susi
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Macht es einen Unterschied, ob man eine Fläche vor dem vermieteten Objekt "zur mietfreien Nutzung überlässt" oder im Vertrag unter vermietete Räume listet? Nehmen wir an, die Fläche befindet sich auf dem Grundstück der Vermieterin, sei also kein öffentlicher Raum / Strassenland.
Bisher dachte ich durch die Überlassung zur mietfreien Nutzung Diskussionen über die Absenkung der Miete zu vermeiden, wenn die Fläche nicht nutzbar sein sollte (Baustelle, Sturmschäden, Ärger mit Nachbarn/Mietern, behördliche Auflagen usw.).
Bisher dachte ich durch die Überlassung zur mietfreien Nutzung Diskussionen über die Absenkung der Miete zu vermeiden, wenn die Fläche nicht nutzbar sein sollte (Baustelle, Sturmschäden, Ärger mit Nachbarn/Mietern, behördliche Auflagen usw.).