Sebastian
Hallo,
ich habe noch eine Frage:
In meinem Wohnvertrag steht drin, das die Wohnung ca. 70qm groß ist. Nun hatte ich einen Freund da der mit einem Lasermessgerät meine Wohnung vermessen hat. Dabei ist herausgekommen, das die Wohnung nur knapp 45qm groß ist.
Da ich eine Dachgeschosswohnung habe, haben wir wie folgt gerechnet
Deckenhöhe <= 1m = 0% Wohnfläche
Deckenhöhe <= 2m = 50% Wohnfläche
Deckenhöhe > 2m = 100% Wohnfläche
Ist diese Berechnung überhaupt richtig? Und wenn ja was sind meine Recht? Kann ich evtl. die schon bezahlte Miete zurückverlangen?
ich habe noch eine Frage:
In meinem Wohnvertrag steht drin, das die Wohnung ca. 70qm groß ist. Nun hatte ich einen Freund da der mit einem Lasermessgerät meine Wohnung vermessen hat. Dabei ist herausgekommen, das die Wohnung nur knapp 45qm groß ist.
Da ich eine Dachgeschosswohnung habe, haben wir wie folgt gerechnet
Deckenhöhe <= 1m = 0% Wohnfläche
Deckenhöhe <= 2m = 50% Wohnfläche
Deckenhöhe > 2m = 100% Wohnfläche
Ist diese Berechnung überhaupt richtig? Und wenn ja was sind meine Recht? Kann ich evtl. die schon bezahlte Miete zurückverlangen?