - macht reinen Tisch.

Die Schutzbelange im Hinblick auf spielende Kinder sind nicht zu unterschätzen (ich kenne da auch keine Verwandten ;) ) und mal ganz abgesehen davon gibt es auch erheblich schöneres im Garten als umfunktionierte Regentonnen...

Du schriebst "MFH" - wieviele Mieter wohnen denn da noch und wieviele haben ggfs. noch was gegen die Tonne?

Jerry
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #3

fizzgig

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ich glaube hier ist reden angesagt, evtl eine ausweichmöglichkeit für ein fischbecken anbieten und auf jeden fall eure bedenken hinsichtlich der gefahren schildern.
ich denke im ruhigen ton lässt sich einiges machen.
trotzköpfen nimmt man den wind aus den segeln wenn man bessere bedingungen anbietet.
vielleicht in der hintersten ecke des gartens mit doppleter tonne oder so.
rein rechtlich wirds ein langer weg, und erste recht schlimm wenn die tonne weg ist...
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #4

Insolvenzprofi

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manometer..,. das ist ja heftig... aber ich meine, dagegen kann man im wege der geruchsbelästigung eine klage einreichen und zwar auf unterlassung (541 BGB)
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #5

Jerry

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Original von Insolvenzprofi
manometer..,. das ist ja heftig... aber ich meine, dagegen kann man im wege der geruchsbelästigung eine klage einreichen und zwar auf unterlassung (541 BGB)

Dürfte schwierig werden - Fische fangen i.d.R. erst an, unangenehm zu riechen, wenn ihnen das nötige Wasser drumrum fehlt...

...und das haben sie ja in einer zum Fischbecken umfunktionierten Regentonne ;)

Aber der Verweis auf mögliche Gefährdung ist in der Tat wichtig - zumal der Hauseigentümer ja für so einiges haften muss (und nicht zuletzt deswegen unbedingt eine entsprechende Versicherung haben sollte!)

Jerry
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #6

Maja

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Ich finde man sollte auch noch mal überlegen ob das überhaupt eine Artgerechte Haltung von Fischen ist. So wie ich Fischtonnen kenne, sind diese relativ klein. Ich weiss ja nun nicht wieviele dort drinnen schwimmen...

Vor allem ist eine Fischtonne doch auch relativ hoch und dafür schmal, wie sollen denn da Pflanzen etc. wachsen um die Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten?
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #7

Insolvenzprofi

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mir sagte mal jemand, dass es für fische unglaubliche schmerzen sind, wenn einer an die scheibe klopft, dadurch würden wohl druckwellen entstehen die die tiere serh empflindlich aufnehmen....das ist schlimm
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #8

Titus

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Moin zusammen,

erstmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Eine Ausweichmöglichkeit ist nicht die Lösung der Wahl. Das wäre ja den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. In welcher Ecke des Gartens die Kinder nun ertrinken, spielt dann wohl nur noch eine untergeordnete Rolle. :heul
Es ist ja nicht so, dass wir die Tonne aus reiner Willkür aus dem Garten haben wollen...

Das mit dem ruhig zureden haben wir anfangs ja probiert. Zuerst mündlich. Nachdem da nichts passiert ist haben wir es schriftlich mit einer Frist probiert. Das führte dann zum Schreiben des Mieterschutzbundes. :vertrag

Von artgerechter Haltung würde ich nicht sprechen. Ich schätze mal über den Daumen, dass sicherlich 2, wenn nicht 3 Dutzend Fische in der Tonne rumschwimmen. Am Rande stehen zwar einige Wasserpflanzen, wenn man sich jedoch anschaut, wie die Fische teilweise "japsen", scheint die Sauerstoffversorgung nicht gerade optimal zu sein. :gehtnicht

Also...weitere Vorschläge :?

Grüße
Marco
 
  • Fischtonne vom Mieter im Garten Beitrag #9

Titus

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Zu diesem Beitrag möchte ich mal etwas konkreter Stellung nehmen.


Original von Jerry
Habt Ihr mal versucht, herauszufinden, wie lange diese Tonne schon geduldet wurde?

Es gibt auch Duldung und Duldung: Ein Vermieter, der sich um nichts kümmert, duldet anders als ein Vermieter, der von dieser Nutzung weiss, und trotzdem nichts unternimmt. Die rechtlichen Implikationen kann ich zwar nicht beurteilen, aber sich gegenüber dem Mieter einfach mal unwissend zu stellen und zu sagen "jetzt ist es jedenfalls so und wir wollen die Tonne da nicht mehr" hat noch nie geschadet.
Das mit der Duldung und Duldung dürfte hier auch einigermaßen zutreffen. Dem vorherigen Besitzer war, so schätze ich, so ziemlich alles egal, so lange der Laden lief. In der Wohnung in der wir jetzt wohnen, wohnte zuvor die zweite Frau seines schon länger verstorbenen Vaters. Das Haus wurde zwar in Ordnung gehalten, das war's dann aber auch schon...

Fristsetzung zur Beseitigung ist dabei allerdings sinnvoll, wenn Ihr irgendeine Chance auf Durchsetzung gegen den Willen des Mieters haben wollt.
Haben wir schon gemacht. Darauf kam als Antwort, weit nach der Frist, jedoch mit der Ankündigung, dass die Frist überschritten werden würde, das Schreiben vom Mieterschutzbund in dem noch andere hanebüchenden Geschichten aufgetischt wurden. Beispielsweise, dass der Garten entgegen dem Mietvertrag nicht nutzbar sei - wir haben neuen Rasen gesäht. Noch Fragen?

Seid Euch darüber im Klaren, dass eine Durchsetzung dann auch Trennung vom Mieter bedeuten kann - d.h. wenn Ihr ansonsten nichts gegen den Mieter habt sondern ihn im Gegenteil gern im Haus behalten möchtet, ist der Versuch einer gütlichen Einigung angezeigt. Ist das hingegen relativ egal (oder auch sonst irgendwas mit dem Mietverhältnis nicht ganz koscher) - macht reinen Tisch.
Nun, um ehrlich zu sein hängen wir nicht sonderlich an dem Herrn. Es gibt zwar sicherlich noch schlimmere Mieter aber auch welche die sich nicht so aufführen wie er. Inwiefern können wir reinen Tisch machen?

Die Schutzbelange im Hinblick auf spielende Kinder sind nicht zu unterschätzen (ich kenne da auch keine Verwandten ;) ) und mal ganz abgesehen davon gibt es auch erheblich schöneres im Garten als umfunktionierte Regentonnen...
Eben. Da werden im nächsten Jahr mindestens zwei kleine Stöpsel durch den Garten rennen. Da ist es schlichtweg unmöglich, beide dauerhaft im Blick zu haben, zumal der Garten nicht nur Handtuchgröße hat.

Du schriebst "MFH" - wieviele Mieter wohnen denn da noch und wieviele haben ggfs. noch was gegen die Tonne?
Insgesamt sind es vier Parteien. Außer den zwei streitenden :zwinker noch zwei, denen das aber völlig egal zu sein scheint.

Grüße
Marco
 
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Fischtonne vom Mieter im Garten

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