sonnengast
Hallo,
ich bin aus einer Wohnung ausgezogen und habe dabei eine Flächenabweichung von 15% gegenüber der im Mietvertrag angegebenen Fläche gemessen. Laut BGH ist jede Abweichung über 10% ein Mangel und berechtigt zur Rückforderung der zuviel gezahlten Miete.
Meine Frage ist nun:
- wer hat die Beweislast (wer zahlt den Gutachter, der die Wohnung nochmal vermisst)?
- spielt der Mietspiegel eine Rolle (der Vermieter argumentiert, dass selbst wenn meine Messung richtig ist, der Preis der Wohnung noch im Rahmen des Mietspiegels der Stadt liegt. Das ist in meinen Augen völliger Mumpitz und hat mit der Tatsache, dass Abweichungen über 10% immer einen Mangel darstellen und zu einer Rückforderung der zuviel gezahlten Miete berechtigen, nichts zu tun!)
- ist der Ausgang des Prozesses wirklich so sehr "im Ermessen des Richters"? Für mich ist die Tatsache eindeutig und da es das Urteil des BGH gibt, dürfte es doch eigentlich nicht viel Spielraum geben...
Vielen Dank und schönes Wochenende,
sonnengast
ich bin aus einer Wohnung ausgezogen und habe dabei eine Flächenabweichung von 15% gegenüber der im Mietvertrag angegebenen Fläche gemessen. Laut BGH ist jede Abweichung über 10% ein Mangel und berechtigt zur Rückforderung der zuviel gezahlten Miete.
Meine Frage ist nun:
- wer hat die Beweislast (wer zahlt den Gutachter, der die Wohnung nochmal vermisst)?
- spielt der Mietspiegel eine Rolle (der Vermieter argumentiert, dass selbst wenn meine Messung richtig ist, der Preis der Wohnung noch im Rahmen des Mietspiegels der Stadt liegt. Das ist in meinen Augen völliger Mumpitz und hat mit der Tatsache, dass Abweichungen über 10% immer einen Mangel darstellen und zu einer Rückforderung der zuviel gezahlten Miete berechtigen, nichts zu tun!)
- ist der Ausgang des Prozesses wirklich so sehr "im Ermessen des Richters"? Für mich ist die Tatsache eindeutig und da es das Urteil des BGH gibt, dürfte es doch eigentlich nicht viel Spielraum geben...
Vielen Dank und schönes Wochenende,
sonnengast