Flächenangabe

Diskutiere Flächenangabe im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; ACHTUNG! Beitrag von Housi2000: Betreff: wieder mal die nebenkosten...... hi - hier ein hilferuf aus münchen, auch wenn sie schreiben, dass...
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DiplomHM

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ACHTUNG! Beitrag von Housi2000:

Betreff: wieder mal die nebenkosten......

hi - hier ein hilferuf aus münchen, auch wenn sie schreiben, dass viele dumme fragen stellen, von mir folgt auch eine zu den nebenkosten. mein pächter, gastgewerbe, hat letztes jahr ein restaurant mit keller gemietet. keller wird komplett von ihm genutzt, dort befinden sich toiletten, wickelraum, ein kleiner weinkeller zur bewirtung f. ca. 20 pers.(den hat er sich angebl. nicht genehmigen lassen, wird also inoffiziell genutzt), sein lager für getränke sowie der vorbereitungsraum für die küche, insgesamt 155,6 qm. nun habe ich heuer zum ersten mal die nk-abrechnung erstellen lassen (von einer hausverwaltung), die nun diese 155,6 qm voll in die gesamt-qm-anzahl des objekts mit einfließen ließ. er moniert nun, und sagt, der keller darf nirgends erscheinen, und er will nur nk für das restaurant oben mit 125,6 qm bezahlen. ich hab keinen plan, meine hausverwaltung sagt, sie hat richtig abgerechnet, er droht mit rechtsanwalt und ich weiss nicht weiter. können sie helfen?
lieber gruß aus münchen
housi2000
 
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  • Flächenangabe Beitrag #2

DiplomHM

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Ich bin der Ansicht, dass er schlechte Karten hat, wenn er zum Anwalt geht, da er ja einen Teil illegal nutzt wie du sagst.
 
  • Flächenangabe Beitrag #3

Capo

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Ich würde sagen, dass er viel machen kann bis der Tag rum ist, aber der Anwalt wird sein Geld nicht wert sein :)
Wenn der Keller im Vertrag drin steht, gehen auch die NK über diese qm.
Steht er nicht drin, hat er wie dipl-hausi meint, den illegal gewerbl genutzt...
 
  • Flächenangabe Beitrag #4

RMHV

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Original von DiplomHM
... mein pächter, gastgewerbe, hat letztes jahr ein restaurant mit keller gemietet. keller wird komplett von ihm genutzt, dort befinden sich toiletten, wickelraum, ein kleiner weinkeller zur bewirtung f. ca. 20 pers.(den hat er sich angebl. nicht genehmigen lassen, wird also inoffiziell genutzt), sein lager für getränke sowie der vorbereitungsraum für die küche, insgesamt 155,6 qm.

Nach dieser Beschreibung muss der Keller wohl als Nutzfläche angerechnet werden. Die Nutzung der Räume unterscheidet sich nach Art und Umfang doch unübersehbar ganz erheblich von der typischen Nutzung des Kellers einer Wohnung.
Dass ein Raum "inoffiziel" genutzt wird kann doch wohl nur bedeuten, dass eine eventuell erforderliche behördliche Genehmigung nicht vorliegt. Dies sollte den Vermieter in der Regel nicht weiter interessieren und ist auch für die Betriebskostenabrechnung unerheblich.
Würde allerdings eine unberechtigte Nutzung eines nicht mitvermieteten Raums vorliegen, wäre dies ein Grund für eine angemessene Erhöhung der Miete. Auch in diesem Fall könnte die entsprechende Fläche in den Umlageschlüssel einbezogen werden.

Man sollte sich von Mietern nicht durch leere Drohungen einschüchtern lassen :zwinker
 
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